Statement des Wiesenbesitzers!
„Die Genehmigung zum Betrieb des Tagebaus Hambach (sog. Hauptbetriebsplan) endet planmäßig mit Wirkung zum 31.12.2020, gegebenenfalls früher, wenn dieser Hauptbetriebsplan erfolgreich mit einer Klage angegriffen wird.
Nach Angaben der RWE Power AG im 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach kann die Kohle aus dem Tagebau Garzweiler ohne die Beimischung der Kohle aus dem Tagebau Hambach („wegen der Qualitätsunterschiede“) nicht zur Erzeugung von Strom verwendet werden.
Endet somit der Tagebau Hambach, endet nach eigenen Angaben der RWE Power AG zeitgleich auch der Tagebau Garzweiler.
Der Tagebau Garzweiler endet daher am 31.12.2020, wenn das Land NRW über den 31.12.2020 hinaus eine neue Genehmigung für den Tagebau Hambach (sog. Hauptbetriebsplan) nicht erteilt.
Der Tagebau Garzweiler endet bereits vor dem 31.12.2020, wenn vor diesem Zeitpunkt Klage gegen die Genehmigung zum Betrieb des Tagebaus Hambach (sog. Hauptbetriebsplan) erhoben wird ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vollzug des Hauptbetriebsplanes Hambach ausgesetzt wird, dies könnte bereits in wenigen Tagen, Wochen oder Monaten sein.
08.02.2019
Kurt Claßen“