Clumsy ist frei!


Quelle: Ende Gelände Facebook

Es gibt Neuigkeiten von unserem Compa Clumsy, der während der LAutonomia-Räumung festgenommen wurde. Ihm wurde vorgeworfen, sich zusammen mit drei weiteren Menschen an die Schienen des Kraftwerks „Schwarze Pumpe“ gekettet zu haben, um die Kohlezufuhr zu unterbinden. Ein weiterer Vorwurf lautete auf Hausfriedensbruch wegen der LAutonomia-Besetzung.

Heute früh um 9.00 Uhr startete der zweite Prozesstag, an dessen Ende Clumsy das Gerichtsgebäude als freier Mensch verließ. Auf die vom Richter verhängten 120 Tagessätze à 13,- € wird die Zeit (knapp 6 Wochen) angerechnet, die er wegen Fluchtgefahr bis zur Prozesseröffnung am letzten Dienstag in U-Haft verbracht hat. Wir freuen uns und hoffen, Clumsy bald wieder bei uns im Rheinland begrüßen zu können.

Bericht vom 2. Prozesstag: https://abcrhineland.blackblogs.org/2016/07/22/bericht-zum-2-prozesstag-gegen-clumsy/

Bericht vom 1. Prozesstag:
(mit Dank an Marco!)
„Gerichtsverhandlung Clumsy
12.07.2016, 13 Uhr bis 16:30 Uhr

– Angeklagter in Handschellen ins Gericht geführt. Großes Medieninteresse. Handschellen bleiben dran. „Offenbar auch Fluchtgefahr nicht nur aus Österreich, sondern auch aus dem Saal“ (scherzhaft)
– Nachdem Kameras weg sind, kamen die Handschellen ab
– Am 18.05. festgenommen. Ab 19.05 in U Haft

Staatsanwalt (S) zum Tatvorwurf:
Vorwurf 1:
– Im Vorfeld wurde durch Veranstalter Ende Gelände zu zivilgesellschaftlichen Ungehorsam aufgerufen
– Neben friedlichen Protesten, auch Besetzungen
– Kraftwerk 48 h besetzt. Musste runter gefahren werden. Dadurch Fernwärmereduzierung für Gemeinden. (was so nicht der Fall war)
– Andere Aktivisten und Clumsi wurden festgenommen, weil in Sächsischen Gebiet befindlich. Besetzung der Gleise mit abgewinkelten Stahlrohren unter Schienenstrang. Schotterbett teilweise entfernt. Von außen nicht lösbar.
– Durch Polizei wurde schließlich ganzer Schienenstrang entfernt, wodurch Gleis unpassierbar wurde. Kohlezufuhr unterbrochen.

Vorwurf 2:
Waldbesetzung in Vattenfallgelände welches mit Zäunen umschlossen sei (Lautanomia).
Straftat Störung öffentlicher Betriebe im besonders schweren Fall.

– Angeklagter will sich nicht äußern.
– Frage von Anwalt, wie viel Stunden von den 48h Kraftwerksrunterfahrung dem Angeklagten zur Last gelegt werden  ? Richter bestätigt nur die Zeit wo er angekettet war. Welcher Zeitraum konkret, wird Zeugenaussage klären.
Zeuge 1 ermittelnder Polizeikommissar:
– Es ging Strafanzeige von Vattenfall ein. Am Tagebau Nochten wurde zwischen den Feldwegen eine Raumbesetzung angezeigt. 2 Personen. Wurde mit Bearbeitung beauftragt. Hat sich im Vorfeld im Internet darüber informiert, dass Aktivisten Kohleförderung blockieren wollen.
Vattenfall hat per Video aufgezeichnet, dass es ständig Bewegungen im Gleisbereich gab. Am 15.05 gab es dann Blockade von 21 Personen, von denen 4 Personen (zunächst) nicht identifiziert werden konnten und sich angekettet haben, einer davon der Angeklagte
Es wurde versucht, mit Hilfe eines Vertreters von Vattenfall die Personen zu befreien. Erfolgte dann mit Hilfe der Feuerwehr und schweren Gerät

Zum 18.05 (Wald). Kann Polizist nichts sagen, wo genau Angeklagter gefunden wurde. Gab aber Videodokumentation
Richter (R) fragt zu Verhältnis Waldbesetzung und Tagebaunähe  Vattenfall hat Kartenmaterial geschickt. Staatsanwaltschaft ist von Befriedung des Waldes ausgegangen und damit vom unbefugten Betreten und Hausfriedensbruch. (Staatsanwaltschaft Brandenburg sah das anders)
R: Standen Bäume unmittelbar zur Rodung? Nein nicht unmittelbar. Es besteht aber Bergbaugefahr
R: Hat sich Vattenfall auf Proteste vorbereitet? Gab nur Sicherheitsgespräche. Man hat versucht die Kohlebunker voll zu machen und sich vorzubereiten. Hat aber nicht mit solchen Dimensionen gerechnet
R: Sind die konkreten Auswirkungen der Gleisblockaden bekannt? Kraftwerk wurde wohl aus Sicherheitsgründen runter gefahren. Daher Verlust an Strombörse von 30.000 €. Als Folge der Gleisbesetzung – nicht vorsichtshalber, sondern als Folge.

S: Gab es Aufrufe die Wärme und Stromversorgung lahmzulegen? Ist mir im Details nicht bekannt. Einsatzleistung/Vattenfall wusste im Vorfeld nicht welches Kraftwerk es konkret betreffen wird. Außerdem soll es Aufrufe gegeben haben, Mitarbeiter zu hause zu besuchen.
S: Wann wurden Besetzer „befreit“? Die 4 Besetzer wurden gegen 4 Uhr befreit. Erste Info über Besetzung erfolgte vom Sicherheitsdienst
S: Sollte in der Zeit überhaupt ein Kohlezug fahren? Weiß ich nicht. Ich hatte nur die Info ab 4 Uhr muss das Gleis frei sein
S: Welche Auswirkungen auf kritische Versorgungslage: Kann ich ihnen nicht sagen

Verteidiger (V): Wie lange Kohleverstromung unterbrochen? Kann ich Ihnen mit Sicherheit nicht sagen.
V: War Versorgung auch vor oder nach Gleisblockade unterbrochen? Weiß ich nicht
V: Zur Schotterung: Es heißt der Schotter wurde entfernt. Wer hat das gemacht? Weiß ich nicht
V: Wo hatte Sicherheitsdienst Info von Besetzung her? Weiß ich nicht.
V: Strom sei bereits gehandelt wurden, wie ist das abgelaufen? Weiß ich nicht.
V: Hatten sie Kontakt mit Staatsanwaltschaft? Ja, um Frage der Befriedung und konkretes Vorgehen zu klären.
V: Haben sie dort nach Hausfriedensbruch gefragt? Ja und das Gelände wäre dort nicht durchgängig befriedet.
V: Haben Sie im Vorfeld der Proteste Fragenkatalog (Teschnisch/Taktisch) an Vattenfall geschickt? Ja.
V: Dabei heißt es ja u. a. „Ein Zaunkonzept liegt vor und ist mit Polizei abzustimmen“ Ist das passiert? Kann ich Ihnen nicht sagen.
V: Hatte man irgendwann mal eine umschlossene Umfriedung? Nur Schilder an Zuwegungen.
(Gericht schaut auf eine Karte) Ob Gebiet umfriedet ist, muss Richter am Ende entscheiden
V: Wie erfolgte Gewahrsamnahme? Die 4 Aktivisten zeigten sich kooperativ. Personalausweise wurden von Vertrauenspersonen zur Polizei gebracht, weil zunächst nicht vor Ort. Erkennungsdienstliche Maßnahmen waren zunächst nicht möglich, da Finger beschmutzt bzw. verletzt. Es gab keine Widerstandshandlungen.
V: Haben sie nach ersten Gewahrsamnahme ihn „Vorführen“ lassen? Nein.
V: Also erst nach der Waldbesetzung ein paar Tage später? Ja, das hat aber Einsatzleiter Herr Jurk entschieden.
V: Warum nach Blockade an den Gleisen erst frei gelassen und dann nach Blockade von Bäumen in U Haft genommen? Weiß ich nicht.
S: Wann Besetzung im Waldgebiet festgestellt? Bin ich nicht da gewesen.
R: Ist man nur hin und hat geräumt, oder gab es einen Punkt/Ereignis das konkret zu Räumungsgrund geführt hat? War nicht dabei

Zeugin Ulrich May, Leiterin Naturschutz Vattenfall
Zum 13.05 (Gleisbesetzung) kann ich ihnen nichts sagen.
Am 18.05 wurde Baumbesetzung durch Polizei geräumt. Am Nachmittag haben wir als Vattenfall entsprechende Bäume im Nachgang gefällt, die vorher besetzt wurden (um Infrastruktur der Aktivisten zu beseitigen).
R: Können sie uns was zu den Örtlichkeiten sagen? Ist Bereich im Vorfeld des TB Nochten. Letzter Waldabschnitt. Förster hatte festgestellt, dass große Baumhäuser errichtet wurden. Wald ist kein klassischer Wald, sondern mit sehr viel Infrastruktur (pumpen usw.) dabei. Eigentümer, wenn es zu Abbaggerung kommt ist Vattenfall.
R: Für wann ist Rodung geplant gewesen? Im Herbst/Winter 2016
R: Normalerweise waren die besetzten Bäume also noch nicht dran, wurden dann aber trotzdem gefällt? Ja, um Aktivisten Infrastruktur zu nehmen.
R: Hat es nach Räumung nochmal Aktionen gegeben? Nein
R: War Ihnen Ziel der Besetzung klar? Ja aus dem Internet. Sprechen sich gegen Braunkohleverstromung aus.
R: Wie kommt man zu den Bäumen? Man kann sich das als Waldgebiet vorstellen. Umso näher man an Tagebau ran kommt, umso mehr Pumpen und andere Einrichtungen. Beschilderungen an Waldwegen. Zum Teil auch Sandverwallungen
V: Anfang März haben sie Waldbesetzung mitbekommen, erst Mitte Mai geräumt. War das Unternehmenspolitik? Das erste mal haben wir Leute am 07.03 über Gefahren informiert und gebeten zu gehen. Räumung haben wir dann nach dem Klimacamp vollziehen lassen.
V: Kann man sich zwischen den Waldwegen, also zwischen den Schranken problemlos in den Wald bewegen/eindringen? Ja zu Fuß kann man das machen.
(Beteiligte gehen nach vorne und schauen auf Karte).

R: Ist vorgesehen, dass das Gebiet irgendwann richtig eingezäunt wird? Nein
V: Hat Besetzung Auswirkungen auf Betriebsablauf gemacht? Nein
V: Ist Rodung für Ende des Jahres kommuniziert wurden? Sicherlich, aber wahrscheinlich nicht zum genauen Zeitpunkt.
V: Gab es neben dem 07.03 und der Räumung Ansprachen an die Besetzer? Es gab immer mal Ansprachen, ob verdichtet, weiß ich nicht.

Zeuge Herr Fromm (schaut grimmig in das Publikum), Vattenfall
Beide Ereignisse sind in Verbindung mit dem Klimacamp zu sehen. Dieses Camp wurde als Deckmantel für Aktion EndeGelände genutzt. Hatte Infos von Verfassungs- und Staatsschutz, dass viele Leute kommen und diese extremistisch sind. Absicht war, Tagebau Nochten stillzulegen, was auch gelungen ist. Nachdem Tagebau am 13.05 besetzt war (und Grundsatzversorgung aus Tagebau Nochten nicht mehr möglich war), haben wir Kohlebahn zur Externversorgung der Kraftwerke gesichert. Dort sind am 14.05 Gleise Richtung Schwarze Pumpe besetzt wurden und das war durch die Masse der Menschen nicht zu verhindern. Praktisch der komplette Nordraum blockiert. Versorgungssicherheit heißt nicht nur Energieversorung. Sondern auch Fernwärme und Warmwasser. Liefern wir nicht (auch Strom) zahlen wir Strafe.
Die drei Gleise die besetzt waren, bedeuteten für uns, mit der Maßgabe die Sächsische Polizei zu bitten das Gleis 157 zu befreien. Haben dann bei Schwarze Pumpe einen Block komplett herunter gefahren und einen anderen erheblich runter gefahren und haben das bei Energiebörse angezeigt.
Nach dem 15.05 wurden dann nach und nach die (anderen) Besetzungen freiwillig beendet. Kein Mitarbeiter zu Schaden gekommen. Danach aufräumen und Schaden an Infrastruktur von über 1 Million anschauen. Davon 750.000 € die wir an die Strombörse zahlen mussten, weil wir nicht geliefert haben.
Es wurde festgestellt, dass das betreffende Gleis auf Sächsischen Teil lag, weshalb Sächsische Polizei eingesetzt wurde. Nach der Befreiung konnte Zug wiederum nicht fahren, weil kurz vor dem Kraftwerk wieder Blockaden waren.

R: Können sie sagen, wie viele Leute geholfen haben um die 4 Leute festzuketten? Mehrere.
R: Wer hat Blockade festgestellt? Sicherheitsdienst hat Blockade festgestellt. Zug war nicht direkt vor Blockade, sondern noch im Depot. Wir waren gut vorbereitet auf Blockaden. Bei uns werden Züge teilweise geschoben und nicht gezogen, weshalb es besonders gefährlich ist, sich an Gleise zu ketten. Sobald Blockade, sind wir verpflichtet Strom abzustellen.
R: War Besetzung des Gleises Grund für das Runterfahren? Nur mit als ein Puzzelteil. Entscheidung wurde dann am Samstag gefällt. Im Moment der Besetzung ist für diesen Zeitpunkt der Betriebsablauf gestört wurden, wodurch die Bunker nicht gefüllt wurden. Das ist ein Teil von vielen Besetzungen, die in der Summe zu leeren Bunker geführt hat.
R: Hat es Probleme mit der Versorgung der Kunden gegeben? Strom wurde vom Kraftwerk als Quelle gestoppt. Wärme und Warmwasser ist weitergelaufen. Gab keine Ausfälle. Erst wenn länger besetzt wurden wäre, ist Warmwasserversorgung für örtliche Gemeinden gefährdet gewesen.
S: 10 Stunden konnten sie sich noch über Bunker versorgen. Hätten sie Gewissheit, dass nach Feststellung Blockade gegen 18 Uhr dann bis 4 Uhr geräumt ist, das Kraftwerk weiterlaufen lassen? Sicherlich ja.
V: Es gibt Gleisbesetzung A (Welzow), dann Gleisbesetzung B für Ausweichstandorte, vorher Besetzung des Tagebaus und der Verladestation und dann die Gleisbesetzung direkt vorm Bunker. Waren die 4 Leute allein dafür verantwortlich das Kraftwerk runtergefahren werden musste? Als Teil ja. Einzeln nicht.
V: Wann war der Zeitpunkt, als das Kraftwerk stillgelegt wird? Ab dem Zeitpunkt, als der Tagebau „gefallen ist“. Es gab ja so viele Besetzungen. U. a. mit einer Pyramide (was ich schon sehr bewundert habe). Spätestens ab dem Zeitpunkt, wo der Bunker vor dem Kraftwerk direkt besetzt wurde, war alles verloren. Also die Besetzung des Gleises 157 war nur ein Teil von vielen.
V: Waren die Besetzungen am Gleis 157 und vor dem Bunker zeitgleich? Weiß ich nicht. Muss ich auf meinem Plan gucken. Kann schon sein
V: Sie haben Kraftwerk soweit runtergefahren, das Wärmeversorgung möglich war und gleichzeitig die noch vorhandene Kohle soweit verfeuert, dass es möglichst lange geht? Ja das macht man so.
V: Ist es möglich, dass der Zugführer andere Aktivisten auf dem Gleis gesehen hat, weshalb er den Zug stoppen musste? Ja. Kann auch wegen anderen Leuten die auf Gleis „gesehen wurden“ gestoppt wurden sein.
V: Können sie es genau beschreiben weshalb der Zug gestoppt werden musste? Muss ich in meinen Unterlagen nachschauen.
(Sitzung wird unterbrochen)
(Dieser Sachverhalt wird zur nächsten Sitzung besprochen)

Fortsetzung mit der Problemstellung Baumbesetzung.
Hatten Waldbereich nicht in der aktuellen Abholzung, wäre erst später konkret dran gewesen. Erst Ende des Jahres. Wir hatten vermutet, dass das Bündnis Lautonomia mit ähnlichen oder sogar selben Personen aus Hambacher Forst arbeitet. Ganzer Wald ist ausgeschildert das es Betriebsgelände ist. Auch das keine Fahrzeuge dort fahren dürfen. Haben aber Bilder, wie sich allesmögliche dort hin bewegt. Wir haben uns mit einer Räumung schwergetan, weil wir uns nicht sicher waren ob es Hausfriedensbruch ist oder nicht. Gelände ist ja nicht eingezäunt. Wollten Lautamonia, wenn wir es Räumen, erst nach dem Klimacamp räumen. 21 Personen wurden wohl dann festgenommen. 2 Personen aus der Gleisbesetzung. Diese wurden in Gewahrsam genommen. Plakate von Ende Gelände waren bei Waldbesetzung zu finden.
S: Am 18.05 zur Räumung: Haben sie vor Ort Feststellungen getroffen (so viele Personen sind jetzt da und das ist zu viel oder das und das)? Nein, haben das zentral entschieden Räumen zu lassen.
S: Gab es Gefährdung des Grundwasserschutzbereiches? Nein.
(Richter bittet nach vorne um Karte zu sehen)
V: Gab es Zäune oder Hindernisse oder irgendwas was Gelände umfriedet? Nein, außer den Schildern an den Zufahrten nicht. Auch keine durchgehende Verwallung
Richter fordert Unterlagen und Gutachten zur Gleisblockade am 13.05 an (welche Züge wie, wann, wo angehalten wurden). Verhandlung wird mit Vattenfallmann am 20.07 um 09 Uhr fortgesetzt.

R: Zum Vorfall Gleisblockade: Wenn Zug wegen konkret dieser Gleisblockade von Clumsi stehen bleiben musste, muss man Nötigung §240 StrGB in Erwägung ziehen. + oder Alternativ gefährlicher Eingriff in Bahnverkehr. 315 § StrGB
(keine Einwände)
Clumsi darf zurück nach Hause bis Mittwoch zur Fortsetzung der Verhandlung. Haftbefehl wird außer Vollzug gesetzt.

Beschluss: Verhandlung wird am 20.07 um 09 Uhr fortgesetzt im Saal 100.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. „PRESSEMITTEILUNG ENDE GELÄNDE

    Ende Gelände kritisiert Urteil für Klima-Aktivisten +++ Klimaschutz ist kein Verbrechen

    Berlin/Görlitz, 20. Juli. Das Amtsgericht Görlitz verurteilte den Aktivisten „Clumsy“ heute Nachmittag wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ und „Nötigung“ zu 120 Tagessätzen à 13 Euro. Dem Aktivisten wird vorgeworfen, sich im Mai im Rahmen der „Ende Gelände“-Aktionen an die Schienen der Kohlebahn zum Kraftwerk Schwarze Pumpe gekettet zu haben. Das Aktionsbündnis Ende Gelände kritisiert das Urteil scharf.

    „Clumsy leistet legitimen zivilen Ungehorsam gegen die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen durch Abbau und Verbrennung von Braunkohle. Klimaschutz ist kein Verbrechen!“, äußert sich Hannah Eichberger, Sprecherin von Ende Gelände.

    Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Doch nur der Vorwurf des „Hausfriedensbruches“ wurde fallengelassen, da das betreffende Gelände nicht umfriedet gewesen war. Der Vorwurf der „Nötigung“ wurde u.a. damit begründet, dass Clumsy durch das Anketten an den Gleisen „Gewalt“ auf den Lokführer ausgeübt habe. Der Aktivist zieht in Betracht, in Berufung zu gehen.

    Clumsy befand sich zwischen seiner Festnahme am 18. Mai und dem ersten Prozesstag am 13. Juli wegen angeblicher Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Diese scharfe Maßnahme wird damit begründet, dass Clumsy österreichischer Staatsbürger sei und Teil einer gut vernetzten europäischen Klimabewegung, die ihm überall Zuflucht gewähre.

    Rund 4000 Menschen beteiligten sich vom 13. -15. Mai an den „Ende Gelände“ – Aktionen im Lausitzer Braunkohlerevier. Die Proteste richteten sich gegen die Braunkohleverstromung, die den globalen Klimawandel verschärft und damit mitverantwortlich ist für verheerende Dürren, Extremwetterereignisse, kollabierende Ökosysteme. Das Bündnis tritt für Klimagerechtigkeit ein und fordert vor diesem Hintergrund, jetzt aus der Kohle auszusteigen.“

  2. Kurt Claßen

    Clumsy sei nachhaltig zur Erwägung gegeben, bis zum Bundesverfasungsgericht in Berufung zu gehen zur gerichtlichen Klärung der durch den Braunkohletagebau von Amts wegen und bandenmäßig begangenen Umweltstraftaten in besonders schweren Fällen.

    Eben diese grundsätzliche Klärung verlangen einvernehmlich auch der Kreis Düren und die Justiz NRW, Verwaltungsgericht Aachen, in dem für Mitte September angekündigten „Schauprozess“ (???) vor dem OVG NRW über die Räumung der Wiese.

    „Quod licet Jovi, etiam licet bovi“: Was „Jupiter“ (heute: dem Staat) erlaubt ist, ist dem „Ochsen“ (heute: Bürger, hier Clumsy) in einem echten Rechtsstaat auch erlaubt!

    Kurt Claßen
    23.07.2016

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