In Kürze: Momentan steht keine Räumung an, es ging ja auch vorerst „nur“ um ein Gebäude sowie die mögliche Untersagung von Neubauten oder Umbauten auf der Wiese. Rechtskräftig ist nichts, und die Polizei bräuchte Vorlauf, um eine Räumung dann auch umzusetzen. Weihnachten steht vor der Tür. Was das kommende Jahr bringt, werden wir sehen.
Ausführliche Infos von Kurt:
07.12.2016
Hallo,
wie der beigefügten Pressemitteilung zu entnehmen ist, hat das OVG die Revision gegen das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich (= Nichtzulassungsbeschwerde), dies ergibt sich ebenfalls aus der beigefügten Pressemitteilung.
Nach Auskunft des Anwalts dürfte das schriftlich verfasste und begründete Urteil in etwa 12 Tagen zugestellt werden. Innerhalb eines
Monats nach Zustellung kann gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Die
fristwahrende Nichtzulassungsbeschwerde kann in einem Zweizeiler bestehen und muss nicht auch direkt begründet werden. Die Begründung ist spätestens einen weiteren Monat später beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.