Hinweis des Wiesenbesitzers

Im Klageverfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Feststellung der Nichtigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die Verlegung der A 4 hat das Bundesverwaltungsgericht Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Mittwoch, den 22.März 2017, 10:00 Uhr

im Dienstgebäude Leipzig, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, – Sitzungssaal IV, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.030, bestimmt.

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