Prozessbericht „Zwillenprozess“ 17.05. und 31.05.

Am 17.05. und 31.05. wurden vor dem Amtsgericht Düren einige Vorwürfe gegen einen Anarchisten aus dem Hambacher Forst im Zusammenhang mit der Reulung letzten Herbst verhandelt. Die Vorwürfe gehen ins unglaubliche. Er soll, mithilfe einer Zwille, zwei kleine Dellen in einem Polizeiauto verursacht haben (Fall 1), sich zwei Tage später in einem Auto festgekettet haben, dass auf einem Waldweg nicht ganz korrekt parkte und deshalb geräumt werden sollte (Fall 2) und nach der Räumung aus dem Auto ein Circle-A und ein „Hambi lebt“ in den Gefangenentransporter geritzt haben (Fall 3).

Das hier nicht die monatelange massive physische und psychische Gewalt bis hin zu Folter von Polizei und Justiz gegen die Aktivist*innen verhandelt wird, sondern stattdessen ein kleiner Sachschaden zur „versuchten gefährlichen Körperverletzung“ hochstilisiert wird, überrascht wohl niemanden mehr.

Die Polizei-Zeug*innen zu Fall 1 wurden alle am ersten Verhandlungstag vernommen und widersprachen sich wie üblich gegenseitig. Worin sie sich aber einig waren war, dass sie sich durch die Steine die das Auto getroffen haben unsicher fühlten (hm, wer in einem Polizeiauto in voller Körperpanzerung Angst vor ein paar Steinen hat die den Lack treffen, sollte vielleicht seine Jobwahl überdenken).

Zu Fall 2 sagten die Cops, dass sie da waren um etwas zu entfernen was für sie wie ein Sprengsatz aussah (es handelte sich dabei übrigens um eine Kunstinstallation). Den entschärften sie, obwohl etwas entfernt der Angeklagte im Auto festgekettet war. Danach wurde er durch die technische Einheit geräumt, wobei der Grund für die Räumung unklar war.

Auch am zweiten Verhandlungstag wurden noch einige Zeug*innen zu Fall 2 vernommen, was aber keine neuen Erkenntnisse brachte.

Zu Fall 3 war lediglich ein Zeuge geladen, einen Teil seiner Aussage wollen wir hier zitieren:
„Ich erinnere mich nicht was genau da war, nur, dass da irgendwas war…. Ich habe mir den Gefangenentransporter vor der Festnahme nicht angesehen“

In Folge auf diese Aussagen wurden die Fälle 2 und 3 eingestellt.

Am Ende wurde also nur noch über einen Lackschaden verhandelt. Die Staatsanwaltschaft forderte 10 Monate Haft ohne Bewährung für versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung. Die Verteidigung plädierte für eine Verurteilung zu einer Geldstrafe nicht über 50 Tagessätze für Sachbeschädigung. Das Urteil lautete am Ende 6 Monate Haft auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt.

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Wiese räumungsbedroht

 

Update 5.6. 17:47:
Das Dementi des VG Aachen klingt plausibel. Es hat Zeit zur Reaktion bis zum 12.6. gegeben und könnte dann eine Entscheidung fällen. Es könnte sich aber auch dann noch Zeit lassen, neue Korrespondenz anfangen etc.

 

Erstes Update, 5.6. 15:38:
Laut RTL dementiert das VG Aachen, irgendeine Entscheidung getroffen haben. Entscheidet selbst, wem ihr glaubt…

 

Ursprungspost:

Die Wiese ist mal wieder akut räumungsbedroht.

Kurt Claßen, Eigentümer der Wiese, schreibt auf seiner Website:

Am Montag, den 03.06.2019, ist mir durch das VG Aachen die Absicht erklärt worden, die Wiese am Hambacher Forst ab Mittwoch, den 12.06.2019, räumen zu wollen.

Der juristische Kampf um die Wiese ist noch nicht aufgegeben, aber die Warnung steht.

Sobald wir genauer und vor allem sicherer wissen, wie ernst die Lage ist, gibt es hier Updates.

 

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Einladung zur solidarischen Prozessbegleitung

Folgenden Text erhielten wir mit der Bitte um Weiterleitung

„Am 15.11.2017 blockierten Aktivist*innen mit technischen Hilfsmitteln das Braunkohle-Kraftwerk Weisweiler. Sie erzwangen damit das beinahe vollständige Abschalten des Kraftwerks. Am 10., 15. und 17.Juli um jeweils 9:00 Uhr im Amtsgericht Eschweiler stehen deshalb jetzt strafrechtliche Prozesse an. Einen Termin wegen der Schadensersatzklage über 2 Mio. Euro durch RWE gibt es noch nicht.“

„Im November 2017 haben Aktivistis anlässlich der COP 23 in Bonn mit einer kleinen Aktionsgruppe die Kohleversorgung des Kraftwerks Weisweiler im Rheinischen Braunkohlerevier blockiert und RWE damit gezwungen, das Kraftwerk fast vollständig vom Netz zu nehmen. Die Aktion lief unter dem Namen „WeShutDown“. Ein Pressespiegel findet ihr unter:
http://wedontshutup.org/pressespiegel/

Durch die Aktion hat das Kraftwerk über 27 000 Tonnen CO2 weniger in die Luft geblasen. Den identifizierten Aktivistis steht jetzt sowohl ein Zivilprozess (auf Schadensersatz in Höhe von gut 2 Million Euro), als auch ein Strafprozess bevor. Dies ist ganz klar ein Versuch die immer stärker werdende Klimagerechtigkeitsbewegung einzuschüchtern. Die Repression gegenüber Klimaaktivist*innen nahm in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu. Aber das lassen wir uns nicht gefallen, denn gemeinsam sind wir stark. Solidarität ist unsere stärkste Waffe(l) und Gerichte sind zum Essen da!“

Mehr Infos: http://wedontshutup.org/

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Einladung zur Ausstellung von Saxana und Helge

Der Kunstverein Mittelrhein zeigt vom 7. Juni  – 21. Juli 2019
eine Ausstellung von Helge Hommes & Saxana:YGGDRASIL – RAUMSCHIFF – HAMBACHER WALD > AUFBRUCH IN NEUE WELTENMalerei und Installation

Vernissage: Freitag, 7. Juni 2019 … ab 19 Uhr
Zur Eröffnung spricht:  Franz Josef Kochs / Alsdorf

Der Kunstverein und die Künstler laden Sie herzlich ein.

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Gartenlaubengate vor Gericht

Folgende Einladung erreichte uns und wird gern weitergegeben:

„Ein im Spätsommer 2018 vor der großen Hambiräumung stattgefundener ebenso spektakulärer wie unverhältnismäßiger Polizeieinsatz gegen Klimaaktivist*innen landet nun vor Gericht. Seinerzeit hatten 130 Polizeibeamte eine Gartenlaube auf der Autobahnraststätte Bedburg konfisziert und dabei stundenlang die Tankstelle blockiert. Rechtliche Begründung war damals die Verhinderung von einem vermuteten Einbringen waldfremder Gegenstände in den Hambacher Forst. Die sich im Laufe des Einsatzes dort einfindenden Demonstrierenden aus dem zeitgleich stattfindenden Klimacamp vermuteten sofort eine direkte Befehlsanweisung entweder von RWE oder von dem von diesem beauftragten Wachschutzunternehmen an die Polizisten vor Ort, die mit der ganzen Situation damals sichtlich überfordert waren.

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Hambi bleibt antikapitialistisch!

Eine Antwort auf die lächerlichen Greenwashing Versuche von McDoof. Für mehr Infos: https://rdl.de/beitrag/scherben-bei-mcdonalds-freiburg

System Change not Menu Change! Wir können nicht über die Klimakrise reden, ohne über das Wirtschaftssystem zu reden, das sie hervor gebracht hat. Gegen Scheinlösungen und Vereinnahmung. Und gemeinsam für eine lebenswerte Welt für Alle.

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Tierfreie Ernährung? Klar! Aber warum?

Wie schon öfters, enthält auch dieser Beitrag eine Meinung, die nicht unbedingt von allen geteilt wird. Wie immer zeigt das, wie gerade Vielfalt Diskussionen befeuern kann.

 
Die älteren unter uns wissen es vielleicht noch: die Grünen hatten mal den Vorschlag, einmal in der Woche in öffentlichen Kantinen einen Veggietag einzurichten. Alles ganz lieb und ohne Verpflichtung. Das haben sie aber gewusst! Sie haben sich bis heute nicht von diesem Schock erholt. In dem nun folgenden Shitstorm wurde besonders der Begriff Verbotspartei sehr häufig verwendet und die Grünen sind noch unverbindlicher geworden, bis auf einige erfreuliche Ausnahmen.
Dabei gehört es doch inzwischen zum Allgemeinwissen, dass der Fleischkonsum und die Tierfutterproduktion mit die größten Umweltbelastungen verursachen.

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Einladung zur Prozess-Party am Landgericht Aachen (27.06.)

Dritter Tag: 27.06. 9:00 Uhr, alle anderen Daten wie gehabt.

Fortsetzungstermin ist am 13.06. um 13:00, selbes Gericht, selber Raum. Treffpunkt wieder ne halbe Stunde früher vor dem Gericht.

Der Prozess wegen dem Tripod, der während dem G20-Gipfel in Hamburg plötzlich auf der Hambachbahn stand, geht in die zweite Runde. Nachdem das Amtsgericht Jülich die beiden Angeklagten in erster Instanz zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 bzw 100 Tagessätzen verurteilt hat findet vor dem Landgericht Aachen jetzt die Berufung statt. Damit ihr wisst worauf ihr euch einlasst zunächst ein paar Zitate aus dem offiziellen Protokoll der ersten Instanz:

„Es ergeht sodann folgende richterliche Anordnung: Es wird untersagt, den Sitzungsverlauf durch Zwischenrufe oder Werfen von Gegenständen aus dem Zuschauerbereich zu stören…“

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