6,5 Mrd. Euro Stromsubventionen für die Industrie durch überhöhte Strompreise für Privatkunden? Sache RWE Power AG gegen Claßen, Az.:65.04.2r 255-1-1,Einleitung des bergrechtl.Grundabtretungs-(=Enteignungs-) verfahrens gem. §§ 77 ff BBergG

„Sehr geehrter Herr Regierungspräsident der Bezirksregierung Arnsberg, sehr geehrter Herr Vogel,

nach dem Geschäftsbericht der RWE AG für das Jahr 2017, Seiten 44 und 45, belief sich der durchschnittliche Strompreis im Jahr 2017 auf 12,127 Cent je verkaufter Kilowattstunde.

Bei diesem Preis (12,127 Cent je Kilowattstunde) würde RWE aus dem Verkauf von Strom an Privat- und Kleinkunden nur Erlöse in Höhe von rd. 6,137 Mrd. Euro (tatsächlich: 12,650 Mrd. Euro, ca. 25 Cent je Kilowattstunde) erzielen, aus dem Verkauf von Strom von Industrie- und Großkunden indessen Erlöse von rd. 25,528 Mrd. Euro (tatsächlich: 19,015 Mrd. Euro, 9 Cent je Kilowattstunde) erzielen, insgesamt 31,665 Mrd. Euro (vgl. Geschäftsbericht der RWE AG für das Jahr 2017, Seite 45, Absatz 1, Satz 3).

Eine derartige Preis- und Absatzpolitik dient nicht dem Gemeinwohl, sondern der Bereicherung von Industrie- und Großkunden auf Kosten von Privat- und Kleinkunden sowie von Hartz IV-Empfängern. Die RWE AG und das Land NRW seien um Stellungnahme darüber gebeten, ob und inwieweit zwischen der RWE AG und dem Land NRW ein nichtöffentlicher Vertrag besteht, der die Subventionierung der Industrie- und Großkunden auf Kosten von Privat- und Kleinkunden sowie von Hartz IV-Empfängern vorsieht.

Sollte ein derartiger nichtöffentlicher Vertrag nicht bestehen, sei das Land NRW zur Stellungnahme darüber aufgefordert, warum bei der Genehmigung des Tagebaus Hambach nicht Vorkehrungen getroffen wurden, um einen derartigen Missbrauch der Preis- und Absatzpolitik zu Lasten der schwächeren Glieder der Gesellschaft zu verhindern.

Nach diesen Maßstäben dient die Enteignung der Wiese am Hambacher Forst nicht dem Gemeinwohl, sondern einer (verdeckten) Umverteilung von Einkommen „von unten nach oben“. Mehrbelastung (= Wenigereinkommen) von Privat- und Kleinkunden sowie von Hartz IV-Empfängern im Umfang von 6,513 Mrd. Euro (= 12,650 Mrd. abzgl. 6,137 Mrd. Euro, vgl. oben), Wenigerbelastung  (= Mehreinkommen) der Industrie- und Großkunden im gleichen Umfang (= 25,528 Mrd. abzgl. 19,015 Mrd. Euro, vgl. oben). Dies ist mit dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar, insoweit ist die Enteignung der Wiese unzulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Claßen, 30.10,2018″

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Nöll

    Gestern, Dienstag 30.Okt.2018, war in Aachen der erste Spatenstich für die neue Stromtrasse namens Alegro, von Oberzier (zwischen den Tagebauen Hambach und Inden), immer an der Autobahn entlang nach Lixhe, zu einem wichtigen Knotenpunkt von belgische Stromtrassen. Allein schon dies zeigt, wie „wichtig“ für die deutsche Energieversorgung die Braunkohleverstromung ist. Die Aachener Nachrichten titeln, und sie zitieren dabei garantiert dem Spatenstecher Laschet: „Eine Stromtrasse soll Belgien helfen“. Denn in Belgien ist, anders als in Deutschland, der Strom knapp. Also „hilft“ der Recht Wacklige Energieriese durch sein Helferlein Laschet da gerne. Das ist das Allgemeinwohl, von dem die immer reden, mit den €-Zeichen in den Augen.

  2. ty5k

    Moin,
    die o.g. Alegro-Stromtrasse hat mit der Obstwiese nur wenig zu tun.
    Die Stromversorgung in Belgien und Frankreich beruht auf altersschwachen AKW, welche entsprechende Ausfallrisiken haben. Belgien ist zudem ungenügend vernetzt, d.h. ohne diese Trasse wird weder Ausfall noch erwünschter Ersatz der belgischen AKW möglich sein.
    Ist aber HGÜ-Erdkabel, somit vergleichsweise verträglich.

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