Gegendarstellung zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Aachen über seine Entscheidung, die Wiesenbesetzung MÜSSE geräumt werden

Folgende Mail erreichte uns. Den wichtigste Absatz daraus haben wir noch einmal voran gestellt:

Die Frage, ob das Protestcamp am Hambacher Forst geräumt werden muss oder nicht, war nicht Gegenstand der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen im Eilverfahren, darüber hat das Gericht auch nicht entschieden. Gegenstand der Entscheidung des Verwaltungsgerichts war vielmehr die Frage, ob die Ordnungsverfügung des Kreises Düren rechtswidrig ist. Die Pressemitteilung das Verwaltungsgericht Aachen hätte „dies“: „Protestcamp im Hambacher Forst muss geräumt werden“ entschieden, ist falsch.

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Wiese räumungsbedroht

 

Update 5.6. 17:47:
Das Dementi des VG Aachen klingt plausibel. Es hat Zeit zur Reaktion bis zum 12.6. gegeben und könnte dann eine Entscheidung fällen. Es könnte sich aber auch dann noch Zeit lassen, neue Korrespondenz anfangen etc.

 

Erstes Update, 5.6. 15:38:
Laut RTL dementiert das VG Aachen, irgendeine Entscheidung getroffen haben. Entscheidet selbst, wem ihr glaubt…

 

Ursprungspost:

Die Wiese ist mal wieder akut räumungsbedroht.

Kurt Claßen, Eigentümer der Wiese, schreibt auf seiner Website:

Am Montag, den 03.06.2019, ist mir durch das VG Aachen die Absicht erklärt worden, die Wiese am Hambacher Forst ab Mittwoch, den 12.06.2019, räumen zu wollen.

Der juristische Kampf um die Wiese ist noch nicht aufgegeben, aber die Warnung steht.

Sobald wir genauer und vor allem sicherer wissen, wie ernst die Lage ist, gibt es hier Updates.

 

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Enteignung der Wiese: Arbeitnehmer und deren Interessen nur vergessen?

Enteignungen sollen laut Gesetz im öffentlichen Interesse sein. Beispielsweise wegen Arbeitsplätzen. Bezeichnenderweise begründen weder RWE im Antrag auf Enteignung der Wiese noch NRW im 3. Rahmenbetriebsplan diese Enteignung mit Arbeitnehmerinteressen. Wurde das von RWE und NRW nur vergessen? Peinlich… Kurt Claßen, der Eigentümer der Wiese, hakt nach und möchte eine Stellungnahme.
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Das Problem von Kurt Claßen – Eigentümer der Wiese

Das Wiesencamp, welches seit Beginn der Waldbesetzung als Protest- und Widerstandscamp und wichtiger Versammlungspunkt der Aktivisten dient, soll nun geräumt werden. Kurt Claßen, Eigentümer des Grundstückes am Waldrand und Mitstreiter im Kampf um den Erhalt des Hambacher Forsts, hat mithilfe seines Anwalts Revision gegen die Räumung sowieso die durch RWE von der Bezirksregierung Arnsberg geplante Zwangsenteignung eingereicht, was den Prozess vorerst hinauszögern wird. In einer Stellungnahme von Kurt Claßen zur Rechtwidrigkeit der Anordnung des durch die Landesregierung vertretenden Bauamts, schreibt er, die angedrohte Räumungsverfügung würde dazu dienen, den Aktivisten die Infrastruktur für Versammlungen zu entziehen. Dies verstößt gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und nimmt den Bewohnern der Wiese ihren Lebensraum, die dort friedlich für den Erhalt des Waldes kämpfen. Das Widerstandscamp ist mit seinen Lehmbauten, Holzhütten und Strukturen nach den Räumungen im Wald noch als einziger ursprünglicher bebauter Ort übrig und vor allem für die Waldbewohner als Zwischenpol essentiell notwendig.

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Beschwerde gegen die Sofort- und Kompletträumung des Protestcamps am Hambacher Forst!

Für den 9. Oktober war die Sofort- und Kompletträumung des Protestcamps auf der Wiese am Hambacher Forst angekündigt worden. Kurt Claßen, der Eigentümer der Wiese, hat dagegen die hierunter stehende Beschwerde eingereicht.
Update: Die Räumung wurde abgesetzt.

 
 
„Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung NRW,

fristgerecht und in Ausübung der Rechte aus der Verfassung wurde heute beim Bauamt des Kreises Düren Beschwerde eingelegt gegen die Absicht des NRW-Regimes zur Sofort- und Kompletträumung des Protestcamps am Hambacher Forst.

Sollte dieses verfassungsmäßig verbürgte Recht der Beschwerde missachtet und morgen die Komplett- und Soforträumung des Protestcamps begonnen werden, hat das NRW-Regime davon auszugehen, dass postwendend bereits ab morgen die Sofort- und Komplettstilllegung des Tagebaus Hambach betrieben wird, ansonsten erst später.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Claßen, 8.10.2018“

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Stellungnahme zu Behauptungen über Tunnelsysteme

Die Rheinische Post (RP) hat am Samstag einen Artikel veröffentlicht, in dem sie über angebliche Tunnelentdeckungen im Hambacher Forst berichtet (1). Unter Berufung auf interne Dokumente von Polizei und NRW-Innenministerium skizziert sie ein Bild von einem Tunnelsystem kaum vorstellbaren Ausmaßes. Ein anonymer „leitender Polizist“, der in dem Artikel zitiert wird, fühlt sich „an die unterirdischen Anlagen während des Vietnamkriegs“ erinnert. Die Polizei dementierte per Twitter, die RP bekräftigte die Aussagekraft ihrer Quellen. Der Vorgang hat viel Spott für die RP ausgelöst und auf Twitter den Hashtag #Tunnelgate in Umlauf gebracht. Er wirft aber auch zwei wichtige Fragen auf: 1. Was sind die Fakten? und 2. Woher kommen die Fehlinformationen?

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Pressemitheilung der Hambacher Forst Besetzung: Wiesen Durchsuchung und Teil-Räumung

Heute am 28.08.2018 kommt es im Wiesen Camp der Hambacher Forst Besetzung zu Teilräumungen als Folge einer Durchsuchung. Ziel dieser Durchsuchung ist es Beweismittel zu vergangenen Aktionen und Gegenstände zur Durchführung weiterer Aktionen sicherzustellen.
Im Rahmen dieses Einsatzes, welcher um 7:20 Uhr begann, kam es zu über 30 Platzverweisen und teilweise auch Verhaftungen.
Infolge des fünf Tage lang andauernden Polizeieinsatzes wurde nun der Hambacher Forst zum Gefahrengebiet erklärt, d.h. es werden gerade keine Menschen hinein gelassen.

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Filmvorführung: BRAND III

Am Samstag, den 16. Juni 2018 um 21:30 Uhr wird BRAND III abends auf der Wiese gezeigt,

Am 22. Juni   BRAND I   in der WAA in Düren
Am 29. Juni   BRAND II   in der WAA in Düren
Am 6. Juli    BRAND III   in der WAA in Düren

Am 13. Juli  BRAND III  in Euskirchen
KKAHR Kleiner Kunstraum am Historischen Rathaus

Am 25. Juni  BRAND I in Göttingen (Ende Gelände)
Am 9. Juli    BRAND II in Göttingen (Ende Gelände)
Am 16. Juli   BRAND III in Göttingen (Ende Gelände)

Am 26.Juli  BRAND III   in Düsseldorf / Klimakino open air
(TURN LEFT, Barrikada, Zakk, see red! Linke INitiative Düsseldorf (iL)

Am 29. Juli   BRAND I oder II auf dem Klimacamp in Leipzig

Am 5. / 12.  und  19. September wird die Trilogie BRAND in Mönchengladbach gezeigt.
BAUM e.V. Bürger-Aktion Umweltschutz Mönchengladbach
BUND Ortsgruppe Mönchengladbach
NABU Mönchengladbach

Uhrzeiten und weitere Infos:
http://www.brandfilme.org/termine-dates.html

Darum geht es im Film:

„Im November 2012 beendete ein Aktivist mit einer aufwändigen Tunnel-verschanzung im Hambacher Forst die Stille um die seit 1972 betriebene Abholzung dieses ehemals gigantischen Waldgebietes im Städtedreieck, Köln, Düsseldorf und Aachen. Weit über die lokalen Grenzen hinaus wurde dadurch die Rodung der uralten Hambacher Wälder durch den Energiekonzern RWE bekannt. Heute stehen nur noch 10% dieses Waldes. AktivistInnen verschiedener Gruppen hatten es sich zur Aufgabe gemacht, das Rheinische Braunkohlenrevier zu einem Kristallisationspunkt für den Kampf gegen Kohleverstromung zu machen. 5 Jahre später waren im Sommer und Herbst 2017 zusammen über 10000 Menschen an Protestaktionen rund um die Tagebaue beteiligt.

Susanne Fasbender blickt In BRAND III zurück auf erste Klimacamps im Rheinland, besuchte engagierte BürgerInnen gegen Gesundheitsschäden durch Braunkohleverstromung und erzählt die Geschichte der Waldbesetzung im Hambacher Forst. Sie hat in Kooperation mit dem Hambacher Forst Filmkollektiv über mehrere Jahre einige der vielen Ereignisse des Widerstandes begleitet, um diese individuellen Grenzüberschreitungen nicht nur zu dokumentieren, sondern ihnen einen Raum zu geben, in dem dahinter liegende Konzepte erklärt werden und persönliche Gedanken zu Wort kommen. AktivistInnen sprechen von Taktiken und Motivation, von ihren Erfahrungen damit, im Wald zu leben und sich gleichzeitig mit ihrem Kampf für eine lebenswerte Zukunft einer antiökologischen Aufstandsbekämpfung mit unsicherem Ausgang auszusetzen.“

Für mehr Infos zu den Filmen könnt ihr diese Seite besuchen: http://www.brandfilme.org/

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Wiesenprozess: Stand der Sache!

Folgender Text erreichte uns:Fristgerecht wurde gestern die Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingereicht.

Die Begründung der Beschwerde umfasst 25 Seiten. Das Wiesenurteil des OVG NRW wird mit allen verfügbaren Rechtsmitteln angegriffen:

    1.) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache,
    2.) wegen Abweichung des OVG-Urteils von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts,
    3.) wegen Verfahrensmängeln.

Die Beschwerde ist beim OVG NRW eingereicht worden, um diesem Gelegenheit zu geben, der Beschwerde abzuhelfen und die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zuzulassen. Dieser Fall kommt allerdings in der Praxis eher selten vor.

Hilft das OVG NRW der Beschwerde nicht ab, und hält weiterhin daran fest, die Revision gegen das Wiesenurteil nicht zuzulassen, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Zulassung der Revision.

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