Freispruch durch Erinnerungslücken

Im heutigen [Anm. 22. März 2021], vorraussichtlich letzten Verhandlungstag gegen ein*e der Hambi9 bot sich der Verteidigung ein müheloser Erfolg. Angeklagt war Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB.

Dieser Vorwurf benötigt irgendeine Handlung, die die Repressionsorgane als „Gewalt“ auslegen können, wozu auch Anketten zählt. Die Anklage schwafelte denn auch irgendwas von „Stahlseilen“, mit denen sich die angeklagte UP an der Seilkonstruktion des über einem Tripod hängenden Skypod befestigt hätte. Mehr als diese Anklageschrift kannte der wie üblich glorreich unvorbereitete Staatsanwalt jedoch nicht von der Akte.

Nun konnten sich von den vier anwesenden Polizeizeugen drei zwar mit Müh und Not daran erinnern, dass es diese Konstellation „Skypod über Tripod“ gegeben habe, außer dem Schriftführer Schleich, der nur im Auto saß und anhand des Funkverkehrs seinen Bericht schrieb, konnte sich aber keiner erinnern, dass der Skypod geräumt wurde.

Der erste Zeuge, Herr Berghauer vom Kölner „Höheninterventionsteam“, meinte sich sogar zu erinnern, dass die Person nicht geräumt worden wäre, sondern selbstständig sich in ein Baumhaus neben dem Weg (DeathPop, Anm. des protokollierenden Zuschauis) begeben hätte. Er, ebenso wie der zweite Klettercop, konnten nur von der Räumung des Tripods berichten. Jener war sich nicht einmal sicher, ob der Skypod, an dessen Existenz er sich durchaus erinnerte, zu der Räumung dieses Tripods gehörte oder nicht vielmehr während der Großräumung im September 2018 angetroffen wurde. Glück für uns, dass das HIT erst zur Reulung begonnen hat, ihre Einsätze selbst zu dokumentieren, so waren die Zeugen ausnahmsweise mal tatsächlich auf ihre Erinnerungen angewiesen, statt sich wie üblich eigentlich nur an ihre Berichte zu erinnern.

Abgerundet wurde das ganze durch Pauli, Kölner Klettercop, mit so tollen Zitaten wie: „Ich hab in der Zeit – ich übertreib jetzt bestimmt – bestimmt im dreistelligen Bereich Leute runtergeholt von irgendwo“ und „Das ist für mich ja nichts besonderes, da fährste nach Hessen, holst Leute runter vom Baum, fünf Minuten später bist du schon wieder woanders.“ An den Einsatz, um den es ging, konnte er sich aber gar nicht mehr erinnern.

Es folgte ein Rechtsgespräch zwischen Anwältin, Staatsanwalt und Richter hinter verschlossenen Türen, bei denen nochmal um eine Einstellung verhandelt wurde, um zu vermeiden, was unausweichlich folgte: Das skurrilste Plädoyer der Staatsanwaltschaft seit längerem: „Wie ja schon besprochen, ich wiederhol jetzt nur für die, die nicht dabei waren, was der Richter eben gesagt hat…“

Einziger Streitpunkt war am Ende die Frage, ob es für die sieben Wochen U-Haft Entschädigung geben sollte, was Richter und Staatsanwalt verneinten, aber dagegen ist das Rechtsmittel der Beschwerde möglich.

Damit geht ein Verfahren in der Hauptsache wohl zu Ende, das nie wäre begonnen worden, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht bereits 2018 auf die Polizeiführung gehört hätte, die nach dem schriftlichen Bericht des Zeugen Schleich die vorgeworfene Handlung nicht als Widerstand, sondern als nicht strafbare Sitzblockade einstufte und die jetzt freigesprochene Person nur zur Personalienfeststellung in Gewahrsam nahm.

Die UP fand das ganze Verfahren lehrreich und äußerte mit ihren letzten Worten ihre Dankbarkeit für das Gelernte:

“Liebe Staatsanwaltschaft, lieber Richter,
Vielleicht sollte ich mich bei euch bedanken. Bevor ihr euch entschieden habt, mich ins Gefängnis zu schicken, hatte ich volles Vertrauen in die Justiz. Ich wollte eigentlich studieren, voll integriert in die Gesellschaft sein. Ich dachte „Gefängnisse sind für böse Menschen, dadurch werden sie sicher besser“ aber ihr habt mir gezeigt, dass die Menschen, die in U-Haft sitzen, einfach sehr arm sind oder aus dem falschen Land kommen.
Ihr habt mich etwas über strukturellen Rassismus und Klassismus gelehrt. Da hab ich gelernt, solidarisch zu sein, indem ich für analphabete Menschen Briefe an ihre Verwandtschaft geschrieben habe, die keinen anderen Weg hatten mit ihnen zu kommunizieren. Dank ihnen habe ich gesehen, die bösen Menschen sind vielleicht die, die die Freiheitsberaubung der anderen organisiert, nicht die, die um ein mal schön zu riechen ein Parfum geklaut haben. Nicht die, die wegen Mundraub den ersten Geburtstag von ihrem Kind nicht mitfeiern werden.

Ihr habt mich besser überzeugt als alle Bücher über anarchistische Theorien. Ich werde für meine Rechte und die von anderen kämpfen und dabei das Gesetz so oft wie nötig brechen, was ich vorher noch nie gemacht hatte. Ihr habt meinem Leben ein Ziel gegeben. Danke für die Radikalisierung.“

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Kommentar einer Einzelperson zu den jüngsten Prozessen gegen Menschen aus dem Hambi

Seht das Kurzvideo von der Hubsteigerbesteigung am 22.1.2018, lest den Bericht über die zugehörige Gerichtsverhandlung unter https://abcrhineland.blackblogs.org/2018/12/06/hambi9-dueren-ein-bericht/ und vergleicht! Für diese Aktion saßen zwei Menschen (nur eine erreichte den Hubsteiger überhaupt) zwei Wochen in U-Haft. Es scheint üblich, dass Verhaftungen für Lapalien mit realitätsfernen Aussagen der Polizeizeugen begründet werden. Wie lange noch?

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4 Freisprüche im Hambi9 Prozess

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Hambi9 – Die Geschichte auf einen Blick

Heute, am 13. November 2018, wurde gegen die im Kreis Düren Festgenommenen der Hambi9 vor dem dortigen Gericht verhandelt. Nach ca. 5 Stunden wurde das Urteil verkündet: Freispruch für alle Angeklagten.

Weitere Infos wie immer bei https://abcrhineland.blackblogs.org/

Zum Nachlesen:

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Prozess gegen Hambi9-Aktivist*innen

Im Zuge einer Barrikaden Räumung durch die Polizei im Hambacher Forst Ende Januar 2018, entschieden sich 9 Menschen dazu, der staatlichen Repression zu trotzen, die Angabe ihrer Personalien zu verweigern und unter diesen Umständen für bis zu 10 Wochen ins Gefängnis zu gehen.

Die letzten Monate haben deutlich gemacht wie sehr unser Widerstand gewachsen ist und damit einhergehend auch die staatliche Repression: Angefangen mit der Anordnung von U-Haft bei geringen Straftatvorwürfen für Identitätsverweigerung über die Fortführung der S21-Interpretation des Widerstandsparagraphen bis hin zur neunmonatigen Haftstrafe für UPIII zur „Generalprävention“. Dies alles steht im Kontext einer allgemeinen autoritären Zuspitzung, von der die Verschärfung der Polizeigesetze nur die Spitze des Eisbergs ist.

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Solidarität gegen Repressionen!

Im Zuge der Wiesendurchsuchung am 28. August wurde ein Aktivisti aus dem Forst von der Polizei verhaftet! Dieser wurde auf die Polizeiwache nach Aachen gebracht, wo der Mensch identifiziert wurde. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den Aktivisti noch ein offener Haftbefehl läuft. Die Polizei drohte deshalb mit einer Strafe von 150 Tagen Knast. Die Tagessätze wurden von einer solidarischen Privatperson vorgestreckt. Wir bitte euch diese Strafe von insgesamt 1500€ (10€ x 150 Tage) gemeinschaftlich zu tragen! Bitte beteiligt euch an diesem Spendenaufruf. No JUStice – no peace!

Konto:          Spenden und Aktionen
Betreff:        Hambacher Forst – Jus
IBAN:           DE29 5139 0000 0092 8818 06
BIC:            VB­MH­DE5FXXX

Und vergesst nicht die Gefangenen!

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Aufruf zum Hambisolifototag für UPIII am kommenden Samstag, 2.6.2018 – VERLÄNGERT!!!

Viele reden vom neuen Polizeigesetz, hier wird es bereits praktisch ausprobiert. UPIII sitzt nun bereits in der elften Woche in U-Haft, ohne richterliche Überprüfung bei fragwürdigem Strafvorwurf. Mittlerweile kommt Post an und es gibt Besuche. Allerdings ist Solidarität dringend erforderlich- die Zeit in der kleinen Zelle wird lang und die Sehnsucht nach draußen bleibt groß. Zeigen wir, dass sie nicht vergessen ist! Schickt UPIII eure Liebe und Unterstützung und uns ein Solifoto, am besten auf twitter, aber auch ans bekannte Mailpostfach. Wir veröffentlichen die Bilder hier. Und denkt dran: Gemeint sind wir alle! Untill all are free, no one is free!

Bilder—>

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UP III strikt von der Außenwelt isoliert, ohne Post und Besuche


UP III is nun aufgrund von Indizien seit zwei Monate inhaftiert, in denen die Verteidigung keinen Zugang zu ihren Akten hat, um die Verteidigung organisieren und Zeugen aufrufen zu können. Obwohl die ersten Besuche einen Tag nach der Verhaftung der Gefangenen stattfanden, wurden bis nach 7 Wochen Haft keine Besuche mehr in Betracht gezogen. Besonders beunruhigend macht diesen Fall, dass bei UPIII – anders als bei vielen deutschsprachigen Gefangenen aus Hambi, die mehrfach unter ähnlichen Vorwürfen und zur gleichen Zeit festgenommen wurden und denen keine Post verschleppt oder kontrolliert wurde und die in manchen Fällen innerhalb von Tagen massig Post erhalten konnten – aber ähnlich wie beim Englischsprachigen Jus, wie bei UP2 (Spanisch) und UP4 (Französisch), ihre Post vollständig blockiert wurde und sie in mehr als zwei Monaten nur zwei Briefe erhalten hat.

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Klage gegen polizeiliche Bus-Entführung eingereicht

Wir dokumentieren hier eine Pressemitteilung zur Aufarbeitung des Prozesses gegen UP2 und UP11, als die Polizei Supportis durch die Enführung eines Linienbusses am Prozessbesuch hinderte:

Am 29. März fand in Kerpen ein Gerichtsprozess gegen zwei Personen statt, die nach einer Barrikadenräumung im Hambacher Forst in Untersuchungshaft landeten. Um solidarische Menschen vom Prozessbesuch abzuhalten, leitete die Polizei an dem Tag kurzerhand den Linienbus 922 von Sindorf nach Kerpen zur Polizeistation statt zum Gericht um. Alle Personen im Bus, welche die Polizei dem solidarischen Umfeld zuordnete, wurden durchsucht und ihre Personalien kontrolliert. Gegen diese willkürliche Polizeimaßnahme reichten mehrere Betroffene jetzt Klage ein.

Mit der Klage wird angestrebt zu klären, dass die polizeilichen Maßnahmen von der Umleitung des Busses an komplett rechtswidrig waren. „Bestimmt im Umfeld des Hambacher Forsts jetzt schon die Polizei wer einen Prozess besuchen darf und wer nicht?“ fragt ein Kläger,

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Fortsetzungstermin gegen UP2 und UP11 am 29.3.2018, 10 Uhr

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Liveticker ab 9:50 Uhr unter https://twitter.com/Oaktown1312 und https://twitter.com/HambiEA

10:05 Prozess startet mit Beschwerde gegen Fesselung von UP2
10:07 Nach Ermahnung der Richterin zum Brav Sein fürs Publikum Anklageverlesung.
10:10 Zeugen werden belehrt.
10:12 Öffentlichkeitsrüge. Personalienkontrolle im Bus wegen Vermummung gestern in Ossendorf. Mertens: „Exekutive schreibt Gericht vor, wie sie zu verfahren habe. Die Menschen wollten zum Prozess.“ Richterin: „Hier wäre eh kein Platz mehr gewesen!“ Doch es sind noch Plätze frei (obwohl extra der kleinere Saal genommen wurde- Saal 118 hat 40 Plätze, also doppelt so viele)!

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