Beschwerde gegen die Sofort- und Kompletträumung des Protestcamps am Hambacher Forst!

Für den 9. Oktober war die Sofort- und Kompletträumung des Protestcamps auf der Wiese am Hambacher Forst angekündigt worden. Kurt Claßen, der Eigentümer der Wiese, hat dagegen die hierunter stehende Beschwerde eingereicht.
Update: Die Räumung wurde abgesetzt.

 
 
„Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung NRW,

fristgerecht und in Ausübung der Rechte aus der Verfassung wurde heute beim Bauamt des Kreises Düren Beschwerde eingelegt gegen die Absicht des NRW-Regimes zur Sofort- und Kompletträumung des Protestcamps am Hambacher Forst.

Sollte dieses verfassungsmäßig verbürgte Recht der Beschwerde missachtet und morgen die Komplett- und Soforträumung des Protestcamps begonnen werden, hat das NRW-Regime davon auszugehen, dass postwendend bereits ab morgen die Sofort- und Komplettstilllegung des Tagebaus Hambach betrieben wird, ansonsten erst später.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Claßen, 8.10.2018“

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Stellungnahme zu Behauptungen über Tunnelsysteme

Die Rheinische Post (RP) hat am Samstag einen Artikel veröffentlicht, in dem sie über angebliche Tunnelentdeckungen im Hambacher Forst berichtet (1). Unter Berufung auf interne Dokumente von Polizei und NRW-Innenministerium skizziert sie ein Bild von einem Tunnelsystem kaum vorstellbaren Ausmaßes. Ein anonymer „leitender Polizist“, der in dem Artikel zitiert wird, fühlt sich „an die unterirdischen Anlagen während des Vietnamkriegs“ erinnert. Die Polizei dementierte per Twitter, die RP bekräftigte die Aussagekraft ihrer Quellen. Der Vorgang hat viel Spott für die RP ausgelöst und auf Twitter den Hashtag #Tunnelgate in Umlauf gebracht. Er wirft aber auch zwei wichtige Fragen auf: 1. Was sind die Fakten? und 2. Woher kommen die Fehlinformationen?

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Konkurrenz belebt das Geschäft: Verkauf der Wiese am Hambacher Forst auch an die Kohlekommission!

„Sehr geehrte Damen und Herren der Kohlekommission,

auf den beigefügten Beitrag in der Welt am Sonntag NRW wird Bezug genommen. Die Wiese ist von Umweltaktivisten besetzt. Die Wiese hat derzeit Rechts- und Bestandsschutz. RWE hat zwar bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag auf Enteignung gestellt. Über diesen Antrag ist indessen noch nicht entschieden. Über eine gütliche Einigung wird zurzeit noch mit RWE verhandelt.

Die bis zum 31.12.2020 erteilte Genehmigung für den Betrieb des Tagebaus Hambach ist noch nicht in Bestandskraft erwachsen. In einem etwaigen Eilverfahren könnte mit guter Aussicht auf Erfolg ein Sofortstopp des Tagebaus Hambach erreicht werden. Endet der Tagebau Hambach, muss zugleich auch der Tagebau Garzweiler enden. Nach Angaben von RWE kann die Kohle aus dem Tagebau Garzweiler nur unter Beimischung der Kohle aus dem Tagebau Hambach zur Stromerzeugung verwandt werden.

Um die  Durchsetzungskraft der Braunkohlekommission zu erhöhen und um einen vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohle zu ermöglichen, wird daher der Braunkohlekommission die Wiese zu den gleichen Konditionen zum Kauf angeboten wie RWE. Das Kaufangebot von RWE liegt zurzeit bei 15.000 Euro, ursprünglich 12.500 Euro, die aktuelle diesseitige Verhandlungsbasis bei 36,8 Milliarden Euro (Basisjahr: 2014), ursprünglich 80 Milliarden Euro. Für die Braunkohlekommission könnte – unter Umständen – auch eine deutlich niedrigere Verhandlungsbasis in Betracht kommen.

Zur Weiterleitung an die übrigen Vorsitzenden ist diese Email hier nur an die Politikwissenschaftlerin und Volkswirtin, Frau Professorin Dr. Barbara Praetorios, gerichtet, Emailadressen der übrigen Vorsitzenden der Kommission waren bedauerlicherweise nicht zu ermitteln.

Für etwaige Rückfragen stehe ich gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Claßen“

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“ Kampf gegen Kohle-Giganten“ WDR-Interview mit Kurt Claaßen

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/hier-und-heute/video-kampf-gegen-kohle-giganten—teil–104.html

5 Minuten Live-Interview vom Montag, 25.6.2018.

„Der Strom, der aus der Braunkohle gewonnen wird (…), kann auch aus einem Gaskraftwerk in den Niederlanden gedeckt werden. Dieses Gaskraftwerk in den Niederlanden wurde zur Erörterung gestellt, als es um den Erstatz der Atomkraftkwerke in Belgien ging. Damit könnte man auch die Kohlekraftwerke in NRW ersetzen und damit könnte der Tagebau von heute auf morgen beendet werden.“

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Neuer Preis für die Wiese: 52,614 Mrd. Euro!

Die Verhandlungsbasis von 80 Mrd. Euro war überhöht. Bei diesem Preis hätte der Wiesenbesitzer einen Zinsvorteil erhalten, der ihm nicht zugestanden hätte. Der Kaufpreis ist ja sofort fällig, die Tagebaugewinne aus der Wiese werden indessen erst im Laufe der nächsten 20 Jahre erwirtschaftet. Würde ein Kaufpreis von 80 Mrd. Euro 20 Jahre lang zu 5% Zinsen pro Jahr angelegt, hätte der Wiesenbesitzer zu dem Kaufpreis von 80 Mrd. Euro nochmals 80 Mrd. Euro an Zinsen erhalten, insgesamt 160 Mrd. Euro, also doppelt so viel, wie RWE tatsächlich an Gewinnen aus dem Tagebau erwirtschaftet. Das ist nicht in Ordnung.

Die Kaufpreisforderung ist daher von 80 Mrd. Euro auf 52,614 Mrd. Euro zu mindern. Bei diesem Kaufpreis und einer Verzinsung von 4,375 % pro Jahr beläuft sich die Summe aus Kaufpreis und Zinsen nach 20 Jahren auf insgesamt 80 Mrd. Euro. Der Zinssatz von 4,375% wurde aus den Angaben der RWE AG in ihrem Geschäftsbericht für 2017, Seite 113, rechte Spalte, Absatz 4, entnommen. Dort ist eine maßgebende Zinsspanne zwischen 3,25% und 5,5% angegeben. Der Mittelwert beträgt 4,375% = 3,25% + 5,5% = 8,75% : 2 = 4,375%

20. Juni 2018

Kurt Claßen“

 

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Ein Euro mehr für die Wiese!

„Nur wenige Stunden vor Ablauf der von der Bezirksregierung Arnsberg gesetzten Frist hat die RWE Power AG das diesseitige Angebot zu Verhandlungen auch formal angenommen, ihr Angebot zum Kauf der Wiese um einen Euro je Quadratmeter erhöht und damit zugleich das von ihr initiierte Enteignungsverfahren einstweilen selbst gestoppt.

  1. Juni 2018

Kurt Claßen“

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Abgetaucht!

„Keine Reaktion ist auch eine Reaktion! Aus diesem Grunde wurde RWE zur Stellungnahme aufgefordert dahingehend, ob noch Interesse an dem Kauf der Wiese besteht. Außerdem hat der Wiesenbesitzer und Einwohner von Buir mit RWE noch „ein weiteres Hühnchen zu rupfen“, vgl. letzten Absatz dieses Beitrages.

Sollte RWE an einem Kauf der Wiese nicht interessiert sein, hat der Tagebau Hambach spätestens an der Grundstücksgrenze der Wiese zu enden. Eine Enteignung der Wiese kommt nämlich auch nicht in Betracht, da das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, die dazu erforderliche Zustimmung nicht erteilen darf, dies ist im Bundesberggesetz (= BBergG) so geregelt.

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Verkauf der Wiese am Hambacher Forst!

„Post vom Land NRW: Die Wiese soll an die RWE Power AG verkauft werden.

Kaufpreisangebot VB RWE: 12.500 Euro.

Kaufpreisforderung VB K.C.: 80 Milliarden Euro.

Das Kaufpreisangebot von RWE wurde nach dem Wert bestimmt, den die Wiese bei einer landwirtschaftlichen Nutzung hätte (= fiktiver Wert).

Die Kaufpreisforderung des Unterzeichners (= K.C.) ist nach den Gewinnen bemessen, die RWE über die Laufzeit des Tagebaus durch das Eigentum an der Wiese erwirtschaftet (= Echtwert). Diese Gewinne belaufen sich auf insgesamt rd. 4 Mrd. Euro pro Jahr x Laufzeit der Tagebaue von 20 Jahren = 80 Mrd. Euro. Diese Gewinne entstehen in der RWE Power AG, werden aber in andere Konzerngesellschaften verlagert, wie diese geschieht, wurde bereits vor geraumer Zeit auf Euro und Cent dargelegt.

Anmerkung: VB = Verhandlungsbasis.

15. Mai 2018

Kurt Claßen“

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