Kaufangebot für die Wiese abgelehnt

Folgende Mail des Wiesenbesitzers erreichte uns:

„Sehr geehrter Herr […],

zur künftigen Inanspruchnahme meiner Parzelle für den Tagebau sowie zu deren etwa vorzeitig erforderlicher Inanspruchnahme z.B. für Entwässerungsmaßnahmen (Brunnen-, Leitungs- und Wegebau) hatten Sie mit Ihrem vorbezeichnetem Schreiben das Interesse der RWE Power AG an der Grundstücksparzelle (im Folgenden: Wiese) zum Ausdruck gebracht.

Bekanntlich ist die Wiese zurzeit von Umweltaktivisten besetzt, deren Bleibeanspruch den Absichten der RWE Power AG zum Erwerb der Parzelle entgegensteht. Vorab wird daher um Auskunft darüber gebeten, ob der Erwerb der Parzelle auch in Betracht kommt, wenn zugleich das Bleiberecht der Umweltaktivisten auf der Wiese gesichert ist.

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Kreis Düren knickt ein! Blockadetunnel bleibt!

Folgende Mail erreichte uns:

„17.06.2016

Der Kreis Düren betrachtet die Verfüllung des Blockadetunnels mit Fertigbeton mit der Abdeckung der Tunnelöffnung in Holzbauweise als erfüllt, so die jüngste Verfügung des Kreises Düren.

Die streitbefangene Tunnelöffnung sei von einer Tischlerei in Holzbauweise abgedeckt worden. Die Abdeckung hätte anlässlich des Ortstermins mit dem Oberverwaltungsgericht NRW auf der Wiese in Augenschein genommen werden können. Der Kreis Düren akzeptiere diesen Verschluss zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes und betrachte die Ordnungsverfügung vom 27.04.2016 zur Verfüllung des Tunnels als erfüllt.

Nach § 21 des Ordnungsbehördengesetz könne gestattet werden, dass ein anderes ebenso wirksames Mittel zur Anwendung gelangt, sofern die Allgemeinheit dadurch nicht stärker beeinträchtigt wird. Zugleich betrachtet der Kreis Düren die Angelegenheit damit als erledigt.

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Der Tunnel, nächste Folge

Folgende Mail erreichte uns:
…wegen der gewaltausübenden Ordnungsverfügung des Kreises Düren zur Verfüllung des „Wiesentunnels“ mit Fertigbeton war Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Aachen angebracht worden.

Gestern ist hier die Entscheidung von Staatsanwalt Bodden über diese Strafanzeige eingegangen. Nach Prüfung des Sachverhalts habe er von der Aufnahme von Ermittlungen abgesehen, weil zureichende Anhaltspunkte für strafbares Verhalten nicht bestünden, der Bescheid von Staatsanwalt Bodden ist im Wortlaut beigelegt.

Gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Aachen kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntmachung Beschwerde bei der Generalstaatsanwältin in Köln eingelegt werden, davon soll Gebrauch gemacht werden.

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Steht ein weiterer Großeinsatz der Polizei auf der Wiese bevor?

Folgende Mail erreichte uns:

„Kampf um den Hambacher Forst

Grundstückseigentümer erwartet erneuten Großeinsatz der Polizei

Kurt Claßen: „Keine vernünftigen Rechtfertigungsgründe der Anordnung der Verfüllung des Wiesenlochs mit Flüssigbeton ersichtlich“

Großrazzia am Hambacher Forst: Kleiner Wald wird zum Politikum – Aachener Zeitung v. 11.04.2016 – Fotos: Ralf Roeger, Marlon Gego

Nach dem heutigen Bericht des Kölner Stadtanzeigers (09.06.2016) „muß“ das Wiesenloch nunmehr mit Fertigbeton nach Maßgabe der Ordnungsverfügung des Dürener Landrates Spelthahn verfüllt werden.

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Nichtöffentlicher Richterbesuch auf der Wiesenbesetzung

Heute Mittag gab es einen nichtöffentlichen Besuch des für den Wiesenprozess zuständigen Richters (Oberverwaltungsgericht Münster). Nur von einer Person zum Schriftführen und einer Person zur Fotodokumentation begleitet (danke fürs Vertrauen, die zahlreichen Wannen, die um die Ecke bereitstanden, wären allerdings nicht nötig gewesen), nahm er die Wiesenbesetzung in Augenschein. Die Ordnungsverfügung des Kreises Düren, die Ursache des Prozesses ist (es soll die Räumung sämtlicher DAMALS auf der Wiese vorhandenen Bauten durchgesetzt werden),

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Strafanzeige gegen die Mitglieder des Rates der Stadt Bergheim

„März 2016

Sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Bergheim,

die Strafanzeige gegen den Vorstand und den Aufsichtsrat der RWE Power AG wurde erweitert um Strafantrag gegen die Mitglieder des Rates der Stadt Bergheim, die mit dem Bebauungsplan Nr. 261/Na die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan für das BoA-Plus-Kraftwerk beschlossen und sich durch die Schaffung von längerfristigen und verbesserten Voraussetzungen zur Verstromung der Braunkohle aus dem Hambacher Tagebau an den Schwerverbrechen rund um den Hambacher Forst beteiligt haben.

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Text von Kurt Claßen

Strafanzeige gegen RWE & Co. massiv erweitert!

Aufgrund eines Beitrages im KStA vom 16. März 2016 war die bereits bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattete Anzeige nochmals massiv zu erweitern, zugleich war die Aufhebung der Immunität von zwei Abgeordneten der SPD sowie der Grünen zu beantragen.

Die Strafanzeige war zu erweitern auf die Beteiligten der RWE Power AG, die im März 2015 den Ausbau der Waldwege südlich der A 4 für schweres Gerät beantragt haben, um dadurch die Inanspruchnahme des Hambacher Forstes für den Tagebau und damit zur Begehung von Schwerverbrechen gegen die Umwelt vorzubereiten.

WeiterlesenText von Kurt Claßen

Stimmen zur Schlichtung – eine Mogelpackung?

Nach der jüngsten Gewaltwelle, die ihren traurigen Höhepunkt in dem „nicht beweisbaren“ Mordversuch mit einem Jeep fand, fühlten sich einige Personen aus „der Politik“ gerufen, eine Schichtung vorzuschlagen. Einige Meinungen dazu haben wir an dieser Stelle veröffentlicht:
Erklärung einer Gruppe Aktivist*Innen zum Thema Schlichtung
Wie Schlichtungen Widerstandsbewegungen zerstören
Hier eine weitere von vielen Meinungen zum Thema „Schlichtung“:

„1.) SPD Rhein-Erft-Kreis, vertreten durch ihren Vorsitzenden, Guido van den Berg, zu Betriebsflächen, die „mit Straftaten genehmigt sind“:

„Es kann nicht sein, dass man … (diese Betriebsflächen) … verhandeln kann“. Das Verhandeln über mit Straftaten genehmigte Betriebsflächen würden den Rechtsstaat ad absurdum führen, hier hat er nur allzu Recht …

2.) SPD Rhein-Erft-Kreis weiter: „Aus Sicht der SPD könne eine Schlichtung nur das Ziel haben, sich mit den Protesten zu befassen. Das Ziel einer Schlichtung könne nur sein, die Proteste gewaltfrei zu halten.

Der Tagebau Hambach solle danach ungebremst so weiter gehen wie bisher.

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Hambacher Revier: Zeigt Stillhalteappell Wirkung?

„Erste Anzeichen könnten darauf hindeuten, dass die RWE Power AG den Stillhalteappell von Anfang des Jahres ernst nimmt und beachtet. Der Stillhalteappell wurde Anfang des Jahres an die RWE Power AG gerichtet, der Innenminister wurde zur Durchsetzung dieses Appells aufgefordert.

Noch am 30.12.2015 wurde beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig Klage erhoben auf Feststellung der Nichtigkeit des Planfeststellungsbeschlusses über die Verlegung der A 4 an die Ortsgrenze von Buir. An die RWE Power AG wurde Anfang der Woche appelliert, alles zu unterlassen, was dem beabsichtigten Ziel der Rückverlegung der A 4 zuwiderlaufen könnte.

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Insolvenz der RWE Power AG und der RWE AG

„Der Schock sitzt tief…. Gestern musste ich feststellen, dass das Jahrhunderte alte Walddreieck hinter Morschenich dem Boden gleich gemacht wurde, das durch die Wegegabel ab dem Katharinenhof und der alten Trasse der A 4 gebildet wird. Die mit diesem Zerstörungswerk hemmungslos zur Schau gestellte kriminelle Energie hat mich maßlos aufgewühlt.

Schamlos könnte die Zeit zwischen den Feiertagen ausgenutzt werden, um das begonnene Zerstörungswerk am Hambacher Forst fortzusetzen und im Schutz der Feiertage notfalls mit Polizeigewalt vollendete Tatsachen zu schaffen.

Um dies rechtzeitig zu verhindern, sind Insolvenzanträge geboten. Hierzu seien die Vorstände der RWE Power AG sowie der RWE AG aufgefordert.

Weder das Vermögen der RWE Power AG noch das der RWE AG reicht aus, um die Grundwasserverseuchung, das Verbrechen am Hambacher Forst und weiterer Umwelt- und sonstiger Straftaten wiedergutzumachen. Das bedeutet: Überschuldung = Insolvenz.

Für die daraus entstehenden milliardenschweren Verluste der RWE Power AG hat die RWE AG (= Gesamtkonzern) in vollem Umfange einzustehen, da eine Gewinnabführungs- und ein Verlustübernahmevertrag besteht.

Sollte weder die RWE Power AG noch die RWE AG den gebotenen Insolvenzantrag bis zum 29.12.2015 gestellt haben, bleibt vorbehalten, den Insolvenzantrag diesseits noch vor Ablauf des Jahres zu stellen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass durch die vor wenigen Tagen beschlossene Aufspaltung des Konzerns Vermögen der Haftungsmasse entzogen wird, die zur Beseitigung der entstandenen Schäden aus dem Tagebau Hambach benötigt wird.

Kurt Claßen

20.12.2015“

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