Kommentar einer Einzelperson zu den jüngsten Prozessen gegen Menschen aus dem Hambi

Seht das Kurzvideo von der Hubsteigerbesteigung am 22.1.2018, lest den Bericht über die zugehörige Gerichtsverhandlung unter https://abcrhineland.blackblogs.org/2018/12/06/hambi9-dueren-ein-bericht/ und vergleicht! Für diese Aktion saßen zwei Menschen (nur eine erreichte den Hubsteiger überhaupt) zwei Wochen in U-Haft. Es scheint üblich, dass Verhaftungen für Lapalien mit realitätsfernen Aussagen der Polizeizeugen begründet werden. Wie lange noch?

Bislang schienen Richter Aussagen von PolizeibeamtInnen grundsätzlich blind zu vertrauen. Begriffe wie „Lüge“oder „uneidliche Falschaussage“ scheinen aber oftmals sehr angebracht. Wer glaubt noch Polizei?

Dies ist nur ein Beispiel von Vielen von Haftstrafen und Prozessen für/gegen Aktivisti aus dem Hambacher Forst. „Die bisherige Spitze dieser neuen Repressionspolitik war die Verurteilung von UP3.  Sie* wurde zu neun Monaten Haft bei keiner Vorstrafe und für bloßes Trommeln während einer Barrikaden Räumung im März 2018 verurteilt.“ Link

Eule sitzt immer noch in U-Haft.

Das immerwährende Jammern über die angeblich im Forst passierenden Straftaten ist verbunden mit Prozessen, die mit wirklichen Straftaten zumindest auf der Seite der Angeklagten nichts zu tun zu haben scheinen. Alles, um abzulenken von der massiven Gewalt durch die allumfassende Vertreibung, Zerstörung und Gesundheitsgefährdung durch RWE, die antiquierte Energiepolitik von Laschet und Co., die Fehler in Klimapolitik und Energiewende? RWE und Landesregierung haben den Karren massiv an die Wand gefahren. Das Pferd „Braunkohle“ ist tot, steigt endlich ab. Wann treten Laschet und Reul zurück?

Denkt nicht: Das neue Polizeigesetz geht mich nichts an! Einige stehen auf dagegen, die Mehrheit lehnt es ab, schweigt aber. Der Hambacher Forst ist Testfeld. Letztlich werden die Grundrechte ALLER massiv eingeschränkt.

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Götz

    Es scheint grundsätzlich um Abschreckung und Einschüchterung zu gehen, Betroffen sind auch andere Themen, aktuell in Dessau (Sachsen-Anhalt). Dort wird ein Angehöriger mit „Versuchter schwerer Körperverletzung“ belästigt, weil zu einem Protestbild während der Oury-Jalloh-Gedenkdemonstration das Werfen leerer Feuerzeuge gehörte. Morgen findet der vierte Prozesstag statt, geplant sind wohl mindestens acht. Die Verve, mit der der Verteidiger die Perfidie des Vorsitzenden Richters kontert, nötigt Respekt ab.

  2. Hambi bleibt!

    Ich möchte ja niemanden erschrecken aber die Lage ist dank der Rechtssprechung des BGHs noch viel dramatischer als viele glauben. Dazu ein Auszug aus Wikipedia zum Thema „Rechtsbeugung“ und auch hier möglicher Todesstrafe:

    Volker Erb, deutscher Rechtswissenschaftler und Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, fasst zusammen: „Die Annahme, wer in einem Kollegialgericht gegen eine rechtsbeugerische Entscheidung stimme, könne auch bei weiterer Mitwirkung an dieser nicht nach § 339 StGB bestraft werden, führt zu einem völlig absurden Ergebnis: Sie macht die strafrechtliche Ahndung der Rechtsbeugung und die damit verbundene notwendige Selbstreinigung der Justiz ausgerechnet in den denkbar gefährlichsten Fällen prinzipiell unmöglich – nämlich dort, wo die Mitglieder eines Kollegialgerichts einvernehmlich Unrecht sprechen, um sich anschließend ebenso einvernehmlich hinter der Unaufklärbarkeit des beratungsinternen Abstimmungsergebnises zu verschanzen“. Die „Absurdität“ der herrschenden Meinung zeigt Erb durch folgendes Gedankenexperiment: „Unter dieser Voraussetzung wären z. B. auch die Berufsrichter und Schöffen einer Strafkammer, die unter Verhöhnung des Grundgesetzes und des geschriebenen Strafrechts ein Todesurteil verhängen, dessen sofortige Vollstreckung anordnen und dafür am Ende noch einen willfährigen Schergen finden, vor jeglicher Strafverfolgung geschützt!“

    1. Hambi bleibt!

      Jetzt werden viele Bürger natürlich sagen: „So ein Quatsch. Als ob ein Richter in Deutschland eine Todesstrafe verhängen würde.“ O.K., dann denken wir mal ein Bundestagswahl weiter und nehmen an, die AfD käme auf 30 bis 40% der Stimmen, also auch in die Regierungskoalition. Wie unwahrscheinlich wäre das Szenario dann noch, wenn die AfD Innen- und/oder Justizminister stellt? Besonders, da für eine Säuberungsaktion unbequemer Andersdenkender offenbar nicht einmal die Gesetze geändert werden müssten.

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