Abschaffung des Vermummungsverbot nach §17a Abs. 2 VersG.
Ahoi Piraten,
Ebenfalls ein Dorn im Auge der momentanen Rechtslage ist mir das Vermummungsverbot bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel nach §17a Versammlungsgesetz.
Ich bin der Meinung, dass eine Teilnahme an Demonstrationen mit gesellschaftlichem Diskussionspotential und ein Verbot zur Verschleierung der Identität das Recht auf freie Meinungsäußerung stark einschränkt und nicht miteinander zu vereinbaren sind, da Personen mit weitergehenden Konsequenzen rechnen müssen, wie z.B. dem Verlust der Arbeitsstelle sowie weitere gesellschaftliche Ausgrenzungen bei Wiedererkennung von Demonstrationsteilnehmern.