Mail von Kurt Claßen
“ 04.08.2016
OVG NRW (Räumungsklage, 27.10.2016, Donnerstag) und VG Aachen (Klage 3. Rahmenbetriebsplan, 03.11.2016, Donnerstag): Getrennt marschieren, vereint schlagen!
Das Land NRW hat die vorgenannten Gerichtsverfahren offensichtlich aufeinander ausrichten lassen. Zwischen den beiden Terminen liegt gerade eine Woche.
Auf diese Weise wird zunächst verhindert, dass das Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem OVG Münster (27.10.2016) über die Räumung von 4 baulichen Anlagen auf der Wiese zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem VG AC (03.11.2016) gemacht werden kann. Ein etwaiger Schriftsatz über das Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem OVG Münster wäre für die Verhandlung vor dem VG AC über den 3. Rahmenbetriebsplan nämlich spätestens eine Woche vor dem 03.11.2016 der Gegenseite zuzustellen (§ 132 ZPO, vgl. Anlage), d.h. am 27.10.2016; dies ist tatsächlich unmöglich, da die Klage über die Räumung der Wiese erst an diesem Tage vor dem OVG NRW in Münster verhandelt wird.