Anti-Atom-Prozess in Hamburg: Urteil findet sich schon vorab in den Akten
Hier eine ein Text von Anti-Atom Hamburg zu einem doch bemerkenswerten
Fund in einer Ermittlungsakte: einem Urteilsentwurf schon vor Beginn der
Beweisaufnahme.
Anti-Atom-Prozess am AG HH-Harburg: Urteilsentwurf existiert vor Prozessbeginn
Im Prozess vor dem Harburger Amtsgericht wegen der Blockade eines
Urantransportes im Hamburger Hafen 2014 machten der Angeklagte und seine
Verteidigung in der Akte eine bemerkenswerte Entdeckung: Neben einem
vorgeschriebenen Prozess-Ablaufplan fanden sie dort auch schon eine
stichpunktartige Urteilsbegründung, versehen mit dem Vermerk „Bitte vor der
Akteneinsicht alle Unterlagen dringend entfernen“. Und das vor Beginn der
Beweisaufnahme.
Der Angeklagte beantwortete dies mit einem Befangenheitsantrag wegen des
Verdachts der Voreingenommenheit. Darin beschreibt er den beanstandeten
Akteninhalt wie folgt: