116 Mrd. Euro Gewinn aus der Braunkohle …

Wir haben die hierunter stehende Mail erhalten.
Erinnern wir uns: Am 1. Dezember 2015 kündigte RWE an, den Konzern neu zu strukturieren. Es war absehbar, dass die Stromerzeugung aus Kohle zu Ende gehen würde. Sie wurde darum in einem eigenen Geschäftsbereich gebündelt: RWE Power AG.
Wenn wir den Mutterkonzern, die RWE Gruppe, mit einem Bauern vergleichen, dann ist die RWE Power AG eine Milchkuh, die einmal sehr viel Milch geliefert hat und die jetzt noch mal eine Weile kräftig ausgemolken werden soll, bis sie tot umfällt.
Für die Entsorgung des ausgemergelten Kadavers darf dann die Allgemeinheit aufkommen: Die Beschäftigten, die ihre Arbeitsplätze verlieren, ohne dass rechtzeitig für Ersatz gesorgt wurde, die Grubenranddörfer, die ein giftiges Loch vor der Nase haben, dessen zu steilen Böschungen in einem von Erdbeben und zunehmenden plötzlichen Niederschlägen gefährdeten Gebiet ein Problem für sich bilden, die Tausenden von Umgesiedelten in ihren seelenlosen Neudörfern, die Steuerzahler*innen, das Weltklima und so weiter.

Wie dieses zu Tode melken funktioniert, lesen Sie in dieser Mail:

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Raubsteuern in Höhe von 800.000 Euro: … so sollen die Wiese und das Protestcamp am Hambacher Forst liquidiert werden!

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Folgende Mail erreichte uns:

„Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

sehr geehrter Herr Justizminister,

sehr geehrter Herr Finanzminister,

… Raubsteuern von 800.000 Euro, dieses steuerliche Schwergeschütz haben die Steuerrichter und Finanzbeamten des Landes NRW in Stellung gebracht, indem sie jahrzehntelang anerkannte Abrechnungen und Steuerberaterverträge zwischen mir und der GmbH meines Vaters für ungültig erklärt haben und die erbrachten Leistungen in Schenkungen umgedeutet haben.

Auf diese Schenkungen entfällt eine Schenkungssteuer von rd. 800.000 Euro, für die ich persönlich mit meinem gesamten Vermögen einzustehen habe (vgl. § 20 Abs. 1, Satz 2 ErbStG). Die daraus resultierende Zwangsvollstreckung betrifft mein gesamtes Vermögen, die Wiese und das Protestcamp werden dann gleich mitkassiert.

Dagegen sind zwar Klagen anhängig, mit fairen Richtern ist indessen beim Finanzgericht Köln nicht zu rechnen getreu dem Motto: „Ist der Ruf (durch Rechtsbeugung) erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.“

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Wiesenprozess: Verfassungsbeschwerde!

Folgender Text erreichte uns:

„Am 3. Mai 2017 hat der Kreis Düren die vom Bundesverwaltungsgericht angeforderte Stellungnahme zum „Wiesenurteil“ des OVG NRW abgegeben. Vor diesem Hintergrund muss jetzt täglich mit einer Entscheidung gegen die Wiese gerechnet werden. Dagegen ist Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geboten, da das Wiesenurteil des OVG konstruiert, widersprüchlich und falsch ist.

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Armin Laschet: Jetzt unter Kommando RWE!

Folgender Text erreichte uns per Mail:

„181 Sitze hat der Landtag von NRW, davon entfallen auf CDU/FDP 90 Sitze, auf die Opposition 90 Sitze, auf RWE 1 Sitz, gehalten von Gregor Golland, Söldner in Diensten von RWE und deren altgedientes „trojanisches Pferd“ in der Fraktion der CDU.

Über die künftige Politik einer etwaigen CDU/FDP-Koalition in NRW entscheidet die Mehrheit der Stimmen. Die Schlüsselgewalt über diese Stimmen hat RWE, die mit ihrem „Zünglein an der Waage“, Gregor Golland, die Richtlinien der CDU/FDP-Politik bestimmen kann, das heißt:

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Was auf die Ohren!

Hier gibt es 2 interessante Links zum Anhören:

http://www.freie-radios.net/82303
Ein 10-minütiges Interview mit Wiesenbesitzer Kurt Claßen.

http://soziopod.de/2017/03/soziopod-activate-pilot-feldforschung-bei-aktivisten-im-hambacher-forst/#t=1:00:13.201
„Feldforschung bei Aktivisten im Hambacher Forst“
Es lohnt sich, bis zum Ende der spannenden guten Stunde zuzuhören. Am Schluss werden wir ZeugInnen von illegalen Rodungen durch RWE außerhalb der Rodungszeit. Schade, dass keine Kamera dabei war.

Danke an Kurt und die Feldforscher von Soziopod!

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Rücknahme der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht!

Folgender Text von Kurt Claßen erreichte uns:

„… so hat Rot-/Grün zur Rücknahme der Klage vor dem BVerwG gegen die Fortführung des Tagebaus Hambach über die alte Trasse der A 4 hinaus genötigt: Aufrollen von 15 und mehr Jahren zurückliegenden Steuerfällen… allesamt gegen meine Person gerichtet … Steuern auf Null-Gewinne und Null-Umsätze … Drohung mit Vollstreckung und Insolvenz… sechs erforderliche Schutzklagen. Auf diese Weise hat Rot-/Grün die ordnungsmäßige Fortführung der Klage vor dem BVerwG unmöglich gemacht, unter diesem Druck musste die
Klage zurückgenommen werden.

Die Klagebefugnis ist dadurch aber nicht erloschen, die Klage kann jederzeit wieder neu erhoben werden. Das hat zur Folge, dass die Genehmigung des Tagebaus Hambach für einen etwa 300 breiten Waldstreifen südlich der alten Trasse der A 4 zweifelhaft bleibt, unter Vorbehalt steht. Das Damoklesschwert des sofortigen Endes des Tagebaus Hambach schwebt so lange über dem Tagebau Hambach, solange die jetzt zurückgenommene Klage – im Übrigen mit wesentlichen Erweiterungen – nicht erneut eingereicht und vom BVerwG entschieden ist.“

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Terminankündigung- Abgesagt!

Edit: Der Termin wurde abgesagt. Genauere Begründung folgt!

Folgender Text erreichte uns:

„Planmäßig findet am Mittwoch, den 22. März 2017, 10:00 Uhr, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, Sitzungssaal IV, die mündliche Verhandlung über die Klage gegen die Fortführung des Tagebaus Hambach in einem bis zu 300 m breiten Waldstreifen südlich der alten Trasse der A 4 statt.

Wird der Klage stattgegeben, ist der Tagebau Hambach am Ende. Wird nämlich der Tagebau Hambach für diesen Waldstreifen nicht zugelassen, darf dieser teilweise bereits gerodete Waldstreifen von bis zu 300 m für den Tagebau Hambach nicht mehr in Anspruch genommen werden. Unter diesen Umständen kann aus tatsächlichen Gründen zugleich auch der Tagebau Hambach in dem Bereich südlich dieses Waldstreifens (= 3. Rahmenbetriebsplan Hambach = Wiese) nicht mehr fortgeführt werden, südlich der alten Trasse der A 4 muss der genannte Wald- und Landstreifen dann nämlich stehen bleiben.

Die Klage richtet sich nicht etwa nur gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der A 4. Die Klage richtet sich vielmehr gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die „tagebaubedingte Verlegung“ der A 4. Das bedeutet: Der Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der alten A 4 ist Bedingung dafür (= „tagebaubedingt“), dass der Tagebau Hambach südlich der A 4 weiterbetrieben werden darf. Stellt das Bundesverwaltungsgericht die Unwirksamkeit dieses Planfeststellungsbeschlusses fest, darf der Tagebau Hambach südlich der alten A 4 nicht mehr weiter betrieben werden…, das Aus für den Tagebau Hambach.

11.03.2017

Kurt Claßen“

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Die Wiese: Schauprozess!

Folgender Text erreichte uns: „Wie der Teufel das Weihwasser, so fürchtet wohl das OVG NRW die Revision beim BVerwG und hat diese Woche den Aktivisten und dem Wiesenbesitzer erneut die Revision vor dem BVerwG gegen das Wiesenurteils vom 07.12.2016 verweigert: Nach Vorstellung des OVG darf das BVerwG danach lediglich (schlichte) Verfahrensfehler prüfen, nicht die schweren Rechtsanwendungsfehler, die das OVG NRW begangen hat.

Die Akten des Verfahrens hat das OVG NRW dem BVerwG übersandt. Nach den Grundsätzen von entsprechenden Verfahren vor dem Bundesfinanzhof wird daraufhin das BVerwG den Beklagten, hier: den Kreis Düren,

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Wiesenprozess: Stand der Sache!

Folgender Text erreichte uns:Fristgerecht wurde gestern die Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingereicht.

Die Begründung der Beschwerde umfasst 25 Seiten. Das Wiesenurteil des OVG NRW wird mit allen verfügbaren Rechtsmitteln angegriffen:

    1.) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache,
    2.) wegen Abweichung des OVG-Urteils von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts,
    3.) wegen Verfahrensmängeln.

Die Beschwerde ist beim OVG NRW eingereicht worden, um diesem Gelegenheit zu geben, der Beschwerde abzuhelfen und die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zuzulassen. Dieser Fall kommt allerdings in der Praxis eher selten vor.

Hilft das OVG NRW der Beschwerde nicht ab, und hält weiterhin daran fest, die Revision gegen das Wiesenurteil nicht zuzulassen, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Zulassung der Revision.

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Warnhinweis an RWE!

Folgender Text erreichte uns:Vorstand und Aufsichtsrat der RWE Power AG seien hiermit zur ordnungsgemäßen Feststellung des Jahresabschlusses der RWE Power AG zum 31.12.2016 angehalten.

Dazu ist die Berücksichtigung der Risiken erforderlich, die aus dem vorzeitigen Ende des Tagebaus Hambach entstehen könnten. Das vorzeitige Ende des Tagebaus Hambach an der alten Trasse der A 4 könnte dadurch veranlasst sein, dass ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren für die tagebaubedingte Verlegung der A 4 und zur Fortführung des Tagebaus Hambach südlich der A 4 nicht durchgeführt wurde, so der Beitrag auf dem Aktivistenblog vom 07.02.2017: Verlegung der A 4: Nicht planfestgestellt, nicht genehmigt!

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