Verlegung der A4: Nicht planfestgestellt, nicht genehmigt!
Folgender Text erreichte uns: „Nach dem Planfeststellungsbeschlusses für die Verlegung der A 4 (= Plan-FB) soll über die Verlegung der alten A 4 bereits im Bedarfsplan für den Ausbau der A 4 auf sechs Spuren entschieden worden sein. Aus diesem Grunde sei im Plan-FB über die Verlegung der A 4 darüber gar nicht mehr zu entscheiden gewesen, dies sei bereits im Bedarfsplan für den Ausbau der A 4 geschehen.
Wegen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 2004 „… kommt der sechsspurige Ausbau der A 4 in der heutigen Lage als zweite Form der Nullvariante nicht in Betracht.“ Zitat aus Plan-FB, Seite 116, untere Mitte.
Und weiter: Das Bedürfnis für die Verlegung der A 4 ergäbe sich bereits daraus, dass der (Aus-) „Bau der A 4“ mit sechs Spuren im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 gemäß Fernstraßenausbaugesetz „mit einer neuen, wenn auch groben Linie in der Karte dargestellt“ sei, dies soll ausreichen. Zitat aus Plan-FB, Seite 99, unten.