Angriff auf die „Rote Linie“!

Folgende Mail erreichte uns:

„Rechts- und verfassungsfeindlich wurde auf einer Länge von etwa 200 bis 300 Metern und mit einer Tiefe von 15-20 Metern eine Teilstrecke der alten Trasse der A 4 eingenommen und dem Tagebaubetrieb einverleibt. Diese Erweiterung des Tagebaus Hambach ist illegal, dafür gibt es weder im 2. Rahmenbetriebsplan Hambach noch im Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der A 4 eine Genehmigung.

 

Die genannte Teilstrecke der „Roten Linie“ befindet sich am westlichsten Rand des Tagebaus Hambach. Daran schließt sich die Trasse der alten A 4 in Richtung Düren an. Auf einer Länge von mehreren hundert Metern wurde dort ein Materiallager eingerichtet. Das Materiallager ist durch gestapelte Systemblocksteine gesichert („Legosteine“ wie beim Ultraleichtflughafen Morschenich auf der Zufahrt zur Wiese) und durch einbruch- und anschlagsichere Eisentore hermetisch abgeriegelt. In dem Materiallager befinden sich stahlträgerlange Bauelemente aus Metall, deren Verwendungszweck zurzeit noch unklar ist.

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Rechtsbrecherwerk Tagebau Hambach! Tatort: Hambacher Forst!

Folgende Mail erreichte uns:
„Sehr geehrte Damen und Herren,

die erste amtliche Planskizze mit der eingezeichneten Grenze zwischen dem 2. und dem 3. Rahmenbetriebsplan, die mir zu Gesicht kommt unter http://www.mutbuergerdokus.de/html/aktionen/2018_01_27_bund-vortrag-hambacher-wald_webm.htm, Folie 25:

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Tag der Entscheidung im Hambacher Forst: Donnerstag, 15.02.2018!

Folgende Mail erreichte uns:

Die Bezirksregierung Arnsberg soll der RWE Power AG eine Frist bis zum 15.02.2018 gesetzt haben, entweder die Genehmigung des Hauptbetriebsplanes Hambach für die Jahre 2018-2020 oder die weitere Verlängerung des Hauptbetriebsplanes Hambach über den 31.03.2018  hinaus zu beantragen. Der neue Hauptbetriebsplan ist die notwendige Erlaubnis dafür, dass der Tagebau Hambach ab dem 01.04.2018 weiter betrieben werden darf. Wird diese Erlaubnis nicht erteilt, endet der Tagebau Hambach am 31.03.2018.

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Mitglieder des Kart-Clubs Manheim nach Strich und Faden reingelegt!

Folgende Mail erreichte uns:

„Das Rückkaufsrecht des Areals ist nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben ist!

Es ist eine Frechheit und Unverfrorenheit, den „ehrenamtlichen Verhandlungsführern“ des Kart-Vereins, seinen Mitgliedern und der Öffentlichkeit die Illusion eines Rückkaufsrechts auch noch als Verhandlungserfolg verkaufen zu wollen.

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Vorzeitiges Ende des Tagebaus Hambach noch vor dem 31.03.2018 möglich!

Folgende Mail erreichte uns:
„Sehr geehrter Herr Energieminister,

sehr geehrter Herr Professor Dr. Pinkwart,

bereits gestern wurden der Bezirksregierung Arnsberg die möglichen Rechtsmittel für ein vorzeitiges Ende des Tagebaus Hambach angekündigt: Entweder durch einen Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg auf vorzeitige Aussetzung der Vollziehung des bis zum 31.03.2018 erlassenen Hauptbetriebsplanes für den Tagebau Hambach und/oder durch eine Klage dagegen.

Das vorzeitige Ende des Tagebaus Hambach ist geboten, da die Gewinnung der Kohle im Tagebau Hambach weniger dem Gemeinwohl als vielmehr der Gewinnmaximierung und anderen gemeinwohlfremden Zwecken dient.

Der deutlich überwiegende Teil der Braunkohle aus dem Hambacher Forst wird primär entweder für Brikettkohle verwandt oder zur Stromversorgung im Ausland und in anderen Ländern der Bundesrepublik und dient nach dem Garzweiler-Urteil insoweit schon nicht mehr dem Gemeinwohl von NRW.

Darüber hinaus wird der wahre Gewinn der RWE Power AG verschleiert durch Gewinnverlagerungen von insgesamt 4,3 Mrd. Euro in die RWE Vertrieb AG und in die RWE Supply & Trading GmbH (Jahr: 2014) und durch weit überdurchschnittliche Lohn- und Gehaltszahlungen an die Mitarbeiter der Gesellschaft:

Nach dem im Unternehmensregister veröffentlichten Jahresabschluss der RWE Power AG zum 31.12.2016 hat die Gesellschaft im Durchschnitt des Jahres 2016 9.470 Mitarbeiter beschäftigt. An diese Mitarbeiter wurden Bruttolöhne/-gehälter in Höhe von insgesamt 702 Mio. Euro ausgezahlt, entsprechend einem Bruttolohn/-gehalt von 74.129 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Diese Bezüge liegen rd. 2/3 oder rd. 30.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr über dem durchschnittlichen Bruttolohn/-gehalt von 44.646 Euro pro Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt des verarbeitenden Gewerbe der BRD (vgl. Fachserie 18, Reihe 1.4, 2016, Seite 81, des statistischen Bundesamtes).

Des Weiteren verstößt der aktuelle Hauptbetriebsplan gegen das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind schädliche Bodenbeeinträchtigungen, die geeignet sind, erhebliche Nachteile für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen (vgl. § 2 Abs. 3 BBodSchG).

Jeder, der auf den Boden einwirkt (RWE Power AG und Land NRW), hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden (vgl. § 4 Abs. 1 BBodSchG). Der Grundstückseigentümer (RWE Power AG) und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt (Landesbetrieb Wald und Holz, NRW) sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen (vgl. § 4 Abs. 3 BBodSchG) und den Boden so zu sanieren, dass dauerhaft keine erheblichen Nachteile für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen (vgl. § 4 Abs. 3, Satz 1 BBodSChG), damit ist der geplante etwa 40 Quadrathkilometer große Hambachsee nicht in Einklang zu bringen.

Außerdem verstößt die Fortführung des Tagebaus Hambach gegen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Gemäß § 2 gilt das WHG auch für das Grundwasser. Zweck des WHG ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung das Grundwasser als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (vgl.§ 1 WHG).

Die Benutzung des Grundwassers bedarf der Erlaubnis (vgl. § 8 Abs. 1 WHG), kann mithin sogar grundsätzlich gestattet werden. Die Erlaubnis zur Benutzung des Grundwassers ist indessen zu versagen (Mussvorschrift, kein Ermessensspielraum), wenn schädliche nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Grundwasserveränderungen zu erwarten sind (vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 1 WHG). Davon ist jedoch im Tagebau Hambach und im Rheinischen Revier auszugehen bei einer Entnahme von jährlich 570 Mio. Kubikmetern Grundwasser, davon werden nur 20 Mio. Kubikmeter für Trinkwasser, dagegen rd. 180 Mio. Kubikmeter für Brauchwasser verwendet, rd. 285 Mio. Kubikmeter kristallklaren Grundwassers werden jährlich unwiderruflich in die Nordsee verkippt (Quelle: Internetseite der RWE Power AG).

Nur vollständigkeitshalber sei angemerkt, dass etwaige Rodungen im Hambacher Forst nach dem im Landesforstgesetz vorgeschriebenen Verfahren durch den Landesbetrieb Wald und Holz in Eitorf genehmigt werden müssen, die Bezirksregierung Arnsberg ist dafür nicht zuständig. Auf den diesseitigen zwischenzeitlich durch den Rodungsstopp bis 31.12.2017 gegenstandslos gewordenen Eilantrag vom 26./27.11.2017 wird sinngemäß Bezug genommen.

01. Januar 2018

Kurt Claßen“

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Vor 5 Jahren verfügte der Landkreis Düren die Räumung der Wiese. Eine Bestandsaufnahme

Folgende Mail erreichte uns:

„Stand der Sache zum 5. Jahrgedächtnis am 24.12.2017 nach der Zustellung der Verfügung des Bauamtes des Kreises Düren zur Räumung der Wiese am 24.12.2012:

  1. Der Abraumbagger steht noch etwa 80 m – 100 m von der alten Trasse der A 4 entfernt. Standort: Alte Trasse der A 4 Richtung Düren, westlichster Punkt!
  2. Die ehemalige Werkstraße ist aufgehoben und komplett frei, RWE hat sich wohl mit dem Ende der Werkstraße abgefunden.
  3. Matthias Hartung, Vorstandsvorsitzender der RWE Power AG, geht noch dieses Jahr „vorzeitig in Rente“.
  4. Peter Terium, Vorstandsvorsitzender des Mutterkonzerns der RWE Power AG und der RWE Inogy AG, verlässt den RWE-Konzern (vor 5 Tagen bekannt geworden).
  5. Matthias Hartung und Peter Terium sollen wohl weiteren Schaden vom RWE-Konzern fernhalten. Sie werden sich ihrer möglichen Verantwortung wegen schwerer Umweltstraftaten gegen den Boden und das Grundwasser sowie wegen Insolvenzverschleppung ebensowenig entziehen können wie die dafür Verantwortlichen des Landes NRW.

 

Zu den Arbeitsplätzen, die „am Tagebau Hambach hängen“:

Nicht 60.000 Arbeitsplätze sind beim Ende des Tagebaus Hambach am 31.03.2018 gefährdet, sondern nur weniger als etwa 800 Arbeitsplätze.

  1. Einschließlich der Auszubildenden werden – geschätzt – zurzeit nur weniger als 800 Mitarbeiter im Kraftwerk Niederaußem beschäftigt.
  2. Die Mitarbeiter des Tagebaus Hambach (geschätzt einschließlich Auszubildender : ca. 700-900) werden auf Jahre hinaus noch weiterhin gebraucht zur Abwicklung des Tagebaus Hambach und zu der kraft Gesetzes (BBergG) vorgeschriebenen Wiedernutzbarmachung der Oberfläche des Tagebaurestloches Hambach.

Kerpen-Buir, den 25.12.2017

Kurt Claßen“

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20 Quadratkilometer Hambacher Forst nicht zur Stromerzeugung, sondern für B-Kohle vernichtet!

Folgende Mail erreichte uns:

„Sehr geehrter Herr Energieminister,

sehr geehrter Herr Professor,

sehr geehrter Herr Dr. Pinkwart,

die FDP hat ihr Parteiprogramm „Pro RWE, pro Braunkohle“ offenbar „aufs Blaue“ beschlossen, die Quittung dafür werden Sie in Kürze bekommen.

Etwa 25% der im Hambacher Forst gewonnenen Braunkohle ist B-Kohle, das heißt: Brikettkohle, und nicht K-Kohle, das heißt: Kesselkohle. B-Kohle wird nicht zur Stromerzeugung verwendet, dient somit überhaupt nicht der Sicherung der Stromversorgung in NRW und damit nicht dem Gemeinwohl. Entsprechend sind 25% des liquidierten Hambacher Forstes nicht dem Gemeinwohl, sondern anderen Interessen geopfert worden. Nach der Diplom-Arbeit von Roland Zühlke am Lehrstuhl fur Wirtschaftsgeographie von Prof. Dr. Boris Braun, Geographisches Institut der Universität zu Köln,umfasste der Hambacher Forst ursprünglich einmal eine Fläche von 85 Quadrathkilometern. Schätzungsweise ca. 80 Quadratkilometer sind davon bereits von der Braunkohle vernichtet worden, davon 25% = 20 Quadrathkilometer sind der Brikettkohle zum Opfer gefallen.

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„Wahnhaft-aggressive Vorstellungen“ – so das Urteil des Finanzgerichtes über meine Person

Folgende mail erreichte uns:

„Sehr geehrter Herr Justizminister,

sehr geehrter Herr Präsident des Finanzgerichts Köln,

… hier die entsprechenden Auszüge aus dem Gemeinschaftswerk des Vorsitzenden Richters Thomas Müller, der berichterstattenden Richterin Dr. Neitz-Hackstein sowie des beisitzenden Richters Dr. Hollatz (vgl. Urteil Az. 10 K 107/17 vom 28.09.2017, Seiten 9 und 23 in der Sache des FA BM gegen die Claßen Verwaltungs-GmbH, Bevollmächtigter: Kurt Claßen):

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Fragen zur Rodungssaison

Folgender Text erreichte uns:

„Bezirksregierung Arnsberg
Außenstelle Düren
z.Hd. …
Josef-Schregel-Straße 21

52349 Düren

04. Oktober 2017

Rodungen im Hambacher Forst: Auskunftsersuchen und Akteneinsicht

Sehr geehrter Herr …,

es wird um Auskunft und Unterlagen gebeten nach Maßgabe folgender Anfragen:

1.) Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden die Rodungen im Hambacher Forst durchgeführt?

2.) Wer beantragt und wer genehmigt die Rodungen im Hambacher Forst?

3.) Welche Grundsätze, Maßstäbe und Kriterien sind einer Rodungsgenehmigung zu Grunde zu legen?

4.) In welchem Umfang sind für die bevorstehende Rodungssaison 10/2017 bis 02/2018 Genehmigungen zur Rodung im Hambacher Forst erteilt?

5.) In welcher Lage genau befinden sich diese Rodungen? Liegen die Rodungsgenehmigungen nur im Bereich nördlich und/oder auch südlich der alten Trasse der A 4? Um Übersendung eines Lageplanes der beabsichtigten Rodungen wird gebeten.

6.) Sofern auch südlich der alten Trasse der A 4 gerodet werden soll, wird um aussagefähige Pläne und Unterlagen über den Verlauf der Rodungsgrenze zwischen dem 2. und dem 3. Rahmenbetriebsplan Hambach gebeten. Der 3. Rahmenbetriebsplan Hambach ist noch nicht bestandskräftig, dessen Rechtmäßigkeit ist vom Oberverwaltungsgericht NRW in Münster und vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig OVG NRW noch zu prüfen.

7.) Der bisherige „Zick-Zack-Verlauf der Rodungsgrenze“ legt einen Ermessensfehlgebrauch bei den bisherigen Festlegungen der Rodungsgrenzen nahe, da die Rodungsgrenze nicht der Abbaugrenze des Tagebaus folgt. Sind möglicherweise „Rodungen auf Vorrat“ genehmigt worden?

8.) Die gerodeten Waldflächen können für den Tagebau nur in Anspruch genommen werden, wenn auch die damit verbundenen Waldwege für den Tagebau in Anspruch genommen werden dürfen. Eine Genehmigung zur Beseitigung dieser Waldwege ist im Planfeststellungsbeschluss (= Plan-FB) für die Beseitigung der alten (und dem Bau der neuen) Trasse der A 4 (Seite 53, Absatz 2) indessen nicht enthalten. Nach diesem Verständnis des Plan-FB ist die „Funktionsfähigkeit“ der Waldwege zu erhalten, sie stehen einer Nutzung der gerodeten Flächen für den Tagebau entgegen.

9.) Die Beseitigung der Waldwege lässt sich auch nicht aus den Genehmigungen des 2. und 3. Rahmenbetriebsplanes Hambach ableiten. Die Fortführung des Tagebaus Hambach über die alte Trasse der A 4 hinaus setzt einen Plan-FB voraus über die Beseitigung der alten Trasse der A 4. Der Plan-FB für die Verlegung der A 4 enthält indessen nur die Genehmigung zum Bau einer neuen Trasse der A 4, keine Genehmigung zur Beseitigung der alten Trasse der A 4. Der Tagebau darf danach nicht über die alte Trasse der A 4 hinaus weiter betrieben werden und ist nicht geeignet, die Beseitigung der Waldwege im Hambacher Forst zu rechtfertigen.

Für eine zeitnahe Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr verbunden, damit gegen etwa rechtswidrig erteilte Rodungsgenehmigungen für die Zeit ab dem 25.10.2017 – Ende der Stillhalteerklärung von RWE – noch rechtzeitig Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Kurt Claßen

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Eine Million Abfindung für alle 8.000 RWE-Mitarbeiter …

english

Folgende Mail erreichte uns:

… und dann Ende des Rheinischen Reviers in 2 Jahren.

1.000.000 Abfindung pro Mitarbeiter x 8.000 Mitarbeiter = 8.000.000 x 1.000 = 8.000.000.000 = 8 Mrd. Euro Abfindungen für alle 8.000 Mitarbeiter insgesamt = Gewinn der RWE Power AG aus der Braunkohle in den nächsten 2 Jahren.

Der für diese Maßnahme erforderliche Gewinn aus der Braunkohle in Höhe von 8 Mrd. Euro liegt noch unter dem Gewinn von 8,5798 Mrd. Euro (= 4,2899 Mrd. Euro x 2 Jahre), den RWE in den nächsten 2 Jahren tatsächlich aus der Braunkohle erzielen dürfte. Siehe den Beitrag vom 09. September dieses Jahres: 116 Mrd. Euro Gewinn aus der Braunkohle ….

Keinesfalls werden nach diesen 2 Jahren „Die Lichter in NRW ausgehen“! Nach den zuletzt veröffentlichten Zahlen der Energieagentur NRW werden in NRW 178,8 Terrawattstunden Strom pro Jahr erzeugt, aber nur 138,8 Terrawattstunden pro Jahr verbraucht, entsprechend einer Überproduktion von Strom in NRW im Umfang von 40,0 Terrawattstunden pro Jahr. Aus der Hambach-Kohle werden geschätzt etwa 18,5 Terrawattstunden Strom pro Jahr, aus der Garzweiler-Kohle griffweise geschätzt vielleicht ebenfalls 18,5 Terrawattstunden Strom erzeugt. Mögliche flankierende Maßnahmen: Kein Export von Braunkohlestrom nach Frankreich und in die Niederlande und nach außerhalb von NRW.

Die aus der Hambach-Kohle erzeugte Strommenge von 18,5 Terrawattstunden Strom wurde recht komplex aus dem Antrag der RWE Power AG auf Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplanes Hambach ermittelt, da diesbezügliche Angaben in diesem Antrag fehlten.

Der heute von RWE angekündigte Abbau von 1.500 Arbeitsplätzen in den nächsten 2 Jahren entspricht lediglich 18,75% des möglichen Abbaus von 8.000 Arbeitsplätzen in den nächsten 2 Jahren gegen eine Abfindung von je einer Million Euro pro Mitarbeiter.

14.09.2017

Kurt Claßen “

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