Warum wir nicht zum Hauptverhandlungstermin am 27.06. erscheinen werden – ein Statement von Luna und B-Mike

In den zwei Verhandlungstagen der ersten Instanz sowie den bisherigen beiden der Berufung haben wir viele Absurditäten in dem Prozess zu einer Blockade der Hambachbahn 2017 erlebt und auf Twitter unter #TripodProzess live darüber berichtet. Unter den Aspekten der Unterhaltung und der Berichterstattung ist es eigentlich sehr schade, dass wir als Angeklagte am nächsten Verhandlungstag nicht erscheinen werden. Aber es gibt gerade schlicht und einfach wichtigeres, ihr könnt euch vielleicht denken was? Natürlich das Fusion Festival.

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Knasttagebuch Jazzy: Teil A

Dieser Bericht wurde zuerst bei ABC Rhineland veröffentlicht.

Gesa und Ankunft in der JVA

Samstag, 15. September 2018

gesendet am 25.September
Ich werde zu einem Gefangenensammeltransporter getragen und bekomme eine der Zellen zugewiesen. Einige Minuten später werde ich noch einmal heraus gebeten und muss mich einmal komplett entkleiden. Ich darf mich wieder anziehen und zurück auf Zelle im Gefangenensammeltransporter.

Wir fahren los. Ich habe ein winzig kleines Fenster zu meiner Linken und sehe leider nur die Grube.

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Prozessbericht „Zwillenprozess“ 17.05. und 31.05.

Am 17.05. und 31.05. wurden vor dem Amtsgericht Düren einige Vorwürfe gegen einen Anarchisten aus dem Hambacher Forst im Zusammenhang mit der Reulung letzten Herbst verhandelt. Die Vorwürfe gehen ins unglaubliche. Er soll, mithilfe einer Zwille, zwei kleine Dellen in einem Polizeiauto verursacht haben (Fall 1), sich zwei Tage später in einem Auto festgekettet haben, dass auf einem Waldweg nicht ganz korrekt parkte und deshalb geräumt werden sollte (Fall 2) und nach der Räumung aus dem Auto ein Circle-A und ein „Hambi lebt“ in den Gefangenentransporter geritzt haben (Fall 3).

Das hier nicht die monatelange massive physische und psychische Gewalt bis hin zu Folter von Polizei und Justiz gegen die Aktivist*innen verhandelt wird, sondern stattdessen ein kleiner Sachschaden zur „versuchten gefährlichen Körperverletzung“ hochstilisiert wird, überrascht wohl niemanden mehr.

Die Polizei-Zeug*innen zu Fall 1 wurden alle am ersten Verhandlungstag vernommen und widersprachen sich wie üblich gegenseitig. Worin sie sich aber einig waren war, dass sie sich durch die Steine die das Auto getroffen haben unsicher fühlten (hm, wer in einem Polizeiauto in voller Körperpanzerung Angst vor ein paar Steinen hat die den Lack treffen, sollte vielleicht seine Jobwahl überdenken).

Zu Fall 2 sagten die Cops, dass sie da waren um etwas zu entfernen was für sie wie ein Sprengsatz aussah (es handelte sich dabei übrigens um eine Kunstinstallation). Den entschärften sie, obwohl etwas entfernt der Angeklagte im Auto festgekettet war. Danach wurde er durch die technische Einheit geräumt, wobei der Grund für die Räumung unklar war.

Auch am zweiten Verhandlungstag wurden noch einige Zeug*innen zu Fall 2 vernommen, was aber keine neuen Erkenntnisse brachte.

Zu Fall 3 war lediglich ein Zeuge geladen, einen Teil seiner Aussage wollen wir hier zitieren:
„Ich erinnere mich nicht was genau da war, nur, dass da irgendwas war…. Ich habe mir den Gefangenentransporter vor der Festnahme nicht angesehen“

In Folge auf diese Aussagen wurden die Fälle 2 und 3 eingestellt.

Am Ende wurde also nur noch über einen Lackschaden verhandelt. Die Staatsanwaltschaft forderte 10 Monate Haft ohne Bewährung für versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung. Die Verteidigung plädierte für eine Verurteilung zu einer Geldstrafe nicht über 50 Tagessätze für Sachbeschädigung. Das Urteil lautete am Ende 6 Monate Haft auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt.

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Einladung zur Prozess-Party am Landgericht Aachen (27.06.)

Dritter Tag: 27.06. 9:00 Uhr, alle anderen Daten wie gehabt.

Fortsetzungstermin ist am 13.06. um 13:00, selbes Gericht, selber Raum. Treffpunkt wieder ne halbe Stunde früher vor dem Gericht.

Der Prozess wegen dem Tripod, der während dem G20-Gipfel in Hamburg plötzlich auf der Hambachbahn stand, geht in die zweite Runde. Nachdem das Amtsgericht Jülich die beiden Angeklagten in erster Instanz zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 bzw 100 Tagessätzen verurteilt hat findet vor dem Landgericht Aachen jetzt die Berufung statt. Damit ihr wisst worauf ihr euch einlasst zunächst ein paar Zitate aus dem offiziellen Protokoll der ersten Instanz:

„Es ergeht sodann folgende richterliche Anordnung: Es wird untersagt, den Sitzungsverlauf durch Zwischenrufe oder Werfen von Gegenständen aus dem Zuschauerbereich zu stören…“

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Kommentar zum BUND-Gerichtsentscheid

Dieser Text wurde verfasst von der KnoblauchPresse, er spiegelt nicht die Meinung der gesamten Besetzung wider. Die Waldbesetzung ist keine Gruppe die in allem einer Meinung ist sondern eine Plattform für verschiedene autonome Gruppen und Einzelpersonen die selbstverständlich nicht überall die gleichen Positionen vertreten.

Halleluja! – Ab heute ist es amtlich, Recht und Gerechtigkeit verlaufen konträr

Am 12. März lehnte das Verwaltungsgericht Köln drei Klagen des BUND, gegen den Hauptbetriebsplan der RWE Power AG und die Zwangsenteignung einer Wiese welche sich im Besitz des BUND befindet, ab.

Wie bei jedem Urteil ist Gerechtigkeit an der Machtausnutzung Einzelner gescheitert. Damit ist nicht gemeint, dass nur Richter*innen alleinig ihre*seine Macht ausgenutzt haben, sondern, dass dieses Urteil einmal wieder verdeutlicht, dass die Personen, welche Macht zugesprochen bekommen, nicht in der Lage sind, sie in neutraler Haltung anzuwenden.
Allen, die nach dem Urteil vom 5. Oktober zum vorzeitigen Rodungsstopp wieder an die demokratische Grundordnung geglaubt haben, sollten jetzt bemerken, dass staatliche Entscheidungen nur dazu dienen, die öffentliche Kundgebung persönlicher Meinungen möglichst schnell zu unterbinden. Sie selbst nennen es “Befriedung eines Konflikts”. Wir nennen es “Unterdrückung um später Eigeninteressen besser durchmogeln zu können”.
Nach wie vor werden Profitdenken von einem Großkonzern mit Vorwand des angeblichen öffentlichen Interesses über den Schutz der Natur gestellt, woran tatsächlich Interesse besteht.
Entscheidungen weiterhin vor sich wegzuschieben, die Marginalisierung von Problemen verbunden mit dem Klimawandel, werden keine Veränderungen herbeibringen.

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Die erste Ankettblockade eines Kohlezuges bleibt straffrei

Die erste Ankettblockade eines Kohlezuges bleibt straffrei
Aktivisten zufrieden: „Aktion hat viele Nachahmer*innen gefunden – das war das Ziel“

Es war die erste Ankettblockade eines Kohlezuges. Im August 2012 kettete sich eine Gruppe von fünf Aktivisten mit Unterstützung weiterer, unbekannt gebliebener Personen, auf der damaligen Hambachbahn fest und legte so für mehrere Stunden die Transportstrecke für Braunkohle vom Tagebau in das Kraftwerk Niederaußem lahm. Das Besondere an der Aktion: Es war die erste ihrer Art, und sie hatte gleich zwei Ziele. Zum einen sollte sie Debatte um Klimawandel und Kohleausstieg befeuern, die damals noch ganz am Anfang stand. Zum anderen aber sollte sie der noch zaghaften Klimabewegung Mut machen, über symbolische Aktionen hinauszugehen. Nicht zufällig fand die Blockade kurz nach der Besetzung des Hambacherforstes statt. Beide und dann folgend viel weitere solcher direkten Aktionen hoben den Protest auf ein neues Niveau, welches sich bis heute immer weiter gesteigert und inzwischen zu einem – nicht ausreichenden – Ausstiegsszenario der vor einigen Jahren noch kohlefreundlichen Politik geführt hat.

„Der Rückzieher des Gerichts ist eine Einstellung erster Klasse“, heißt es von den ehemals Angeklagten. Denn sie erfolge voll auf Staatskosten. Ankläger und Gerichte hätten erkennbar Angst gehabt vor der offensiven Strategie vor Gericht. Vorgeworfen war nämlich eine Störung von Betrieben der Daseinsvorsorge. Die Angeklagten und ihre Rechtsbeistände wollten beweisen, dass das Kraftwerk dafür nicht notwendig war und ist. Stattdessen gefährde es das Dasein. „Unser Ziel wäre ein Freispruch gewesen – weil Braunkohleverstromung nicht nur unnötig ist, sondern sogar schädlich ist.“ Einen solchen Erfolg wünschen die Aktivisten von 2012 nun all denen, die seitdem wegen vieler weiterer Aktionen vor Gericht gestellt würden. „Freispruch für alle und Kohleausstieg sofort – das bleibt unser Ziel und Wunsch. Wir ketten uns weiter an, wo es nötig ist! Schafft 1, 2, 3 … viele Hambis – nicht nur beim Klimaschutz!“

Mehr: http://www.projektwerkstatt.de/index.php?p=14017
und https://de.indymedia.org/node/29148

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ALLLLE HIN DA! ZEIGEN WIR DASS SOLIDARITÄT UNSERE STÄRKSTE WAFFE IST

Update 18.2.2019: Eule wurde zu 9 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Mehr irgendwann auf abcrhineland.blackblogs
Ausführlicher Bericht auch auf https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5574470&s=Eule/

UPDATE von freeEule: Verhandlung von #Eule vorbei. Haftbefehl nicht aufgehoben. NÄCHSTER TERMIN 18.2. 13:00.
Siehe EA Hambi auf Twitter
Für einen lustigen Prozessbericht: https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5567531&s=Eule/

Aufruf für den ersten Prozesstag:
Nach über vier Monaten U-Haft findet am Montag, dem 4. Februar, der Prozess gegen Eule statt. Anklagepunkte sind tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach §114 Abs 1 StGB und tateinheitlich versuchte gefährliche Körperverletzung nach §§ 224 Abs 1 Ziffer 2, 22, 23, 52 StGB.

Eule freut sich über solidarische Prozessbegleitung!

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Aufruf zur Prozessbegleitung am 24.01.19

Am 24. Januar findet der Berufungsprozess gegen einen Anarchisten statt. Die Anklage lautet „Störung öffentlicher Betriebe“, dabei handelt es sich um eine Blockade der Hambachbahn.
Hier findet ihr den Bericht zur ersten Instanz.

Wann: 9:00 Uhr am 24.01.2019

Wo: Landgericht Stuttgart (da es sich um eine Jugendstrafsache handelt, findet der Prozess in der Nähe der Meldeandresse statt), Urbanstraße 20, 70182 Stuttgart (Open Street Map)

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Die EU-Kohleindustrie scheitert bei einem Antrag auf Verlängerung der „Erlaubnis zur Verschmutzung“

In der Regel werden besonders die CO2-Emissionen der Braunkohleverstromung beachtet. Dabei darf aber ihre Giftigkeit auf keinen Fall vergessen werden. Es gibt einen neuen Europäischen Richterspruch, eine kalte Dusche für die Kohliaths, die die Verlängerung ihrer Verschmutzungsgenehmigung beantragt hatten.
Merke: wer Jahrzehntelang Gift in die Umwelt bläst, weil vorhandene Technologie „zu teuer“ ist, und das trotz vieler Tote weiterhin tun will, ist (sehr gelinde gesagt) gewalttätig.

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Aufruf an alle Aktivist*Innen und Demonstrant*Innen, die während Baumhaus-Räumungen während der letzten 6 Jahre von Polizeigewalt betroffen waren!!!

Wir wollen gerichtlich die nächste Räumung verhindern!

Aufgrund zunehmender Polizeigewalt ist anzunehmen, dass bei einer Räumung erneut Menschen brutal misshandelt werden. Dies ist unzulässig und wir haben es satt! Schützen wir unser Zuhause und unsere Baumhäuser! Die Räumungen sind ein Vorwand, um den Hambi vorzeitig Stück für Stück zu roden. Der Rodungsstopp wird damit nicht eingehalten.
Die Räumungen sind ein Vorwand, um den Hambi vorzeitig Stück für Stück zu roden. Der Rodungsstopp wird damit nicht eingehalten.

Aufruf an alle AktivistInnen und DemonstrantInnen, die während Baumhaus-Räumungen während der letzten 6 Jahre von Polizeigewalt betroffen waren:
Für ein Klageeilverfahren benötigen wir Zeugenaussagen in Form einer Eidesstattlichen Erklärung, für die ihr bereit sein müsst, Personalien anzugeben.

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