Erster Strafprozess wegen Ende Gelände 2015 – MORGEN, 6.10.2016

Prozesstermin am Donnerstag, 06.10.2016 um 12:00 Uhr im Amtsgericht Erkelenz (Kölner Straße 61, 41812 Erkelenz); Sitzungssaal 1.02.

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Folgende Mail erreichte uns:

„Wie bereits mehrmals angedeutet, finden nun auch die strafrechtlichen Prozesse wegen Ende Gelände 2015 statt.
Der erste schon morgen (Donnerstag, 06.10.2016) und zwar wegen des Vorwurfs „Landfriedensbruch“. Insgesamt weiß die Antirepgruppe von über 50 Strafbefehlen, gegen die nahezu in jedem Fall Einspruch erhoben wurde; heißt: es werden wohl noch einige Prozesse folgen.

Wer morgen also Zeit hat, komme um

12:00 Uhr
zum Amtsgericht Erkelenz (Kölner Straße 61; 41812 Erkelenz)
Sitzungssaal 1.02 (erste Etage)

Und wer nicht so weit anreisen kann, die*der schnappe sich seine Politgruppe oder besten Freund*innen und mache ein schönes Solifoto oder Solistatement oder überlege sich sonst etwas großartiges. Das könnt ihr zur Veröffentlichung gern an antirrr@nullriseup.net schicken und wir posten es auf unserer Homepage (antirrr.blogsport.de), die in den kommenden Tagen auch wieder tagesaktueller wird – gerade ists etwas turbolent

Die AntiRRR wird euch in den kommenden Wochen weiter auf dem Laufenden halten – also haltet eure Sinne offen! Und schon mal für eure Kalender:

08.11.2016 Amtsgericht Erkelenz Vorwurf Landfriedensbruch
15.11.2016 Amtsgericht Erkelenz Vorwurf Hausfriedensbruch
16.11.2016 Amtsgericht Erkelenz Vorwurf Versuchter schwerer Eingriff in den Straßenverkehr “

Pressemitteilung Ende Gelände:

„Erster Strafprozess wegen Ende Gelände 2015 –
„Die Protestform des Zivilen Ungehorsams ist angesichts des Klimawandels angebracht und sogar notwendige Ausdrucksweise!“

Erkelenz, 05.10.2016. Im vergangenen Jahr nahmen im Rahmen von „Ende Gelände“ über 1.000 Menschen den Kohleausstieg selbst in die Hand und legten für viele Stunden den Tagebau Garzweiler lahm. RWE erstattete gegen viele der Aktivist*innen Anzeige. In den kommenden Wochen werden darausfolgend zahlreiche strafrechtliche Prozesse stattfinden.

Am 06.10.2016 findet im Amtsgericht Erkelenz um 12:00 Uhr (1. Etage, Sitzungssaal 1.02) der erste Gerichtstermin in Zusammenhang mit „Ende Gelände 2015“ statt. Der Angeklagte wird beschuldigt, im Rahmen der Aktion Zivilen Ungehorsams im August 2015 im rheinischen Braunkohlerevier Landfriedensbruch begangen zu haben. Zudem wird ihm ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen.
“Wenn wir die Temperaturen auf der Erde unter 1,5°C Erwärmung halten möchten, müssen wir die Kohlekraftwerke in Deutschland und überall auf der Welt schnellstmöglich abschalten. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung reichen hierzu bei weitem nicht aus, wie uns alle aktuellen Daten zur Klimaforschung bestätigen. Ein Handeln der Zivilgesellschaft ist daher erforderlich, um der Dringlichkeit der Situation gerecht zu werden. Die Protestform des Zivilen Ungehorsams, die sich nicht gegen Personen oder Gegenstände, sondern allein gegen den unhaltbaren Zustand einer Kohlenutzung bis weit in das Jahrhundert hinein richtet, ist hierfür eine angebrachte, ja sogar notwendige Ausdrucksweise“, so der Angeklagte.
Insgesamt sind bisher über 50 Strafverfahren bekannt. Dabei handelt es sich neben „Landfriedensbruch“ z.B. noch um Vorwürfe des „Hausfriedensbruch“ und des „Versuchten schweren Eingriffs in den Straßenverkehr“. Neben strafrechtlichen Anzeigen verschickte RWE auch auch zivilrechtliche Unterlassungsverpflichtungserklärungen an die Aktivist*innen.
In den kommenden Wochen sind am Amtsgericht Erkelenz weitere Prozesstermine angesetzt: am 08.11. erneut ein Prozess wegen des Vorwurfs „Landfriedensbruch“; am 15.11. wegen des Vorwurfs „Hausfriedensbruch“ und am 16.11. wegen des Vorwurfs „versuchter schwerer Eingriff in den Straßenverkehr“. Bei allen Prozessen sind Pressevertreter*innen ausdrücklich erwünscht.

Gern wenden Sie sich vor Ort an den Angeklagten oder unseren Pressekontakt.

Prozesstermin am Donnerstag, 06.10.2016 um 12:00 Uhr im Amtsgericht Erkelenz (Kölner Straße 61, 41812 Erkelenz); Sitzungssaal 1.02.

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