Soligrüße an den Hambi und Berufungsverfahren für den Erhalt der Wiese

Folgende Mail erreichte uns:

„Soligrüße an den Hambi und Berufungsverfahren für den Erhalt der Wiese

Wir grüßen alle Menschen, die grade für den Erhalt des Hambacher Forstes kämpfen und senden all unsere Solidarität und Kraft an euch!

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Infos zum heutigen Wiesenprozess

In Kürze: Momentan steht keine Räumung an, es ging ja auch vorerst „nur“ um ein Gebäude sowie die mögliche Untersagung von Neubauten oder Umbauten auf der Wiese. Rechtskräftig ist nichts, und die Polizei bräuchte Vorlauf, um eine Räumung dann auch umzusetzen. Weihnachten steht vor der Tür. Was das kommende Jahr bringt, werden wir sehen.

Ausführliche Infos von Kurt:

07.12.2016

Hallo,

wie der beigefügten Pressemitteilung zu entnehmen ist, hat das OVG die Revision gegen das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich (= Nichtzulassungsbeschwerde), dies ergibt sich ebenfalls aus der beigefügten Pressemitteilung.

Nach Auskunft des Anwalts dürfte das schriftlich verfasste und begründete Urteil in etwa 12 Tagen zugestellt werden. Innerhalb eines
Monats nach Zustellung kann gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Die
fristwahrende Nichtzulassungsbeschwerde kann in einem Zweizeiler bestehen und muss nicht auch direkt begründet werden. Die Begründung ist spätestens einen weiteren Monat später beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.

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Fortsetzung Wiesenprozess! Mittwoch 7.12., 14:30 Uhr, Oberwaltungsgericht NRW in Münster

Die Fortsetzung des Wiesenprozesses findet statt am Mittwoch den 7.12., 14:30 Uhr im Oberwaltungsgericht NRW Münster, Aegidiikirchplatz 5, Sitzungssaal II. Beim letzten Mal fanden Ausweiskontrollen statt, das ist auch diesmal wieder zu erwarten.

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Tagebau Hambach: Der Geheimprozess!

„Geheimprozesse sind unzulässig (Art. 101 Abs. 1 GG). Der jüngste gegen den Tagebau Hambach vor dem Verwaltungsgericht Aachen geführte Prozess war ein solcher: Ein schwerer Verstoß gegen die Verfassung, ein „elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege“ (§ 339 StGB, Rechtsbeugung). Die Öffentlichkeit des Verfahrens war nicht hergestellt.

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Kurzbericht zum heutigen Prozess

„Urteil in dem Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Aachen gegen den 3. Rahmenbetriebsplan Hambach

03.11.2016
Erwartungsgemäß hat das Land NRW durch das landeseigene Verwaltungsgericht Aachen die Klage gegen den vom Land NRW erlassenen 3. Rahmenbetriebsplan Hambach abweisen lassen. Beklagter = Land NRW, Gericht = Land NRW: Ein und dieselbe Person.

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ANSAGE AN NRW UND RWE!(Beitrag des Wiesenbesitzers)

„Betreff: Klage gegen Tagebau Hambach!

Bezug: Mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Aachen am Donnerstag, den 03.11.2016, 11:30 Uhr!

Sollte aus Anlass der mündlichen Verhandlung am 03.11.2016 vor dem Verwaltungsgericht Aachen eine ähnliche Sachlage entstehen wie vergangenen Donnerstag vor dem OVG NRW in Münster, wird auf der Stelle „kurzer Prozess“ gemacht, Verletzung der Öffentlichkeit der Verhandlung gerügt und die mündliche Verhandlung beendet.

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Zweiter Wiesenprozess am kommenden Donnerstag, 27.10.2016 in Münster

Datum/ Ort: Donnerstag, den 27. Oktober 2016, 10.15 Uhr, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, Münster.

Ausgang: Der Prozesstermin heute ist geplatzt, weil einem Menschen mit nichtdeutschem Reisepass, in dem keine Meldeadresse stand, der Zugang zum Prozess verwehrt wurde. Dadurch war die notwendige Öffentlichkeit nicht gegeben. Weiter geht es vermutlich am 23.11., 14:30 Uhr am selben Ort.

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