Gegendarstellung zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Aachen über seine Entscheidung, die Wiesenbesetzung MÜSSE geräumt werden
Folgende Mail erreichte uns. Den wichtigste Absatz daraus haben wir noch einmal voran gestellt:
Die Frage, ob das Protestcamp am Hambacher Forst geräumt werden muss oder nicht, war nicht Gegenstand der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen im Eilverfahren, darüber hat das Gericht auch nicht entschieden. Gegenstand der Entscheidung des Verwaltungsgerichts war vielmehr die Frage, ob die Ordnungsverfügung des Kreises Düren rechtswidrig ist. Die Pressemitteilung das Verwaltungsgericht Aachen hätte „dies“: „Protestcamp im Hambacher Forst muss geräumt werden“ entschieden, ist falsch.