Polizeiaktion ohne richterlichen Beschluss
Auf Anfrage durch Aktivist*innen, was die Polizist*innen im Moment auf dem Grundstück wolle, äußerte ein Staatsdiener: „Wir warten im Moment auf einen richterlichen Beschluss.“ Wofür dieser Beschluss beantragt wurde, wollte er nicht sagen. Allerdings legt diese Aussage die Vermutung nahe, dass das bisherige Vorgehen der Polizei nicht auf einem richterlichen Beschluss fußt. Womöglich wurde eher irgendeine „Gefahr im Verzug“ konstruiert. Nocheinmal die Frage: Was ist gefährlicher? Jährlich 40 Millionen Tonnen CO2 in die Luft zu blasen oder sich denen in den Weg zu stellen, die genau das tun?
Wenn die Aktion wirklich ohne richterlichen Beschluss durchgeführt wurde, bedeutet das zwei Dinge. Das erste ist: nichts. Denn ein Richter hat nunmal genauso wenig das Recht die Zerstörung der Natur zu bewilligen wie ein Polizeichef. Das zweite ist: mit ihrer Aktion steht die Polizei persönlich in Erklärungsnot. Sie kann sich nicht hinter irgendeinem richterlichen Beschluss verstecken, den sie „nur“ ausführen würde (was nicht weniger schlimm ist), sondern sie handelt selbstständig und ersucht im Nachhinein die gerichtliche Absegnung ihres Handelns.
Wie kreativ die hiesige Polizei in ihren Erklärungen ist, haben wir des öfteren erleben dürfen, unter anderem bei der Räumung des letzten Waldcamps
Wir können gespannt sein was kommt.