RWE will die Wiese: Freiwillig oder mit Gewalt!
Nach Angaben des Wiesenbesitzers verlangt RWE Power AG die Zustimmung zum Verkauf der Wiese samt Protestcamp. Werde diese Zustimmung nicht erteilt, werde die Wiese samt Protestcamp enteignet („Grundabtretungsverfahren“).
Im Beisein des Justiziars der RWE Power AG solle ein Gespräch geführt werden, in dem alles Nähere erläutert werde. Werde das Gespräch verweigert, werde das Enteignungsverfahren eingeleitet. Auf Drohung mit diesem empfindlichem Übel (§ 240 StGB: Nötigung) hat der Wiesenbesitzer dem Gespräch mit Vertretern der RWE Power AG zugestimmt.






