Freispruch durch Erinnerungslücken

Im heutigen [Anm. 22. März 2021], vorraussichtlich letzten Verhandlungstag gegen ein*e der Hambi9 bot sich der Verteidigung ein müheloser Erfolg. Angeklagt war Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB.

Dieser Vorwurf benötigt irgendeine Handlung, die die Repressionsorgane als „Gewalt“ auslegen können, wozu auch Anketten zählt. Die Anklage schwafelte denn auch irgendwas von „Stahlseilen“, mit denen sich die angeklagte UP an der Seilkonstruktion des über einem Tripod hängenden Skypod befestigt hätte. Mehr als diese Anklageschrift kannte der wie üblich glorreich unvorbereitete Staatsanwalt jedoch nicht von der Akte.

Nun konnten sich von den vier anwesenden Polizeizeugen drei zwar mit Müh und Not daran erinnern, dass es diese Konstellation „Skypod über Tripod“ gegeben habe, außer dem Schriftführer Schleich, der nur im Auto saß und anhand des Funkverkehrs seinen Bericht schrieb, konnte sich aber keiner erinnern, dass der Skypod geräumt wurde.

Der erste Zeuge, Herr Berghauer vom Kölner „Höheninterventionsteam“, meinte sich sogar zu erinnern, dass die Person nicht geräumt worden wäre, sondern selbstständig sich in ein Baumhaus neben dem Weg (DeathPop, Anm. des protokollierenden Zuschauis) begeben hätte. Er, ebenso wie der zweite Klettercop, konnten nur von der Räumung des Tripods berichten. Jener war sich nicht einmal sicher, ob der Skypod, an dessen Existenz er sich durchaus erinnerte, zu der Räumung dieses Tripods gehörte oder nicht vielmehr während der Großräumung im September 2018 angetroffen wurde. Glück für uns, dass das HIT erst zur Reulung begonnen hat, ihre Einsätze selbst zu dokumentieren, so waren die Zeugen ausnahmsweise mal tatsächlich auf ihre Erinnerungen angewiesen, statt sich wie üblich eigentlich nur an ihre Berichte zu erinnern.

Abgerundet wurde das ganze durch Pauli, Kölner Klettercop, mit so tollen Zitaten wie: „Ich hab in der Zeit – ich übertreib jetzt bestimmt – bestimmt im dreistelligen Bereich Leute runtergeholt von irgendwo“ und „Das ist für mich ja nichts besonderes, da fährste nach Hessen, holst Leute runter vom Baum, fünf Minuten später bist du schon wieder woanders.“ An den Einsatz, um den es ging, konnte er sich aber gar nicht mehr erinnern.

Es folgte ein Rechtsgespräch zwischen Anwältin, Staatsanwalt und Richter hinter verschlossenen Türen, bei denen nochmal um eine Einstellung verhandelt wurde, um zu vermeiden, was unausweichlich folgte: Das skurrilste Plädoyer der Staatsanwaltschaft seit längerem: „Wie ja schon besprochen, ich wiederhol jetzt nur für die, die nicht dabei waren, was der Richter eben gesagt hat…“

Einziger Streitpunkt war am Ende die Frage, ob es für die sieben Wochen U-Haft Entschädigung geben sollte, was Richter und Staatsanwalt verneinten, aber dagegen ist das Rechtsmittel der Beschwerde möglich.

Damit geht ein Verfahren in der Hauptsache wohl zu Ende, das nie wäre begonnen worden, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht bereits 2018 auf die Polizeiführung gehört hätte, die nach dem schriftlichen Bericht des Zeugen Schleich die vorgeworfene Handlung nicht als Widerstand, sondern als nicht strafbare Sitzblockade einstufte und die jetzt freigesprochene Person nur zur Personalienfeststellung in Gewahrsam nahm.

Die UP fand das ganze Verfahren lehrreich und äußerte mit ihren letzten Worten ihre Dankbarkeit für das Gelernte:

“Liebe Staatsanwaltschaft, lieber Richter,
Vielleicht sollte ich mich bei euch bedanken. Bevor ihr euch entschieden habt, mich ins Gefängnis zu schicken, hatte ich volles Vertrauen in die Justiz. Ich wollte eigentlich studieren, voll integriert in die Gesellschaft sein. Ich dachte „Gefängnisse sind für böse Menschen, dadurch werden sie sicher besser“ aber ihr habt mir gezeigt, dass die Menschen, die in U-Haft sitzen, einfach sehr arm sind oder aus dem falschen Land kommen.
Ihr habt mich etwas über strukturellen Rassismus und Klassismus gelehrt. Da hab ich gelernt, solidarisch zu sein, indem ich für analphabete Menschen Briefe an ihre Verwandtschaft geschrieben habe, die keinen anderen Weg hatten mit ihnen zu kommunizieren. Dank ihnen habe ich gesehen, die bösen Menschen sind vielleicht die, die die Freiheitsberaubung der anderen organisiert, nicht die, die um ein mal schön zu riechen ein Parfum geklaut haben. Nicht die, die wegen Mundraub den ersten Geburtstag von ihrem Kind nicht mitfeiern werden.

Ihr habt mich besser überzeugt als alle Bücher über anarchistische Theorien. Ich werde für meine Rechte und die von anderen kämpfen und dabei das Gesetz so oft wie nötig brechen, was ich vorher noch nie gemacht hatte. Ihr habt meinem Leben ein Ziel gegeben. Danke für die Radikalisierung.“

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RÄUMUNGSGEFAHR IN DER ZAD AB MITTE MÄRZ

Es wurde offiziell bestätigt, dass ab Mitte März akute Räumungsgefahr für die ZAD de la colline (Wald- und Wiesenbesetzung) in der Schweiz bei Lausanne besteht. Die Justiz und der Staat haben sich im Gerichtsprozess zugunsten des Internationalen Zement-und Betonkonzerns Lafarge-Holcims entschieden.

Die Polizei wird ab dem 16. März das Recht haben die ZAD zu räumen!

❗️Weitere Infos folgen vor und während der Räumung im deutschsprachigen ZAD Infokanal:

https://t.me/ZoneADefendreDE ❗️

⚡️Bei Fragen zur ZAD oder sonstigen Aktionen könnt ihr euch gerne bei @actionpointcsch melden⚡️

🔥Standorte von Holcim in Deutschland http://www.holcim.de/de/standorte
das ist natürlich kein Aufruf zur direkten Aktion, macht einfach das was ihr für richtig haltet mit den Informationen🔥

🌎 Weitere Infos findet ihr auch auf der neuen Webseite der ZAD https://zaddelacolline.info/🌍

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Prozess am 14.12. in Erkelenz in Folge einer Hausbesetzung in Lützerath

Update: Verschoben auf den 8.3.2022!

 

„Am 07.05.2020 besetzten 16 Aktivist*innen ein leerstehendes Haus in Lützerath im rheinischen Braunkohlerevier, welches samt des Dorfes in der Kohlegrube Garzweiler verschwinden soll (1). Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat nun das Verfahren gegen einige der Hausbesetzer*innen eröffnet, welche im Gegensatz zur Regierung, konkrete Maßnahmen gegen Wohnraummangel und zur Bekämpfung des Klimawandels ergriffen.

Am 14.12.2021 um 10 Uhr im Amtsgericht Erkelenz, Saal 1.02,
soll der erste Prozess gegen „UP L8“ ( Unbekannte Person Lützrath 8 ) stattfinden. Berichterstattung und Prozessbegleitung sind erwünscht.“

Mehr Infos: https://gerichtesindzumessenda.noblogs.org/post/2021/11/17/prozesstermin-up-l8-vor-gericht/

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