Statement des Wiesenbesitzers!

„Die Genehmigung zum Betrieb des Tagebaus Hambach (sog. Hauptbetriebsplan) endet planmäßig mit Wirkung zum 31.12.2020, gegebenenfalls früher, wenn dieser Hauptbetriebsplan erfolgreich mit einer Klage angegriffen wird.

Nach Angaben der RWE Power AG im 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach kann die Kohle aus dem Tagebau Garzweiler ohne die Beimischung der Kohle aus dem Tagebau Hambach („wegen der Qualitätsunterschiede“) nicht zur Erzeugung von Strom verwendet werden.

Endet somit der Tagebau Hambach, endet nach eigenen Angaben der RWE Power AG zeitgleich auch der Tagebau Garzweiler.

Der Tagebau Garzweiler endet daher am 31.12.2020, wenn das Land NRW über den 31.12.2020 hinaus eine neue Genehmigung für den Tagebau Hambach (sog. Hauptbetriebsplan) nicht erteilt.

Der Tagebau Garzweiler endet bereits vor dem 31.12.2020, wenn vor diesem Zeitpunkt Klage gegen die Genehmigung zum Betrieb des Tagebaus Hambach (sog. Hauptbetriebsplan) erhoben wird ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vollzug des Hauptbetriebsplanes Hambach ausgesetzt wird, dies könnte bereits in wenigen Tagen, Wochen oder Monaten sein.

08.02.2019

Kurt Claßen“

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Rechtsfreier Raum???

„Besetzung des Hambacher Forst: Rechtsfreier Raum??? Mitnichten!!! – Tagebau Hambach: Rechtsfreier Raum!!!- Innenministerium: Rechtsfreier Raum!!! – Staatskanzlei: Rechtsfreier Raum!!!

30.01.2019

Sehr geehrter Herr Innenminister Reul,

Auszug aus dem Kölner Stadt-Anzeiger vom heutigen Tage, Wirtschaft, Seite 11, Zitat Ihrer „Rede an die Nation“:

Die Waldbesetzer müssten jetzt Farbe bekennen: „Geht es ihnen wirklich um die Natur oder schlicht um Krawall?“ Und weiter: „Die Polizei werde dafür sorgen, dass im Hambacher Forst keine rechtsfreien Räume entstehen“.

Schon mit der Fragestellung: Natur oder Krawall, sollen die hehren Ziele der Aktivisten nach „Volksverführer-Manier“ in Misskredit gebracht und „propagandamäßig“ Stimmung gegen die gemacht werden, die für den Erhalt und die Wiederherstellung des Hambacher Forstes und der verfassungsmäßigen Ordnung in NRW eintreten

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Suche Wiese am Tagebau Garzweiler – Biete bis zu 80 Milliarden Euro!

„Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstandes der RWE Power AG,

sehr geehrte weitere LandeigentümerInnen am Tagebau Garzweiler,

 

das Kaufangebot gilt nach Maßgabe des Beschlusses der „Hochkommission“ zum Braunkohleausstieg („bis zum Jahre 2038) für einen Kaufpreis von „bis zu 80 Milliarden Euro“.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Claßen“

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Drohung des NRW-Regimes: Zwangsgeld von 20-25.000 Euro bei Nichträumung der Wiese bis zum 11.12.2018!

Mit der Drohung eines Zwangsgeldes von 20-25.000 Euro fährt das NRW-Regime, vertreten durch den Kreis Düren, nunmehr schärfstes Geschütz auf, um mich zur Räumung des Protest- und  Widerstandscamps auf der Wiese am Hambacher Forst zu nötigen. Ein Zwangsgeld von 20.000 – 25.000 Euro kann ich nicht einfach so eben aus dem Ärmel schütteln.

Etwaige Vollstreckungsmaßnahmen des Kreises Düren werde ich dann eben erstmal über mich ergehen lassen müssen, ggf. auch Vollstreckungen in die Wiesenparzelle, beginnend mit Eintragung einer Sicherungshypothek und anschließender Zwangsversteigerung der Wiese,

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Enteignung der Wiese: Arbeitnehmer und deren Interessen nur vergessen?

Enteignungen sollen laut Gesetz im öffentlichen Interesse sein. Beispielsweise wegen Arbeitsplätzen. Bezeichnenderweise begründen weder RWE im Antrag auf Enteignung der Wiese noch NRW im 3. Rahmenbetriebsplan diese Enteignung mit Arbeitnehmerinteressen. Wurde das von RWE und NRW nur vergessen? Peinlich… Kurt Claßen, der Eigentümer der Wiese, hakt nach und möchte eine Stellungnahme.
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Kommentar zu „Ministerpräsident besucht Umsiedler“, RP 02.11.2018

Kommentar zu Erkelenz freut Besuchsankündigung: Ministerpräsident besucht Umsiedler in der Rheinische Post vom 02. November 2018 von Kurt Claßen, der auch dabei sein wird:

»Es ist beabsichtigt, am Samstag, dem 10.11.2018, ebenfalls die Menschen in Keyenberg, Kuckum, Berverath, Ober- und Unterwestrich zu besuchen, und den Ministerpräsidenten zur Rede zu stellen.

Wenn der Prophet nicht zum Berg kommt, muss der Berg zum Propheten kommen.“ Wenn der Ministerpräsident nicht zum Hambacher Forst kommt, muss der Hambacher Forst eben zum Ministerpräsidenten kommen.

Die Menschen im Garzweiler Revier müssen überhaupt nicht umgesiedelt werden. Nach dem Bundesberggesetz hat RWE zurzeit keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass auch nur ein einziger Einwohner seine Heimat verlässt oder gar sein Eigentum an RWE verkauft. Ein Naturgesetz zur regierungsamtlichen Vertreibung von Menschen aus ihrer Heimat ist mir gleichfalls nicht bekannt.

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6,5 Mrd. Euro Stromsubventionen für die Industrie durch überhöhte Strompreise für Privatkunden? Sache RWE Power AG gegen Claßen, Az.:65.04.2r 255-1-1,Einleitung des bergrechtl.Grundabtretungs-(=Enteignungs-) verfahrens gem. §§ 77 ff BBergG

„Sehr geehrter Herr Regierungspräsident der Bezirksregierung Arnsberg, sehr geehrter Herr Vogel,

nach dem Geschäftsbericht der RWE AG für das Jahr 2017, Seiten 44 und 45, belief sich der durchschnittliche Strompreis im Jahr 2017 auf 12,127 Cent je verkaufter Kilowattstunde.

Bei diesem Preis (12,127 Cent je Kilowattstunde) würde RWE aus dem Verkauf von Strom an Privat- und Kleinkunden nur Erlöse in Höhe von rd. 6,137 Mrd. Euro (tatsächlich: 12,650 Mrd. Euro, ca. 25 Cent je Kilowattstunde) erzielen, aus dem Verkauf von Strom von Industrie- und Großkunden indessen Erlöse von rd. 25,528 Mrd. Euro (tatsächlich: 19,015 Mrd. Euro, 9 Cent je Kilowattstunde) erzielen, insgesamt 31,665 Mrd. Euro (vgl. Geschäftsbericht der RWE AG für das Jahr 2017, Seite 45, Absatz 1, Satz 3).

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Illegale Räumung der Waldcamps im Hambacher Forst: 10 Mio. Euro Schadensersatz von Innnen- und BauministerIn persönlich!

„Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

der Innenminister des Landes NRW, Herr Herbert Reul, sowie die Bauministerin des Landes NRW, Frau Scharrenbach, schulden dem Land NRW mehr als 10 Millionen Euro Schadensersatz aus der illegalen Räumung der Waldcamps im Hambacher Forst.

Nach Presseangaben haben sich die Kosten des angeordneten Polizeieinsatzes auf einen zweistelligen Millionenbetrag belaufen, also mindestens 10 Millionen Euro. Diesen Betrag haben die beiden Mitglieder Ihrer Ministerriege dem Land NRW zu erstatten, da die Räumung der Waldbesetzung im Hambacher Forst gegen Recht und Gesetz sowie gegen die Verfassung verstieß. Sie seien hiermit aufgefordert, den genannten Betrag umgehend von Herrn Reul und Frau Scharrenbach beizutreiben.

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Das Problem von Kurt Claßen – Eigentümer der Wiese

Das Wiesencamp, welches seit Beginn der Waldbesetzung als Protest- und Widerstandscamp und wichtiger Versammlungspunkt der Aktivisten dient, soll nun geräumt werden. Kurt Claßen, Eigentümer des Grundstückes am Waldrand und Mitstreiter im Kampf um den Erhalt des Hambacher Forsts, hat mithilfe seines Anwalts Revision gegen die Räumung sowieso die durch RWE von der Bezirksregierung Arnsberg geplante Zwangsenteignung eingereicht, was den Prozess vorerst hinauszögern wird. In einer Stellungnahme von Kurt Claßen zur Rechtwidrigkeit der Anordnung des durch die Landesregierung vertretenden Bauamts, schreibt er, die angedrohte Räumungsverfügung würde dazu dienen, den Aktivisten die Infrastruktur für Versammlungen zu entziehen. Dies verstößt gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und nimmt den Bewohnern der Wiese ihren Lebensraum, die dort friedlich für den Erhalt des Waldes kämpfen. Das Widerstandscamp ist mit seinen Lehmbauten, Holzhütten und Strukturen nach den Räumungen im Wald noch als einziger ursprünglicher bebauter Ort übrig und vor allem für die Waldbewohner als Zwischenpol essentiell notwendig.

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Kurzmeldung: Soforträumung des Protestcamps am Hambacher Forst rechts- und verfassungswidrig!

Für den 9. Oktober war die Sofort- und Kompletträumung des Protestcamps auf der Wiese am Hambacher Forst angekündigt worden. Kurt Claßen, der Eigentümer der Wiese, hat dagegen Beschwerde eingereicht. Die Räumung wurde inzwischen abgesetzt. Kurt Claßen erläutert im folgenden Text deinen Standpunkt:

Mit der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit wollte der Kreis Düren die Soforträumung des Protestcamps erreichen, ohne dass dagegen effektiver Rechtsschutz bestanden hätte. Das Protestcamp hätte nämlich nur durch einen Eilantrag geschützt werden können. Über diesen Antrag hätten ausschließlich „leibeigene“ Richter des Landes NRW entschieden, das Schicksal des Protestcamps wäre besiegelt, eine Verfassungsbeschwerde unzulässig gewesen. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) wäre ausgehebelt gewesen.

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