Terminankündigung- Abgesagt!

Edit: Der Termin wurde abgesagt. Genauere Begründung folgt!

Folgender Text erreichte uns:

„Planmäßig findet am Mittwoch, den 22. März 2017, 10:00 Uhr, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, Sitzungssaal IV, die mündliche Verhandlung über die Klage gegen die Fortführung des Tagebaus Hambach in einem bis zu 300 m breiten Waldstreifen südlich der alten Trasse der A 4 statt.

Wird der Klage stattgegeben, ist der Tagebau Hambach am Ende. Wird nämlich der Tagebau Hambach für diesen Waldstreifen nicht zugelassen, darf dieser teilweise bereits gerodete Waldstreifen von bis zu 300 m für den Tagebau Hambach nicht mehr in Anspruch genommen werden. Unter diesen Umständen kann aus tatsächlichen Gründen zugleich auch der Tagebau Hambach in dem Bereich südlich dieses Waldstreifens (= 3. Rahmenbetriebsplan Hambach = Wiese) nicht mehr fortgeführt werden, südlich der alten Trasse der A 4 muss der genannte Wald- und Landstreifen dann nämlich stehen bleiben.

Die Klage richtet sich nicht etwa nur gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der A 4. Die Klage richtet sich vielmehr gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die „tagebaubedingte Verlegung“ der A 4. Das bedeutet: Der Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der alten A 4 ist Bedingung dafür (= „tagebaubedingt“), dass der Tagebau Hambach südlich der A 4 weiterbetrieben werden darf. Stellt das Bundesverwaltungsgericht die Unwirksamkeit dieses Planfeststellungsbeschlusses fest, darf der Tagebau Hambach südlich der alten A 4 nicht mehr weiter betrieben werden…, das Aus für den Tagebau Hambach.

11.03.2017

Kurt Claßen“

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Ink

    Ich hoffe der Begriff „Allgemeinwohl“ orientiert sich inzwischen an aktuellen Erkenntnissen u. globale Auswirkungen werden berücksichtigt u. die „Glaubwürdigkeit“ der „Umweltschutzpolitik“ wird nicht weiter „untergraben“.
    Wünsche für den Termin „viel Glück“ oder besser „gutes Gelingen“ Herr Classen!

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