Wiesenräumung? Urteil des OVG soeben eingetroffen!

„Sehr geehrter Herr Landrat Spelthahn,

der Kreis Düren hat angekündigt, eine Verfügung über die Räumung der Wiese zu erlassen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt (siehe Anhang). Die schriftliche Urteilsbegründung ist hier soeben eingetroffen und wird auch Ihnen vorliegen.

Umgehend wird daher um Stellungnahme gebeten, ob die Wiese noch vor Weihnachten oder erst zwischen den Feiertagen zu räumen ist.


Für eine Ordnungsverfügung zur Duldung des Betretens der Wiese hatten Sie eine Frist von 2 Tagen, zur Verfüllung des Blockadetunnels mit Fertigbeton eine Frist von einer Woche gewährt. Wird die Ordnungsverfügung noch heute oder in den nächsten Tagen zugestellt, ist nach diesen Maßstäben die Wiese noch vor Weihnachten, spätestens zwischen den Feiertagen zu räumen.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Claßen

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Kito

    Art. 14 (1), (2) GG wird zu Art 20 (2),(3),(4) GG.
    Art 14 (3) verstehe ich nicht, da der Tagebau nicht dem Wohle der Allgemeinheit dient, wenn dadurch die Klimaziele der COP21 von Paris dem entgegenstehen. Wozu gibt es Erneuerbare Energien.
    Da kann ja jeder dies für sich drehen mit diesem Allgemeinwohl.
    Ne so nicht. Besser erstmal ein Gespräch mit dem Ziel einer „Einigung“. Allgemeinwohl ist, das alle erstmal einen Waldspaziergang mit den Regierenden machen, damit jeder von allen ein bisschen Sauerstoff in den Kopf bekommt. Der Hambacher Forst ist übrigens ein guter Sauerstoffproduzent. Jede Buche schafft es ständig für 50 Menschen Sauerstoff zu produzieren und ist gleichzeitig noch ein guter CO2-Abbaufaktor.

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