Strafanzeige gegen die Mitglieder des Rates der Stadt Bergheim

„März 2016

Sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Bergheim,

die Strafanzeige gegen den Vorstand und den Aufsichtsrat der RWE Power AG wurde erweitert um Strafantrag gegen die Mitglieder des Rates der Stadt Bergheim, die mit dem Bebauungsplan Nr. 261/Na die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan für das BoA-Plus-Kraftwerk beschlossen und sich durch die Schaffung von längerfristigen und verbesserten Voraussetzungen zur Verstromung der Braunkohle aus dem Hambacher Tagebau an den Schwerverbrechen rund um den Hambacher Forst beteiligt haben.

Aufgrund des Ratsbeschlusses der Stadt Bergheim sollen die vorhandenen Braunkohlekraftwerke modernisiert und durch neue Anlagen ersetzt werden. Dazu soll die jeweils beste zur Verfügung stehende Technik eingesetzt werden und dies soll längerfristig – bis 2030 – geschehen.

Nach dem Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Bergheim wurde das geplante Braunkohlenkraftwerk eher nicht als dem Gemeinwohl dienend betrachtet, sondern der Gewinnmaximierung, nämlich zum „kommerziellen Betrieb des neuen Braunkohlenkraftwerks“.

Nicht nachvollziehbar erscheint, warum ein Kraftwerk dieser Größenordnung erforderlich ist, um einen Beitrag zur ausreichenden Versorgung der Bevölkerung der Stadt Bergheim mit Strom – und nur dafür ist die Stadt Bergheim zuständig – zu leisten (vgl. Anlage K 5, letzter Absatz, Satz 3). Die Stadt Bergheim war erst recht nicht verpflichtet – wie die Beschlussvorlage an den Rat nahelegt, die vollständige Sicherung der Stromversorgung von Bund und Land sicherzustellen und dies ausschließlich durch „konventionelle Kraftwerke“, dies kann auch anders geschehen und nicht alleine durch die Stadt Bergheim.

Genauso wenig bestand für den Rat der Stadt Bergheim das Erfordernis Flächen für die Errichtung eines neuen Braunkohlenkraftwerkes bereitzustellen, um die Energieversorgung – in Bund und Land und zur ergänzen, teilweise in den Wintermonaten in Frankreich und ansonsten auch in den Niederlanden – gleichmäßig und dauerhaft zu gewährleisten.

Mit der Genehmigung des Bebauungsplans 261/Na für ein Kraftwerk zur Verstromung der Braunkohle aus dem Tagebau Hambach leistet der Rat der Stadt Bergheim zudem Beihilfe zu den Schwerverbrechen rund um den Hambacher Forst, was nach den Strafgesetzen und der Rechtsordnung verboten ist. Über den Bebauungsplan 261/Na fördert der Rat der Stadt Bergheim den Erhalt und die Erweiterung des Tagebaus Hambach und damit die Begehung besonders schwerer Fälle von Umwelt- und sonstigen Straftaten.

Bei den Straftaten handelt es sich im Wesentlichen um besonders schwere Fälle von Umweltstraftaten durch die Komplettzerstörung des Hambacher Forstes, durch die Totalliquidation des darunter liegenden Bodens (vgl. §§ 324 a, 330 StGB), durch die Grundwasserverseuchung nach Feststellungen des Sachverständigengutachtens von Dr. habil. Ralf E. Krupp (vgl. §§ 324, 330 StGB), sowie weiter um die rd. 40-Milliarden Euro schwere Freistellung des Tagebaubetreibers von der Verpflichtung zur Verfüllung des bis zu 85 Quadratkilometer großen Tagebauloches und zur Wiedernutzbarmachung der Landschaft zum Nachteil des Landes Nordrhein-Westfalen (vgl. § 266 StGB: Untreue).

Zunächst werden besonders schwere Fälle von Umweltstraftaten begangen, indem unter Verletzung des Bundesberggesetzes Stoffe (Braunkohle, CO₂, Feinstaub und andere Schadstoffe) im Boden freigesetzt werden und der Boden dadurch in bedeutendem Umfange (80 Quadrathkilometer) nachteilig verändert wird. Nachteilig verändert wird der Boden dadurch, dass es zu einer maximalen Verschlechterung, d.h. Totaldevastation, der natürlichen Bodenbeschaffenheit (Hambacher Forst, Äcker und Wiesen) kommt, indem der Hambach-See entsteht (vgl. § 324 a Abs. 1 Nr. 2 StGB).

Ein besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat liegt vor, da die Beeinträchtigung des Bodens durch den Hambach-See nur mit außerordentlichem Aufwand (z.B. durch Verfüllung des Tagebauloches) und erst nach längerer Zeit beseitigt werden kann (vgl. § 330 Abs. 1, Nr. 1 StGB).

Der Kosten zur Verfüllung des verbleibenden Tagebauloches lassen sich griffweise mit etwa 40 Mrd. Euro beziffern, die wie folgt errechnet wurden: Geht man von einer durchschnittlichen Tiefe des Tagebaus Hambach 250 m an, müssen zur Verfüllung des Tagebauloches rd. 20 Mrd. Kubikmeter Boden bewegt werden: Oberfläche des Hambach-Sees = 80 Quadratkilometer x 250 m = 80.000.000 Quadrathmeter x 250 m = Oberfläche des Hambach-Sees = 20.000.000.000 Quadrathmeter = 20 Mrd. Kubikmeter. Bei durchschnittlich angenommenen Kosten der Verfüllung des Tagelochs von 2 Euro je Kubikmeter (= geschätzter Durchschnitt aus 1 bis 3 Euro je Kubikmeter) ergeben sich die Kosten der Verfüllung des Tagebaulochs Hambach mit rd. 40 Mrd. Euro.

Durch die Zulassung des Hambach-Sees werden diese Kosten dem Tagebaubetreiber erspart, die er nach dem Bundesberggesetz zu tragen verpflichtet ist. Derartige Beihilfen und erst recht in der Größenordnung von angenommen 40 Mrd. Euro sind (europa-) rechtswidrig, sie verstoßen gegen das Verbot staatlicher Beihilfen (vgl. Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union).

Da eine Verpflichtung zur Gewährung dieser Beihilfe nicht besteht, ist auch § 266 StGB (Untreue zum Nachteil des Landes NRW) verletzt.

Eine Personenübersicht mit den Namen und der Anschrift der Mitglieder des Rates der Stadt Bergheim wurde der Staatsanwaltschaft Köln zur Verfügung gestellt.

Kurt Claßen, Diplom-Kaufmann/Steuerberater“

Dieser Beitrag hat 5 Kommentare

  1. Elmo

    Jetzt werden die Ratsmitglieder von Bergheim bestimmt Angst haben. Kann man einen abgedrehten Steuerberater auch Anzeigen ?
    Mit jeder Anzeige wird die Person Kurt Claßen lachhafter. Wer soll ihn noch ernst nehmen?

  2. uwe

    Erstmal an Kurt: Respekt für Deinen ausdauernden und sachkundigen Widerstand!

    An Elmo: Es ist sehr billig, den Kurt so anzugehen, weil er hier auf dem Blog augenscheinlich der einzige ist, der die Auseinandersetzung auf dieser gesetzlichen Ebene ausficht und so als scheinbar einsamer Streiter da steht, obwohl er in der Sache absolut recht hat.

    Wer nicht glaubt, dass es auf dem juristischem Weg möglich ist, desaströse industrielle Großvorhaben zu kippen, kann sich über die Geschichte des Widerstands gegen das AKW Mülheim Kärlich schlau machen. Schon damals (fast 30 Jahre her) wurde examplarisch der Filz zwischen RWE, Landespolitikern, Behörden und Gerichtsinstanzen sichtbar gemacht. Dass Projekt wurde schließlich vom Bundesverwaltungsgericht gekippt, weil im Genehmigungsverfahren „Unregelmäßigkeiten“ festgestellt wurden.
    Damit das gelang, mussten sehr viele Menschen mit einem entsprechenden Background über eine lange Zeit hinweg und mit zäher Ausdauer an einem Strang ziehen. Außerdem hatte die Auseinandersetzung um die AKW gesamtgesellschaftlich eine viel größere Beachtung, als der Diskurs über den Braunkohleabbau bislang erreicht hat.

    Ich wünschte mir daher, der Kurt hätte mehr Mitstreiter*innen, mit denen er gemeinsam die juristischen Möglichkeiten ausloten könnte. Sprich: Anwält*nnen, Gutachter*innen, Lokal- und Landespolitiker*innen sowie entsprechende Leute aus den Umweltverbänden.

    Im politischen Widerstand ist’s wie bei vielem anderen auch: die Mischung machts.

  3. Elmo

    Kurt Claßen ist wirklich ausdauernd, aber von welchem Sachkundigen Widerstand wird hier gesprochen. Übrigens: Im Garten von Kurt C. wurde die seltene Spitzmaustaube entdeckt. Leider muss er nun sein Grundstück mitsamt seinen Gebäuden räumen damit diese seltene Spezies überleben kann. Natürlich kann er für sein ehemaliges Hab und Gut nicht entschädigt werden da höhere Gewalt. Ist aber bestimmt für ihn kein Problem da es ja um eine wichtige Sache geht.

  4. uwe

    @Elmo
    Die Nennung, Zuordnung und Einforderung der gesetzlichen Normen auf die es in der Sache auch ankommt, erfordert Sachkundigkeit. In Bezug auf einen Konzern, der ständig herumjammert die Aktivistas würden gegen Gesetze verstossen, während er ja angeblich nur sein gesetzlich verbrieftes Recht wahrnehmen würde ist das enorm wichtig.
    Am Ende, wenn RWE eine Wüste hinterlassen hat, wenn RWE pleite ist, wenn die Arbeitsplätze futsch sind, wenn gesehen wird, dass für die nicht wieder gut zu machenden Schäden niemand aufkommen wird, dann wird die Frage im Raum stehen, wie solche Abbaugenehmigungen erteilt werden konnten und warum auf der juristischen Ebene kein deutlicherer Widerstand erfolgt ist – aber dann ist es dafür zu spät.

    RWE hat keine lukrativen Vorstands-Posten mehr zu verteilen, Städte und Kommunen, die ehemals vom Konzern profitierten, bekommen auch kein Geld mehr und die betroffenen Gemeinden werden in Zukunft ohne Hilfe mit den Schäden leben müssen. Je mehr sich die unheilige Allianz ausfranzt, umso größer müsste eigentlich auch der Anreiz aus dem bürgerlichen Umfeld sein, hier die Reissleine zu ziehen.

    Der Vergleich mit dem seltenen Tier in Kurts Garten ist keiner. Denn wenn ein solches Tier da wäre, würde es sich ja in dem Garten wohl fühlen und der Kurt hätte auch nichts dagegen. Es ist doch wohl ein Unterschied zwischen dem kooperativen Leben in einem Garten und der Pulverisierung ganzer Landschaften bis in eine Tiefe von 400 Metern.
    Bei einem kürzlichen Rundgang im Hambacher Restforst war ich sehr ertstaunt, wie viele unterschiedliche Vogelarten sich dort noch aufhalten und wie schön dieser Wald ist. Es ist einfach nicht zu begreifen, dass das alles bald nicht mehr sein soll. Und wenn ich dann noch diese Schilder mit der Aufschrift „Landschaftsschutzgebiet“ am Beginn des Waldes sehe, während im Hintergrund die Vorbereitungen für die Abholzung lautstark zu hören sind …

  5. t.

    Uwe, ganz großen Respekt für Deine ruhigen und erklärenden Ausführungen an Elmo und seine Kumpels.
    Ganz ehrlich: Ich frage mich auch häufig wie Kurt auf der rechtlichen Schiene noch weitermachen kann, wenn es so offensichtlich ist, da0 es in diesem Land für den Arsch ist. Durch Deinen Text sehe ich es wieder in einem anderen Licht…

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