6,5 Mrd. Euro Stromsubventionen für die Industrie durch überhöhte Strompreise für Privatkunden? Sache RWE Power AG gegen Claßen, Az.:65.04.2r 255-1-1,Einleitung des bergrechtl.Grundabtretungs-(=Enteignungs-) verfahrens gem. §§ 77 ff BBergG
„Sehr geehrter Herr Regierungspräsident der Bezirksregierung Arnsberg, sehr geehrter Herr Vogel,
nach dem Geschäftsbericht der RWE AG für das Jahr 2017, Seiten 44 und 45, belief sich der durchschnittliche Strompreis im Jahr 2017 auf 12,127 Cent je verkaufter Kilowattstunde.
Bei diesem Preis (12,127 Cent je Kilowattstunde) würde RWE aus dem Verkauf von Strom an Privat- und Kleinkunden nur Erlöse in Höhe von rd. 6,137 Mrd. Euro (tatsächlich: 12,650 Mrd. Euro, ca. 25 Cent je Kilowattstunde) erzielen, aus dem Verkauf von Strom von Industrie- und Großkunden indessen Erlöse von rd. 25,528 Mrd. Euro (tatsächlich: 19,015 Mrd. Euro, 9 Cent je Kilowattstunde) erzielen, insgesamt 31,665 Mrd. Euro (vgl. Geschäftsbericht der RWE AG für das Jahr 2017, Seite 45, Absatz 1, Satz 3).