Prozessbericht 24.01. Landgericht Stuttgart
Zur Vorgeschichte: Es war der Berufungsprozess eines Verfahren das in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10€ (Also insgesamt 1.200€) nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. Prozessberichte zur ersten Instanz gibt es hier (erster Verhandlungstag) und hier (zweiter Verhandlungstag).
Der Prozess begann um 09:00 morgens mit der Vereidigung der Schöffen (das sind quasi ehrenamtliche Richtis ohne Jurastudium, die Kammer bestand aus einer vorsitzenden Richterin und zwei Schöffen). Offenbar war es ihr aller erstes Verfahren als Schöffen. Danach wurden ohne Komplikationen die Personalien der Prozessbeteiligten festgestellt. Direkt darauf stellte der Angeklagte einen Antrag auf Zulassung seines Wahlverteidigers. Da die Richterin offensichtlich nicht mit den Grundlagen der Strafprozessordnung vertraut war (nach der so eine Zulassung quasi erfolgen muss, wenn keine konkreten und schwerwiegenden Bedenken gegen seine Vertrauenswürdigkeit oder seine Sachkunde bestehen) benötigte sie um darüber zu entscheiden erstmal 25 Minuten Pause. Nach der Pause lehnte sie den Antrag ab, weil sie aus der Tatsache, dass der Antrag erst in der Verhandlung gestellt wurde vermutete, dass der gewählte Verteidiger die Position für verfahrensfremde Zwecke missbrauchen würde. Was das für Zwecke sein sollten wurde nicht erläutert. (Laut StPO-Kommentar und Rechtsprechung reicht alleine der Verdacht einer nicht-Eignung nicht für eine Ablehnung aus).

