Text von Kurt Claßen

Strafanzeige gegen RWE & Co. massiv erweitert!

Aufgrund eines Beitrages im KStA vom 16. März 2016 war die bereits bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattete Anzeige nochmals massiv zu erweitern, zugleich war die Aufhebung der Immunität von zwei Abgeordneten der SPD sowie der Grünen zu beantragen.

Die Strafanzeige war zu erweitern auf die Beteiligten der RWE Power AG, die im März 2015 den Ausbau der Waldwege südlich der A 4 für schweres Gerät beantragt haben, um dadurch die Inanspruchnahme des Hambacher Forstes für den Tagebau und damit zur Begehung von Schwerverbrechen gegen die Umwelt vorzubereiten.

Des Weiteren war der Strafantrag auszudehnen auf die verantwortlichen und ausführenden Mitarbeiter der Behörde, die den Ausbau der Waldwege im Hambacher Forst für schweres Gerät genehmigt hat und sich dadurch an den Schwerverbrechen rund um den Hambacher Forst ebenfalls beteiligt hat.

Darüber hinaus war der Strafantrag zu erweitern auf die verantwortlichen und ausführenden Mitarbeiter des Landesbetriebes Wald und Holz, die Vorarbeiten zum Ausbau der Waldwege geleistet hatten, indem sie bei der Polizei um Amtshilfe zur Räumung von Barrikaden auf den Waldwegen und von Baumhäusern nachgesucht haben.

Der Strafantrag war weiter zu erstrecken auf die verantwortlichen Bediensteten der Polizeibehörde, die dem Amtshilfegesuch des Landesbetriebes Wald und Holz zum Ausbau der Waldwege nachgekommen sind durch Entsendung eines „Großaufgebotes“ von Polizisten, Reitern und Hundestaffeln.

Der Strafantrag war weiter zu richten gegen die Polizisten und Polizistinnen, die sich durch ihre persönliche Teilnahme an dem Polizeieinsatz der Beteiligung an schweren Umweltstraftaten, wie der Zerstörung des Bodens, der Verseuchung des Grundwassers, der Luftverunreinigung, des Ausstoßes von Kohlendioxid und der Verschlechterung des Klimas, schuldig gemacht haben. Gemäß § 1 PolG NRW hätte die Polizei die von diesen Schwerverbrechen ausgehenden Gefahren verhüten und auf die sofortige Einstellung des Tagebaubetriebes hinwirken müssen. Die zur Amtshilfe des Landesbetriebes Wald und Holz herangezogenen Polizisten und Polizistinnen hätten ihre Unterstützung zum Ausbau der Waldwege im Hambacher Forst südlich der A 4 verweigern müssen, da sie damit Schwerverbrechen gegen die Umwelt und andere Schwerverbrechen unterstützten.

Zum Beweis der Tatsache, welche Polizisten und Polizistinnen am Einsatz beteiligt waren, wurden Fotos der Kennzeichen sämtlicher Polizei- und Sicherheitsfahrzeuge gefertigt, die vor der Autobahnbrücke Buir abgestellt waren, diese wurden der Staatsanwaltschaft als Beweismittel angeboten.

Ergänzend wurde Strafantrag gegen den SPD-Landtagsabgeordneten Guido van den Berg aus Bedburg gestellt, der durch seine Äußerungen im Kölner Stadt-Anzeiger den Einsatz der Polizei gegenüber der Öffentlichkeit verteidigt hatte und dadurch der RWE Power AG, der Polizei und den anderen Beteiligten zu deren Schwerverbrechen Hilfe geleistet hatte.

Der Strafantrag war zugleich zu richten gegen Frau Gudrun Zentis, Landtagsabgeordnete der Grünen, die zwar die RWE Power zum „Innehalten“ aufgerufen hatte, dies aber nur wegen der Förderung der „erst in vielen Jahren anstehenden Kohle“. In der Zwischenzeit soll danach der Tagebaubetrieb und die Schwerverbrechen gegen den Hambacher Forst und die Umwelt munter weiterlaufen, auf ihre Weise leistete Gudrun Zentis hierzu der RWE Power AG Hilfe.

Die Strafverfolgung der Landtagsabgeordneten Guido van den Berg (SPD) und Gudrun Zentis (Grüne) erfordert die Aufhebung ihrer Immunität. Der Antrag auf Aufhebung der Immunität wurde heute gestellt.

Kurt Claßen

16.03.2016

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