TAGEBAU HAMBACH: DIE ENTSCHEIDUNGSFRAGE!

Mail von Kurt Claßen:


Ist der Tagebau Hambach zur Sicherung der Stromversorgung in erster Linie in NRW erforderlich? … dies ist die Entscheidungsfrage, über die im Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Aachen am Donnerstag, den 03. November, 11.30 Uhr, zu verhandeln ist.

Nach dem Garzweiler-Urteil ist der Tagebau Hambach zur Sicherung der Stromversorgung nur erforderlich, wenn die Gewinnung von Braunkohle aus dem Tagebau Hambach „in der Lage ist“, einen substantiellen Beitrag zur Sicherung der Stromversorgung „in erster Linie für das Land NRW“ zu leisten.

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WDR = NRW! NRW: Totalitärer Staat in Reinkultur!

Es erreichte uns eine neue Mail von Kurt Claßen:

„Hier weitere Hintergrundinformationen zu Anbahnung und Ablauf des Interviews mit dem WDR und dessen Wiedergabe in der Lokalzeit des WDR Aachen am Dienstag, den 11.10.2016, 19.30 Uhr.

Die telefonische Interviewanfrage des WDR Aachen ging am 11.10.2016 um 9.30 Uhr bei mir ein. Zur Unzeit, wie ich dem Redakteur erklärte.

Schon geraume Zeit war ich sehr stark eingespannt:

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Weg mit dem Protestcamp: Der Geheimplan!

Folgende Mail erreichte uns:

„Dies hier dürfte der Geheimplan von RWE, NRW, und dem OVG NRW sein:

1.) Das OVG NRW untersagt am 27.10.2016 die Errichtung weiterer Gebäude auf der Wiese.

2.) Aufgrund der zwischenzeitlich von RWE erlangten Eigentümerstellung an den beiden Nachbargrundstücken weist daraufhin NRW das Bauamt Düren an, sämtliche Grenzüberbauungen zu den beiden zwischenzeitlich von RWE erworbenen Nachbargrundstücken beseitigen zu lassen. Diese Grenzüberbauungen sind durch das Versammlungsrecht nicht geschützt.

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WDR: Manipulation und Zensur!

Mail von Kurt Claßen:

„Wegen der unmittelbar bevorstehenden Verhandlung vor dem OVG NRW über die Räumungsverfügung des Kreises Düren erhielt der Wiesenbesitzer gestern Morgen eine Interviewanfrage der Lokalredaktion des WDR Aachen: Das Interview werde nicht lange dauern, der Wiesenbesitzer solle auf der Wiese nur kurz zu der Frage Stellung nehmen, wie er seine „Chancen vor dem OVG NRW in Münster“ sehe.

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Hinweis des Wiesenbesitzers

Im Klageverfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Feststellung der Nichtigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die Verlegung der A 4 hat das Bundesverwaltungsgericht Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Mittwoch, den 22.März 2017, 10:00 Uhr

im Dienstgebäude Leipzig, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, – Sitzungssaal IV, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.030, bestimmt.

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Protestcamp vor dem Aus !?!

Nach vorläufiger Einschätzung des Wiesenbesitzers ist davon auszugehen, dass die RWE Power AG Eigentümer der beiden Nachbarwiesen ist bzw. demnächst wird. In Ausübung ihrer Eigentümerrechte kann bzw. könnte RWE jederzeit – wie bei der ersten Waldbesetzung mit Tunnel – die Beseitigung sämtlicher „baulichen Anlagen“ auf der Wiese insoweit verlangen, als diese die Grenzen der Nachbargrundstücke überschreiten.

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RWE will die Wiese: Freiwillig oder mit Gewalt!

Nach Angaben des Wiesenbesitzers verlangt RWE Power AG die Zustimmung zum Verkauf der Wiese samt Protestcamp. Werde diese Zustimmung nicht erteilt, werde die Wiese samt Protestcamp enteignet („Grundabtretungsverfahren“).

Im Beisein des Justiziars der RWE Power AG solle ein Gespräch geführt werden, in dem alles Nähere erläutert werde. Werde das Gespräch verweigert, werde das Enteignungsverfahren eingeleitet. Auf Drohung mit diesem empfindlichem Übel (§ 240 StGB: Nötigung) hat der Wiesenbesitzer dem Gespräch mit Vertretern der RWE Power AG zugestimmt.

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Mail von Kurt Claßen

“ 04.08.2016

OVG NRW (Räumungsklage, 27.10.2016, Donnerstag) und VG Aachen (Klage 3. Rahmenbetriebsplan, 03.11.2016, Donnerstag): Getrennt marschieren, vereint schlagen!

Das Land NRW hat die vorgenannten Gerichtsverfahren offensichtlich aufeinander ausrichten lassen. Zwischen den beiden Terminen liegt gerade eine Woche.

Auf diese Weise wird zunächst verhindert, dass das Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem OVG Münster (27.10.2016) über die Räumung von 4 baulichen Anlagen auf der Wiese zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem VG AC (03.11.2016) gemacht werden kann. Ein etwaiger Schriftsatz über das Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem OVG Münster wäre für die Verhandlung vor dem VG AC über den 3. Rahmenbetriebsplan nämlich spätestens eine Woche vor dem 03.11.2016 der Gegenseite zuzustellen (§ 132 ZPO, vgl. Anlage), d.h. am 27.10.2016; dies ist tatsächlich unmöglich, da die Klage über die Räumung der Wiese erst an diesem Tage vor dem OVG NRW in Münster verhandelt wird.

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„Braunkohle ist die Ursache der Konflikte“

Eine Pressemitteilung der Buirer für Buir zu Forderungen nach Räumung der Wiesenbesetzung findet sich hier.
Ein entsprechender Artikel im Kölner Stadtanzeiger findet sich hier.
Die Stellungnahme von BvB zum Artikel findet sich auf deren facebookseite.
Der Wiesenbesitzer Kurt Claßen meint dazu:

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RWE will Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Verlegung der A 4 kippen!

Folgende Mail erhielten wir von Kurt Claßen:

„Für RWE geht es bei dieser Erstklage gegen die A 4 und den Tagebau Hambach ums Ganze. Mit der Klage steht und fällt nämlich nicht nur eine erste Entscheidung über „Hambacher Forst bleibt“. Zugleich wird damit auch darüber entschieden, ob auch der „Erbwald bleibt“. Der Erbwald ist noch etwas größer als der zur Zeit noch bestehende Teil des Hambacher Forstes.

Bleibt der Hambacher Forst und die Wiese, bleibt auch der Erbwald. Dessen spätere Inanspruchnahme für den Tagebau Hambach ist immer noch die einvernehmlich feste Absicht von NRW und RWE.

Die Inanspruchnahme des Erbwaldes für den Tagebau Hambach setzt zwingend die vorherige Beseitigung des Hambacher Forstes und der Wiese voraus, die räumlich vorgelagert sind und dadurch eine Schutzwirkung auch für den Erbwald haben, der von Karl dem Großen den jetzt so genannten „Tagebaurandgemeinden“ zugedacht war und nach seinem Willen mitnichten der Zerstörung durch einen Tagebau anheimfallen sollte. Dieses Vermächtnis gilt es zu erfüllen.“

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