Erster Prozess wegen Schienenblockade

Pressemitteilung der Hambachbahn Blockadeaktionsgruppe (28.6.):
Am heutigen Freitag fand vor dem Landgericht Köln der erste Prozess wegen einer Schienenblockade mit Ankettung in Stahlröhren auf der Hambachbahn. Die Aktion fand während des letztjährigen Klimacamps statt. Nun wurde zivilrechtlich verhandelt, ob eine Unterlassungserklärung des RWE gegen solche Protestformen rechtsmäßig ist.

Hintergrund ist eine Aktion am 8.8.2012 wurde die Hambachbahn für zwölf Stunden durch fünf Aktivist_innen blockiert. Auf der Hambachbahn fahren täglich etwa 85 Kohlezüge mit 120 000 Tonnen Braunkohle, die größtenteils zeitnah in RWE-Braunkohlekraftwerken verbrannt werden und dort das gleiche Gewicht an CO2 freisetzten: 120 000 Tonnen. Neben dieser großangelegten Klimazerstörung wird durch den Braunkohletransport gesundheitsgefährdender Feinstaub in großen Massen freigesetzt. In vergleichbaren Industrieanlagen in den USA oder China wird die Kohle nie offen transportiert, um Feinstaub zu vermeiden. „Die von RWE eingesetzte Technik entspricht nicht dem Stand der Technik. Auf Kosten der Gesundheit der Menschen wird hier an Investitionen gespart. Allerdings wollen wir aufgrund der Klimaproblematik und der Unvereinbarkeit des Kohleabbaus mit den Interessen der Anwohnenden, nicht eine modernisierte Form der Umweltzerstörung, sondern gar keinen Kohleabbau mehr.“ sagt ein Besucher des Prozesses, der auch im Protest aktiv ist.

Der Prozess begann um 11 Uhr mit dem Aufruf zur Sache. Danach entwickelte sich eine für Zivilprozesse ungewöhnlich intensive Debatte zur Sach- und Rechtslage. Der Beklagte Jörg Bergstedt und sein Anwalt Tronje Döhmer trugen umfangreiche Tatsachen vor über die massiven Schäden, die die Verstromung der Braunkohle regional und international bewirkten. Dass der CO2-Ausstoß in Deutschland inzwischen wieder stark steige, sei nicht nur ein Verbrechen an Umwelt und Menschen, sondern auch ein Verstoß gegen internationales Recht. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung müsse zudem berücksichtigt werden, dass sich der Konzern RWE durch taktische Schachzüge in der Vergangenheit den Mitbestimmungsmöglichkeiten z.B. durch Kommunalverwaltungen entzogen habe. Der Konzern wäre Bremser in Sachen Energiewende und werbe bei seinen Greenwashingversuchen mit Filmen von regenerativen Anlagen, die dort gezeichnet werden müssten, weil RWE sie tatsächlich gar nicht betreibe. „In einer solchen Situation sind nachdrückliche Formen der öffentlichen Meinungskundgabe verhältnismäßig, weil dieser Konzern offensichtlich auf andere Art nicht mehr zu erreichen sei“, formulierte der Beklagte abschließend und erntete dafür derart starken Applaus, dass der Richter die hohe Zustimmung der Besucher im Protokoll vermerkte.

Im Landgericht: Protestkonzert mit Klaus der Geiger
Nach dem Prozess fand in der Eingangshalle des Landgerichts Köln ein Protestkonzert gegen RWE und die Justiz statt. Mit dabei war Klaus der Geiger, der unter anderem sein bekanntes Lied „Der Bagger von Rheinbraun“ sang. Noch bevor er sein erstes Lied vollenden konnte, wurde er von Justizwachtmeistern vor die Tür gezerrt. Dort spielte er weitere kohle- und justizkritische Lieder.
Einschüchtern lassen will sich der Beklagte nicht und wird sich auch dieses Jahr Ende August an den Anti-Kohleproteste während des Klimacamps zu beteiligen.

Mehr Informationen:
• Klimacamp 2013 und andere Aktivitäten: www.ausgeco2hlt.de
• Besetzung Hambacherforst: hambacherforst.blogsport.de
• Kontakt zum Beklagten: Bis Sonntag nahe Buir unter 01522-8728353, danach 06401-903283

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