Prozess vertagt und zusammengelegt
Der Prozess am vergangenen Montag gegen einen Aktivisten, der beim Klimacamp ’13 einen Polizisten beleidigt haben soll wurde nach einem Befangenheitsantrag gegen die Richterin vertagt und mit einem anderen Prozess gegen den Angeklagten, wegen angeblicher Beihilfe zu einer Schienenblockade, zusammengelegt.
Hier die 6 Gründe aus dem Befangenheitsantrag, warum die Richterin befangen ist:
1. Die Tatzeit und die Erstellenszeit der Anzeige sind laut Blatt 1 der Akte identisch.
2. Auf Seite 4 ist eine offensichtliche Lüge enthalten, nämlich die Behauptung des Herrn Walker, ich
hätte meine Bestellung zum Versammlungsleiter selbst gefertigt und abgeschickt. Hierfür gibt es
keinerlei Hinweis, vielmehr trägt das benannte Schreiben sowohl Absenderkennung wie auch
Unterschrift einer anderen Person. Außerdem hat diese Person, der im Schreiben benannte Herr
Stefan Förster, die Echtheit seines Schreibens auch bestätigt. Die Lüge ist durch Herrn Walker
sachfremd zum Zwecke der Diffamierung in die Strafanzeige eingefügt worden. Dadurch ist erkennbar
seine Glaubwürdigkeit belastet. Dennoch hat das Gericht keine Bedenken gegen den Strafbefehl.