Vorankündigung: Räumung? Schadensersatz!

Während die Stadt Kerpen und das Bauministerium täglich neues Popcorn produzieren und das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln doch noch nicht sofort rechtskräftig wird, bereiten wir schonmal den nächsten Schritt vor:

Wenn die Räumung rechtswidrig war, dann haben wir Anspruch auf Schadensersatz für durch die Räumung zerstörten oder verlorenen Hausrat/Equipment und zerstörte Gesundheit. Wir, Teile des HambiEA, sind derzeit noch am recherchieren, wie das am Besten eingefordert wird, aber wir haben nicht viel Zeit:

Die Frist für Schadensersatzklagen ist der 31.12.2021. Dieses Jahr.
Wir müssen für jeden Schaden nachweisen, dass er durch die Räumung entstanden ist, und wie hoch er war.

Deshalb jetzt und hier der Aufruf an alle Aktivistis: Während wir uns mit der Rechtslage beschäftigen, sammelt schonmal alles, was euch Schäden durch die Räumung nachweisen könnte. Rechnungen für Equipment, Gedächtnisprotokolle und Fotos, wie es zerstört wurde, Arztrechnungen und -befunde. Platzverweise. Gewahrsamsprotokolle. Sowas. Was davon brauchbar ist, können wir dann gemeinsam mit Anwält*innen entscheiden. Der HambiEA wird demnächst an gleicher Stelle eine Anleitung zum Geldzurückkriegen veröffentlichen, dann solltet ihr das schon parat haben. Und dann werden wir probieren, so viel wie möglich zurückzukriegen.

Ach ja, und meldet euch auch gern schonmal, wenn ihr versuchen wollt, Schadensersatz einzuklagen, unter legalsupporthambi@nullriseup.net

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Cosy Spendenaufruf

Liebe Menschen da draußen,

wir sind in einer Herzensangelegenheit unterwegs, denn Cosy & ihr Bezugsmensch brauchen dringend eure Unterstützung!


Cosy ist eine aufgeweckte, liebenswerte Australian Shepherd Hündin, die seit anderthalb Jahren mit einer Aktivistin zusammenlebt.

Letztes Jahr kam Cosy‘s Mama Tali als Pflegehund ins Hambi Camp. Leider wusste bis dahin niemand, dass sie tragend war und mit ihrem Wurf völlig überfordert sein würde. So kamen neun Welpen zum Camp dazu, die liebevoll mit der Flasche aufzogen wurden. Mit ebenso viel Mühe wurden neue Bezugsmenschen und Körbchen für die Welpen gesucht und gefunden, nur Cosy blieb zurück und eine Aktivistin nahm sich ihrer an.

Krankheitsgeschichte

Von klein auf hatte Cosy wiederkehrend mit Augenproblemen zu kämpfen. Dieses Jahr im Mai kamen Verhaltensauffälligkeiten hinzu und die Entzündungen wurden so massiv, dass es nötig wurde, sie in einer Tierklinik vorzustellen.

Nach langem Ärzt*innenmarathon kam heraus, dass Cosy unter einer subklinischen Schilddrüsenunterfunktion leidet, sowie einer verkleinerten Leber und einem missgebildeten Auge, doch die Grundursache ihrer Augenerkrankung, die sie am meisten beeinträchtigt, ist weiterhin unklar.

Stand Oktober 2021:

Cosy ist jetzt linksseitig erblindet und leidet weiterhin an einer chronischen Entzündung und niedrigem Augendruck, welches nun auch das verbliebene & sehende Auge gefährdet. Sie wurde internistisch einmal auf den Kopf gestellt, ohne hilfreichen Befund.

Deshalb wurde seitens der Klinik empfohlen, Cosy bei eine*r Neurolog*in vorzustellen und ein MRT in die Wege zu leiten, um eventuelle Tumore oder Veränderungen festzustellen.

Auch einer Tierheilpraktikerin wurde sie vorgestellt, um einen anderen Blickwinkel auf ihre Krankheitsgeschichte zu bekommen und Ernährungsfehler auszuschließen.

Cosys Befinden

Wenn es ihr gut geht, ist Cosy eine sehr kluge und feinfühlige Hündin. Sie ist neugierig, muss alles aufs Genaueste erkunden, ist dabei begeisterungsfähig und kann eine unglaubliche Vielfalt an Emotionen zeigen. Sie hat eine ganz besondere Verbindung mit ihrem Bezugsmenschen, die sie schon mit der Flasche aufgezogen hat.

Zurzeit kämpft sie, leidet unter Stress und wirkt verstört, weil sie nicht versteht, was auf einmal mit ihr los ist.

Spendenaufruf

Bisher konnte Cosy‘s Bezugsmensch die Untersuchungen & Behandlungen, die weit über 3000€ verschlungen haben, selbst aufbringen. Doch nun fehlt das Geld für weitere Kontrolltermine beim Augenarzt und um einen Termin in der Neurologie machen zu können.

Deshalb rufen wir zu einer Spendenaktion auf, um ihr schnellstmöglich zu helfen.

Jeder Euro zählt!

Helft uns, Cosy zu helfen.

Ihr könnt über Paypal spenden:

Alexandrasachau@nullgmail.com

… oder uns für weitere Spendenmöglichkeiten kontaktieren.

  

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Cent gegen Bullen und Deutschland!

Wir brauchen euch!
Anfang des Jahres wurde der flensburger Bahnhofswald geräumt und dabei wurden einige Aktivist*innen durch die Polizei festgenommen und in Gewahrsam verbracht.
Nun sollen die Betroffenen für diese „Dienstleistung“ auch noch zahlen.

Das wollen wir so nicht hinnehmen! Einige Aktivist*innen haben sich zwar dafür entschieden die Rechnung zu zahlen, allerdings nicht ohne das ganze so nervig wie möglich für die Polizei zu gestalten. An dieser Stelle komt ihr ins Spiel!

Wie?
Möglichst viele Leute sollen möglichst kleine Cent-Beträge bezahlen. Du hast hierfür zwei Möglichkeiten:
A) Überweise wenige Cent unter Angabe des Kassenzeichens „0201 378 870 5400“ auf folgendes Konto: Finanzministerium des Landes Schleswig Holstein – Landeskasse; IBAN: DE82 2000 0000 0020 2015 77; BIC: MARKDEF1200

B) Bring deine Kleingeldreste bei einer beliebigen Polizeiwache in Schleswig-Holstein vorbei und leg einen Zettel bei mit „Das Geld dient zur Begleichung des Kassenzeichens „0201 378 870 5400“. Bitte leiten Sie die Zahlung zeitnah ans Finanzministerium weiter. Adresse: Finanzministerium des Landes Schleswig Holstein – Landeskasse, Wilhelminenstraße 34, 24103 Kiel.

Sag uns bitte per Mail (abc-flensburg (ätt) systemli.org) oder Telegram (@boomdorp_flensburg) Bescheid, wie viel Geld du auf welchem Weg überwiesen hast. Dann behalten wir den Überblick und können bei fehlenden Zahlungen ggf. nachhaken.

Das Gesetz, dass diese Maßnahme ermöglicht, ist recht neu, also ist JETZT der richtige Punkt zu zeigen, dass es für die Polizei anstrengender ist als dass es sich lohnt und sie sich das nächste mal zweimal überlegen ob sie die Aktivist*innen für ihre Maßnahmen blechen lassen.

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Presse-Info: Neuer Prozesstag wegen Hambiräumung

Nachdem sich der heutige Prozess (Vorwurf Widerstand durch Anketten im Kontext der Hambiräumung) aufgrund von technischen Problemen erneut um mehr als eine Stunde verzögerte, konnte die Verteidigung schließlich immerhin alle vorbereiteten Beweisanträge stellen. Damit scheint nun die Beweisaufnahme allmählich abgeschlossen, das Gericht bestimmte den Folgetermin auf den 11. November – spekuliert werden kann über die Frage, ob ein Zusammenfall mit dem Karnevalsbeginn beabsichtigt ist. An diesem Tag wird auch ein Urteil erwartet.

Spannend gestaltete sich die Reihe von Anträgen, die sich mit der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes beschäftigten. Im Falle einer Rechtswidrigkeit der konkreten Maßnahmen bleibt nämlich der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach §113 StGB straffrei. So sei nach Ansicht der Verteidigung nicht nur der gesamte Einsatz zur Räumung des Hambacher Forstes rechtswidrig gewesen – wie auch kürzlich das VG Köln entschied – sondern auch die Diensthandlung der hier involvierten Polizist*innen. Zum Einen sei es ihre Pflicht, einen offensichtlich rechtswidrigen Befehl bei ihren Vorgesetzten zu remonstrieren (angesichts der öffentlichen Debatte um die Fadenscheinigkeit der Brandschutz-Begründung sei diese Kompetenz auch von ausführenden Beamt*innen zu erwarten), zum anderen sei ohnehin die offensichtlich stattfindende Versammlung nicht aufgelöst worden. Da der Grundrechtsschutz einer Versammlung derartige Amtshandlungen bedingungslos verbietet, gäbe es auch keinen Spielraum für eine Verurteilung.

Das Angeklagte meint dazu: „Das Gericht hat durchblicken lassen, dass es unsere Anträge zur Rechtswidrigkeit der Räumung für irrelevant hält. Im Strafrecht zähle nur die formelle, aber nicht die materielle Rechtswidrigkeit der Vollstreckungshandlung. Wir finden zum Einen, dass dieser formelle Rechtswidrigkeitsbegriff eine Weigerung der Gerichte darstellt, die gesetzliche Straflosigkeit des Widerstands gegen eine rechtswidrige Polizeihandlung anzuwenden. Zum Anderen war diese Räumung sehr wohl auch formell rechtswidrig.“

Der Verhandlungstag verlief bis auf die häufigen, technisch bedingten Unterbrechungen, ruhig und konstruktiv. Nach den bisherien Reaktionen der Richterin ist allerdings auch kein Präzedenzurteil zu erwarten, welches den Angeklagten mit der Begründung der rechtswidrigen Räumung oder des rechtfertigenden Notstands (nach §34 StGB) freisprechen würde. Ein solcher Freispruch ereignete sich vor wenigen Monaten in der Schweiz für die Besetzung einer Bankfiliale, in Deutschland hingegen bleiben diesbezügliche Anstrengungen nach wie vor erfolglos.

Auch für den 11. November wird wieder eine Kundgebung vor dem Gericht angemeldet, alle Vertreter*innen der Presse sind herzlich eingeladen, den Prozess journalistisch zu begleiten. Los geht’s um 10 Uhr vor dem Landgericht Aachen, Adelbertsteinweg 92, Saal A 1.010.

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Einladung: Strafprozess wegen rechtswidriger Hambiräumung am 21.10.

Anfang September – mitten im Wahlkampf – erklärte das VG Köln die Räumung des Hambacher Forsts für rechtswidrig, eine schwere Schlappe für NRW-Ministerpräsident Armin Laschet. Die offizielle Begründung, Brandschutzmängel, war nach Ansicht des Gerichts offensichtlich nur vorgeschoben.

Das Aktivisti, das die Klage geführt und erstinstanzlich gewonnen hat, ist am Donnerstag selbst angeklagt – ihm wird vorgeworfen, an einem Baumhaus angekettet gewesen zu sein. Es muss es sich nun auch schon in der zweiten Instanz gegen diesen Vorwurf verteidigen. Aber nun, nach dem VG-Urteil zur Räumung, stehen die Chancen besser – Widerstand gegen rechtswidrige Polizeimaßnahmen ist nach § 113 II StGB nicht strafbar.

Dass die Verhandlung kurioserweise am Geburtstag des Angeklagten stattfinden soll, wird die Aktivistis nicht vom Feiern abhalten. Das Angeklagte meint dazu: „Denn wir haben Spaß, alles was die haben, sind Knarren – und solange du mehr Spaß als die hast, solange hast du nicht verloren.“

Die Verhandlung findet statt am Landgericht Aachen, 21.10.2021 ab 11:30 Uhr. Eine Kundgebung vor dem Gericht ist in Planung.

Für Rückfragen und Interviews stehen Angeklagtes und Verteidigung bereit unter legalsupporthambi@nullriseup.net, ab 19.10. auch telefonisch unter 015212895619.

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RÄUMUNG VON NORA 219 A HAT BEGONNEN

Heute morgen hat die Räumung der Waldbesetzung im Süden Polens begonnen.

Bisher wurden nur Bodenstrukturen entfernt, noch keine Luftstrukturen, es ist unklar, wie es weitergeht. Es wird dringend Unterstützung gebraucht!

ANREISE:

Von Rzeszow und Warschau aus fährt ein Bus nach Ustrzyki dolne und von dort aus ein Bus nach Muzcne.

Ihr könnt auch die Mail des Kollektivs kontaktieren. Vielleicht können die euch eine Mitfahrgelegenheit organisieren.

VORSICHT! :

Die Bestzung liegt an der Grenze zur Ukraine. Boarder-Guards sind unterwegs und ID-Verweigerung deswegen schwer. Wer Boarder-Guards keine ID-zeigt, wird mitgenommen. Niemand weiß, was dann passiert. Offiziell tauschen Cops, Boarder-Guards und Forest-Guards keine Personendaten aus, inoffiziell wissen wir nichts genaues.

AUF ALLEN KANÄLEN TEILEN

https://nora219a.blackblogs.org/en/

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EVICTION OF 219A STARTED TODAY:

the forest occupation in the south of poland started today. So far they only evicted ground structures, no air structures, it is unclear how they will continue.

Support is really needed!

HOW TO GET THERE:

there is a bus going from rzeszow and warsaw to ustrzyki dolne and there another one to muzcne.

You can also contact the collective’s mailadress. Maybe they can organize a ride.

BE CAREFUL:

The Occupation is next to the ukrainien boarder. So there are often boarder guards who check your ID. If you don’t show ID, they can take you with them. We don’t know what is happening then. Officially boarder-guards, forest-guards and police don’t exchange data about people, we don’t know how it looks like unofficially.

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https://nora219a.blackblogs.org/en/

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