Raubsteuern in Höhe von 800.000 Euro: … so sollen die Wiese und das Protestcamp am Hambacher Forst liquidiert werden!

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Folgende Mail erreichte uns:

„Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

sehr geehrter Herr Justizminister,

sehr geehrter Herr Finanzminister,

… Raubsteuern von 800.000 Euro, dieses steuerliche Schwergeschütz haben die Steuerrichter und Finanzbeamten des Landes NRW in Stellung gebracht, indem sie jahrzehntelang anerkannte Abrechnungen und Steuerberaterverträge zwischen mir und der GmbH meines Vaters für ungültig erklärt haben und die erbrachten Leistungen in Schenkungen umgedeutet haben.

Auf diese Schenkungen entfällt eine Schenkungssteuer von rd. 800.000 Euro, für die ich persönlich mit meinem gesamten Vermögen einzustehen habe (vgl. § 20 Abs. 1, Satz 2 ErbStG). Die daraus resultierende Zwangsvollstreckung betrifft mein gesamtes Vermögen, die Wiese und das Protestcamp werden dann gleich mitkassiert.

Dagegen sind zwar Klagen anhängig, mit fairen Richtern ist indessen beim Finanzgericht Köln nicht zu rechnen getreu dem Motto: „Ist der Ruf (durch Rechtsbeugung) erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.“

Wenn das so und mit den Tagebauen Hambach und Garzweiler ebenso weitergeht wie bisher, muss man sich über „Hamburger Verhältnisse“ im sog. „Rheinischen Revier“ nicht wundern: Die Genehmigungen für die Tagebaue Hambach und Garzweiler sind durchweg verfassungswidrig.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Braunkohlentagebaue nur zuzulassen, wenn sie dem Gemeinwohl dienen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht dienen Braunkohletagebaue jedoch nur insoweit dem Gemeinwohl und sind nur insoweit verfassungsgemäß,

  • als sie „der Sicherung der Stromversorgung dienen“ (z.B. als Kapazitätsreserve),
  • nicht aber, wenn sie über diese Sicherungsfunktion hinaus zur „Stromversorgung“ allgemein (z.B. in einem 24-Stunden-Betrieb, wie im Rheinischen Revier) dienen, dies ist nach der Rechtsprechung des BVerfG verfassungswidrig.

Um Stellungnahme und um die gebotenen Veranlassungen im Sinne der vorstehenden Ausführungen darf gebeten werden, ein Hinhalten und Vertrösten bis nach der Bundestagswahl ist dem Wähler nicht zuzumuten, zumal Sie sich persönlich, Herr Ministerpräsident, mit der Schlussformel Ihrer Antrittsrede im Amt als „Glückauf-Ministerpräsident“ zu erkennen gegeben haben und damit bereits sehr frühzeitig ein Zeichen gesetzt haben, das geeignet ist, Zweifel an der Gesetzes- und Verfassungstreue Ihrer Amtsführung aufkommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Claßen“

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Ink

    LIEBER KURT CLAßEN, VIELEN DANK FÜR IHREN MUTIGEN, TAPFEREN, AUSDAUERNDEN UND VORBILDLICHEN EINSATZ FÜR DIE MENSCHEN, DAS RECHT, DEN WALD, DIE GEGEND, UNSERE WELT!

    ES IST UNBEGREIFLICH WIE DA EINERSEITS IN BONN DER KLIMAGIPFEL ANSTEHT, DIE BUNDESREGIERUNG ANGEBLICH WELTWEIT FÜR „PRO KLIMASCHUTZ“ EINSTEHEN WILL UND GLEICHZEITIG JEDE NRW-LANDESREGIERUNG AN ALTEN, NACH AKTUELLEN ERKENTNISSEN INZWISCHEN LÄNGST ÜBERHOLTEN BERGBAU/ABBAUIDEEN FESTHÄLT UND ALLE ERDENKLICHEN VERSUCHE DIE ZUR AKTUALLESIERUNG DER ALTEN PLÄNE FÜHREN SOLLEN BEHINDERT, ZU VERHINDN VERSUCHT, MENSCHEN DIE FÜR „GUTES EINSTEHEN“ ZU KRIMINELLEN MACHEN WILL.
    ES IST SO ENTSCHEIDEN WICHTIG FÜR DIE ZUKUNFT, DAS DIE (MEHRHEIT DER) MENSCHEN AUSDAUERND „MENSCHLICH“ BLEIBT, BESONDERS WENN EINZELNE SICH SO SCHLECHT BENEHMEN!

    HERZLICHE GRÜSSE AN KURT CLAßEN UND ALLE AN SEINER SEITE

    Edit: danke für den kommentar, aber bitte schrei nicht so. es gibt auch kleinbuchstaben. danke 🙂

  2. Ink

    P.S. DIE „SCHREIBFEHLER“ IN MEINEM VORHERIGEN KOMMENTAR BITTE ICH ZU „ÜBERLESEN“.

  3. Kito

    RAUBRITTERZEITEN SIND LEIDER LANGE NOCH NICHT VORBEI. MAN KÖNNTE SICH AUF 20(4) BESINNEN. EIN FINGER KANN MAN KNICKEN, EINE FAUST WENIGER.

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