Warnhinweis an RWE!

Folgender Text erreichte uns:Vorstand und Aufsichtsrat der RWE Power AG seien hiermit zur ordnungsgemäßen Feststellung des Jahresabschlusses der RWE Power AG zum 31.12.2016 angehalten.

Dazu ist die Berücksichtigung der Risiken erforderlich, die aus dem vorzeitigen Ende des Tagebaus Hambach entstehen könnten. Das vorzeitige Ende des Tagebaus Hambach an der alten Trasse der A 4 könnte dadurch veranlasst sein, dass ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren für die tagebaubedingte Verlegung der A 4 und zur Fortführung des Tagebaus Hambach südlich der A 4 nicht durchgeführt wurde, so der Beitrag auf dem Aktivistenblog vom 07.02.2017: Verlegung der A 4: Nicht planfestgestellt, nicht genehmigt!

Die etwaigen Risiken aus dem vorzeitigen Ende des Tagebaus Hambach resultieren ganz überwiegend aus der nach dem Bundesberggesetz vorgeschriebenen Verfüllung des Tagebaurestloches. Die hierzu erforderlichen Kosten könnten sich nach grob überschlägiger Schätzung auf rd. 18,4 Mrd. Euro belaufen, was im Brief an RWE näher erläutert wurde. In dieser Höhe wäre für das Geschäftsjahr 2016 eine Rückstellung zu bilden, die für das Geschäftsjahr 2016 zum Ausweis eines gleich hohen Verlustes von rd. 18,4 Mrd. Euro führen würde.

Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages mit der RWE AG hätte der Mutterkonzern diesen Verlust zu übernehmen, eine Gewinnausschüttung der RWE AG an ihre Aktionäre käme danach in 2016 nicht mehr in Betracht.

Die strafrechtlichen Folgen einer etwa unrichtigen Darstellung der Verhältnisse einer Gesellschaft ergeben sich unter anderem aus § 331 HGB.

09. Februar 2017

Kurt Claßen „

Dieser Beitrag hat 8 Kommentare

  1. Ich

    Wird er klagen?
    Dann sammeln wir wieder.

  2. Kurt Claßen

    Die Klage auf Wiederholung des Planfeststellungsverfahrens für die Verlegung der A 4 und für die Fortführung des Tagebaus Hambach über die „Rote Linie“ hinaus muss vorerst zurückgestellt werden, da das Finanzamt Bergheim den Vollstreckungsdruck aus illegalen Altforderungen gegen meinen Vater in den letzten Tagen nochmals massiv erhöht hat.

    Absoluten Vorrang der Bearbeitung hat im Übrigen zurzeit die Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Räumungsurteil des OVG NRW. Die Beschwerde ist bis spätestens Montag, den 20.02.2017, zu begründen, der Entwurf der Beschwerdebegründung dürfte mir noch heute zur abschließenden Stellungnahme zugehen.

    Gegen eine falsche Bilanz der RWE AG zum 31.12.2016, die die Kosten für die Verfüllung des Tagebaurestloches von angenommen etwa 18,2 Mrd. Euro nicht berücksichtigt, ist grundsätzlich der Klageweg eröffnet, Streitwert jedoch: 500.000 Euro. Alleine das Prozesskostenrisiko aus einer solchen Klage beliefe sich auf rd. 24.000 Euro, dreimal je 8.000 Euro für die Gerichtskosten, die Kosten des eigenen Anwalts sowie des Anwalts der Gegenseite. Die bloße Erhebung der Klage hätte die RWE AG im Bundesanzeiger bekannt zu geben, die etwaigen Kosten der Veröffentlichung könnten das Prozesskostenrisiko nochmals erhöhen.

    Das Fehlen eines rechtmäßigen Planfeststellungsbeschlusses für die Verlegung der A 4 und für die Fortführung des Tagebaus Hambach über die „Rote Linie“ hinaus kann indessen auch noch in dem laufenden Berufungsverfahren gegen den 3. Rahmenbetriebsplan Hambach (= Tagebau Hambach-Süd) geltend gemacht werden. Kann nämlich wegen fehlenden Planfeststellungsbeschlusses ein Waldstreifen von rd. 200-300 m südlich der alten A 4 für den Tagebau nicht in Anspruch genommen werden, kann aus tatsächlichen Gründen der Tagebau Hambach = 3. Rahmenbetriebsplan Hambach) darüber hinaus auch nicht fortgeführt werden.

    17.02.2017
    Kurt Claßen

  3. waldhüter

    Buirer für Buir würde ich auch gerne mit einem Batzen GEld ausstatten, könnte ich das für die auch an der Wiese abgeben?

  4. Ich

    Kurti du schaffst das. 🙂

  5. Ich

    wie viel brauchst du?

  6. Bürger

    Danke für den Einsatz – für den Erhalt von einem bedeutende Stück Natur – dem Hambacher Wald!!!
    Kein Mensch bei uns muss im Dunkeln leben oder frieren! Der Klimaschutz und Energiewandel sind aktuelle Realität!
    Die erneuerbaren Energien sind die Zukunft!

  7. Dirk Wittkowsky

    Hallo,
    Hambacher Forst muss erhalten bleiben, keine Chance den Baggern, Tagebau muss schnellstens geschlossen werden durch unsere Politik.

Schreibe einen Kommentar