Kurzmeldung: Soforträumung des Protestcamps am Hambacher Forst rechts- und verfassungswidrig!
Für den 9. Oktober war die Sofort- und Kompletträumung des Protestcamps auf der Wiese am Hambacher Forst angekündigt worden. Kurt Claßen, der Eigentümer der Wiese, hat dagegen Beschwerde eingereicht. Die Räumung wurde inzwischen abgesetzt. Kurt Claßen erläutert im folgenden Text deinen Standpunkt:
Mit der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit wollte der Kreis Düren die Soforträumung des Protestcamps erreichen, ohne dass dagegen effektiver Rechtsschutz bestanden hätte. Das Protestcamp hätte nämlich nur durch einen Eilantrag geschützt werden können. Über diesen Antrag hätten ausschließlich „leibeigene“ Richter des Landes NRW entschieden, das Schicksal des Protestcamps wäre besiegelt, eine Verfassungsbeschwerde unzulässig gewesen. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) wäre ausgehebelt gewesen.

Update Der Vater von Waka hat uns geschrieben: Guten Tag, ich bin der Vater von Waka. Ich suche Bilder von ihm und Berichte von denen, die ihn gekannt haben. Danke. Meine Mail 
Dieser Beitrag wurde uns zugespielt: