Gericht schlägt Vergleich vor
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Tagebau Hambach: Vergleich gescheitert
Vergleich zu Tagebau Hambach gescheitert
RWE lehnt Vorschlag ab
Gerichtsentscheidung bis Freitag
Im Prozess um den Braunkohletagebau Hambach ist am Dienstag (21.11.2017) ein Vergleich gescheitert. Das Verwaltungsgericht Köln hatte vorgeschlagen, den Tagebau fortzuführen, ohne den Wald zu roden. Dabei gingen die Richter von einem Kohleausstieg in absehbarer Zeit aus.
RWE und ein Vertreter des Landes erklärten, dass dies nicht machbar sei. Der BUND als Kläger hatte indes den Vergleich befürwortet. Auch ein anderer Vorschlag des Gerichts, die Abbaugrenzen des Tagebaus zu verschieben und den Wald beim Abbaggern auszusparen, wurde abgelehnt. Dagegen konnte sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) als Kläger einen Vergleich vorstellen, bei dem der alte Hambacher Wald ausgespart würde. Bis Freitag (24.11.2017) soll es jetzt ein Urteil geben.
Proteste vor dem Gerichtsgebäude
Vor dem Kölner Verwaltungsgericht war es am Dienstagmorgen vor Beginn des Verfahrens zu Protesten von rund 100 Gegnern und Befürwortern des Tagebaus gekommen. Mehrere Umweltgruppen hatten Protestaktionen für den Erhalt des Hambacher Forstes angekündigt.
Um den Tagebau wie geplant bis kurz vor Buir voranzutreiben, sollen zwischen 2020 und 2030 fast alle Bäume gerodet werden. „Dann gucken wir direkt auf ein 440 Meter großes Loch, wo fast die komplette Innenstadt von Köln reinpasst und das ist so unvorstellbar aberwitzig, also das ist einfach schrecklich“, sagt ein 50-Jähriger. Mit seiner Bürgerinitiative „Buirer für Buir“ unterstützt Andreas Büttgen zwei neue Klagen des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Der will den Hambacher Forst retten und damit auch den Tagebau stoppen.
Urteilsverkündung Freitag, 24.11. um 10 Uhr, Verwaltungsgericht Köln.
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