Im Prozess des Wiesenbesitzers Kurt Claßen gegen die Räumungsverfügung des Bauamtes hat der Wiesenbesitzer erstinstanzlich verloren. Da Revision zugelassen wurde, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Während des Ganges durch die weitere Instanz (zumindest das OVG in Münster) ist die Wiese damit weiterhin räumungssicher. Revision wurde vom Wiesenbesitzer bereits angekündigt.
Zentral sollte es heute für die Richterinnen um die Klärung der Frage gehen, ob die Bauten auf der Wiese Teil der politischen Versammlung seien. Das Gericht befand, sie dienten nur der Bequemlichkeit der Besetzer, was zur Ablehnung der Klage führte. Dies wird im weiteren Verfahren sicherlich noch eingehend zerpflückt werden. Vorerst gab es lautstarke und vielfache Missfallensbekundungen der zahlreichen Zuhörer*innen.
Während die Verfahrenskosten der ersten Runde noch im höheren dreistelligen Bereich liegen, dürften ab der nächsten Runde vierstellige Beträge erforderlich sein- da ist sicherlich Solidarität gefragt. Ein ausführlicher Bericht folgt später. Momentan findet noch eine Spontandemo in Aachen statt.