Prozess am 23.11. wegen der Osterholz Waldbesetzung

Der nächste Prozesstermin in Sachen Osterholz findet Mittwoch, den 23.November 2022 um 10 Uhr im Justizzentrum Wuppertal, Sitzungssaal J1EG, Eiland 2. statt.

Ab 9:00 wird es vor Ort eine Mahnwache geben. Der Vorwurf lautet Hausfriedensbruch und versuchte Körperverletzung. Lassen wir die von Repression Betroffenen nicht allein! Kommt vorbei!

https://osterholzsoli.blackblogs.org

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Ella ist frei seit dem 9. Mai 2022! Nach 529 Tagen Knast.


Um diese Sekunden geht es im Prozess.
Ganz unten: Bild in voller Größe und Link zum sehr informativen Video.

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Am 26. November 2020 fand im Dannenröder Wald die Räumung des Baumhausdorfes „Nirgendwo“ statt. Es war ein Teil der Proteste gegen das unsinnige Autobahnprojekt A 49.
Dabei wurde auch Ella verhaftet und wurde 529 Tage inhaftiert. Die Po­li­zei hatte den Haftbefehl mit versuchtem Totschlag begründet.
Am 24.6.2021 wurde Ella vom Amtsgericht Alsfeld zu zwei Jahre und drei Monate Gefängnis verurteilt. Aus dem ursprünglichen Vorwurf der Tötungsabsicht war die Verletzung eines Polizisten geworden. Es gibt zu den Geschehnissen lückenlose Videoaufnahmen, die eine völlig andere Sprache sprechen. Den entscheidenden Moment zeigen wir hier als Gif. Die Sicherung des „Klettercops“ ist kurz sichtbar hinter dem Transparent. Ella konnte sie die ganze Zeit sehen. Wer sich mit Fußballspielen ein wenig auskennt, weiß, dass ein Tritt anders aussieht. Es sieht eher so aus, als wolle Ella einen nervigen Ball wegschieben, der im Weg liegt. Wie daraus eine Verletzung wurde, bleibt ein Wunder der Medizin.

Am 17. Januar 2022 begann vor dem hessischen Landgericht in Gießen die Berufungsverhandlung gegen Ella. Das Urteil wurde schlussendlich auf 1 Jahr und 9 Monate festgelegt. Ella ist im März 2022 in einen Hungestreik getreten und hat sich im Mai dazu entschieden die Identität anzugeben um endlich aus dem Gefängnis zu kommen. Nach 529 Tagen ist Ella draußen!

Ein Jahr später gibt es ein tolles Zine über diese Zeit, falls es euch in die Hände fällt: es lohnt sich das zu lesen!

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Kampf gegen die Braunkohle in der Türkei: Auffällige Parallelen mit dem Rheinischen Revier

| français | English see below: Struggle against lignite excavation in Turkey:
Striking parallels with the Rhenish mining area

Auch in der Türkei wird Braunkohle gefördert, obwohl die Erneuerbaren auch dort auf dem Vormarsch sind und schon lange klar ist, dass die Verstromung von Braunkohle nicht nur eine soziale und ökologische Katastrophe ist, sondern auch wirtschaftlich immer fragwürdiger. Aber die LİMAK Holding ist anscheinend entschlossen, diese Zitrone bis zum letzten Tropfen auszupressen. Was bisher so einfach schien, scheint auch da auf einmal nicht mehr zu klappen. Im letzten Sommer, als es durch die Dürre überall Waldbrände gab, schickte die Kraftwerksfirma Fälltrupps aus, angeblich um die Brände zu bekämpfen. Seitdem stehen die Leute aus dem Dorf Wache. Sie bekamen bald Hilfe aus den Städten und so entstand ein Widerstandsdorf aus Zelten und Bauwagen, das inzwischen landesweit bekannt ist. Es kam nicht nur die Unterstützung von Menschen, die bei der Bewachung des Waldes halfen, sondern auch von spezialisierten Umweltjuristis. Eine weitere Parallele mit dem Rheinischen Revier (Lützerath): bis zur Klärung der Lage dürfen LİMAK und die Forstbehörde keine weiteren Fällungen vornehmen. Noch eine Parallele: Nicht weit von İkizköy entfernt, in Turgut, hat eine Bäuerin einen anderen Prozess gewonnen. Doch ihr Haus ist das letzte, das in ihrem Dorf noch steht.

Eine BäuerIN. Denn die Leute aus dem Dorf, das sind vor allem Frauen. Viele Männer arbeiten anderswo und die Frauen haben etwas gemacht, was eigentlich nicht von ihnen erwartet wird. Sie kämpfen. Darum haben wir einen Artikel übersetzt, der die Situation aus der Sicht der Frauen schildert. Am Ende finden sie weitere Links, darunter einen auf Deutsch zu einem Artikel aus der taz.

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Vorläufig keine Rodung und Räumung in Lützerath


Tagebau Garzweiler mit Lützerath.
Quelle: Wikimedia, © Arne Müseler / garzweiler / CC-BY-SA-3.0

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Am 20. Dezember 2021 hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass RWE vorläufig auch nach Ende der zugesagten Stillhaltefrist keine vollendeten Tatsachen schaffen darf.
Am Tagebau Garzweiler ist inzwischen nur noch Lützerath von den RWE-Baggern bedroht. Durch das Vorziehen des Kohleausstiegs auf 2030 wurde schon auf den Abriss der fünf anderen Dörfer verzichtet.

Wir erinnern uns: Der letzte Bauer in Lützerath, Eckhardt Heukamp, hatte gegen die Enteignung zu Gunsten von RWE geklagt. Das Verfahren läuft noch. RWE beantragte aber bei der Bezirksregierung Arnsberg, Heukamps Grundstück vorzeitig in Besitz nehmen zu dürfen, also bevor das Gericht über die Enteignung entscheidet.

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[Pressemitteilung] Urteil gegen Hambi-Aktivisti: „Die Geschichte ist jetzt schon dabei, uns freizusprechen“

Heute wurde ein Aktivisti vor dem Landgericht Aachen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt, für eine Ankettungs-Blockade während der Räumung des Hambacher Forst 2018. Erst vor kurzem erklärte das Verwaltungsgericht Köln diese Räumung für rechtswidrig, nachdem das heute angeklagte Aktivisti dagegen geklagt hatte. Die Verteidigung plant, in Revision zu gehen.

Ob die Räumung rechtswidrig war oder nicht, hat keine Auswirkungen auf das Urteil gegen das Aktivisti. Das liegt an einer rechtlich umstrittenen Auslegung, der das Landgericht Aachen folgt.

Denn eigentlich ist Widerstand gegen rechtswidrige Vollstreckungshandlungen nicht strafbar. Aber die Gerichte dehnen den entsprechenden Paragraphen zumeist so, dass sie ihn nicht anwenden müssen. Solange die Beamten vor Ort einige grobe Formalitäten korrekt einhalten, können Strafgerichte ignorieren, dass die Befehle rechtswidrig waren. Deswegen wurde das angeklagte Aktivisti trotzdem für seinen Widerstand gegen die rechtswidrige Räumung verurteilt.

„Bei dieser Argumentation ist es kein Wunder, dass das Vertrauen in Rechtsstaat und Demokratie sinken,“ so die Verteidigung des Aktivisti. „Solche Urteile, aber auch die aktuellen Koalitionsverhandlungen zeigen unserer Generation nur eins: dass man die Verhinderung der Klimakatastrophe nicht dem Staat überlassen kann.“

Das Angeklagte zieht ein persönliches Fazit: „Infolge dieser Räumung sind drei Menschen gestorben, unter anderem Elf, das eine enge Bezugsperson von mir war. Damit sind wir eigentlich genug gestraft. Was Gerichte sagen, macht unsere Freund*innen nicht wieder lebendig, und wir erwarten hier auch keine Gerechtigkeit. Die Geschichte ist jetzt schon dabei, uns freizusprechen.“

Bei dem verwaltungsrechtlichen Verfahren, in dem das angeklagte Aktivisti gegen die Räumung klagt, ist noch unklar, ob es in die nächste Instanz geht, nachdem die Landesregierung die beklagte Stadt Kerpen zur Berufung gezwungen hat.

Das strafrechtliche Verfahren wird wohl bald das Oberlandesgericht Köln beschäftigen.

Bei Rückfragen ist das Angeklagte unter legalsupporthambi@nullriseup.net und unter 015212895619 zu erreichen.

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Freispruch durch Erinnerungslücken

Im heutigen [Anm. 22. März 2021], vorraussichtlich letzten Verhandlungstag gegen ein*e der Hambi9 bot sich der Verteidigung ein müheloser Erfolg. Angeklagt war Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB.

Dieser Vorwurf benötigt irgendeine Handlung, die die Repressionsorgane als „Gewalt“ auslegen können, wozu auch Anketten zählt. Die Anklage schwafelte denn auch irgendwas von „Stahlseilen“, mit denen sich die angeklagte UP an der Seilkonstruktion des über einem Tripod hängenden Skypod befestigt hätte. Mehr als diese Anklageschrift kannte der wie üblich glorreich unvorbereitete Staatsanwalt jedoch nicht von der Akte.

Nun konnten sich von den vier anwesenden Polizeizeugen drei zwar mit Müh und Not daran erinnern, dass es diese Konstellation „Skypod über Tripod“ gegeben habe, außer dem Schriftführer Schleich, der nur im Auto saß und anhand des Funkverkehrs seinen Bericht schrieb, konnte sich aber keiner erinnern, dass der Skypod geräumt wurde.

Der erste Zeuge, Herr Berghauer vom Kölner „Höheninterventionsteam“, meinte sich sogar zu erinnern, dass die Person nicht geräumt worden wäre, sondern selbstständig sich in ein Baumhaus neben dem Weg (DeathPop, Anm. des protokollierenden Zuschauis) begeben hätte. Er, ebenso wie der zweite Klettercop, konnten nur von der Räumung des Tripods berichten. Jener war sich nicht einmal sicher, ob der Skypod, an dessen Existenz er sich durchaus erinnerte, zu der Räumung dieses Tripods gehörte oder nicht vielmehr während der Großräumung im September 2018 angetroffen wurde. Glück für uns, dass das HIT erst zur Reulung begonnen hat, ihre Einsätze selbst zu dokumentieren, so waren die Zeugen ausnahmsweise mal tatsächlich auf ihre Erinnerungen angewiesen, statt sich wie üblich eigentlich nur an ihre Berichte zu erinnern.

Abgerundet wurde das ganze durch Pauli, Kölner Klettercop, mit so tollen Zitaten wie: „Ich hab in der Zeit – ich übertreib jetzt bestimmt – bestimmt im dreistelligen Bereich Leute runtergeholt von irgendwo“ und „Das ist für mich ja nichts besonderes, da fährste nach Hessen, holst Leute runter vom Baum, fünf Minuten später bist du schon wieder woanders.“ An den Einsatz, um den es ging, konnte er sich aber gar nicht mehr erinnern.

Es folgte ein Rechtsgespräch zwischen Anwältin, Staatsanwalt und Richter hinter verschlossenen Türen, bei denen nochmal um eine Einstellung verhandelt wurde, um zu vermeiden, was unausweichlich folgte: Das skurrilste Plädoyer der Staatsanwaltschaft seit längerem: „Wie ja schon besprochen, ich wiederhol jetzt nur für die, die nicht dabei waren, was der Richter eben gesagt hat…“

Einziger Streitpunkt war am Ende die Frage, ob es für die sieben Wochen U-Haft Entschädigung geben sollte, was Richter und Staatsanwalt verneinten, aber dagegen ist das Rechtsmittel der Beschwerde möglich.

Damit geht ein Verfahren in der Hauptsache wohl zu Ende, das nie wäre begonnen worden, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht bereits 2018 auf die Polizeiführung gehört hätte, die nach dem schriftlichen Bericht des Zeugen Schleich die vorgeworfene Handlung nicht als Widerstand, sondern als nicht strafbare Sitzblockade einstufte und die jetzt freigesprochene Person nur zur Personalienfeststellung in Gewahrsam nahm.

Die UP fand das ganze Verfahren lehrreich und äußerte mit ihren letzten Worten ihre Dankbarkeit für das Gelernte:

“Liebe Staatsanwaltschaft, lieber Richter,
Vielleicht sollte ich mich bei euch bedanken. Bevor ihr euch entschieden habt, mich ins Gefängnis zu schicken, hatte ich volles Vertrauen in die Justiz. Ich wollte eigentlich studieren, voll integriert in die Gesellschaft sein. Ich dachte „Gefängnisse sind für böse Menschen, dadurch werden sie sicher besser“ aber ihr habt mir gezeigt, dass die Menschen, die in U-Haft sitzen, einfach sehr arm sind oder aus dem falschen Land kommen.
Ihr habt mich etwas über strukturellen Rassismus und Klassismus gelehrt. Da hab ich gelernt, solidarisch zu sein, indem ich für analphabete Menschen Briefe an ihre Verwandtschaft geschrieben habe, die keinen anderen Weg hatten mit ihnen zu kommunizieren. Dank ihnen habe ich gesehen, die bösen Menschen sind vielleicht die, die die Freiheitsberaubung der anderen organisiert, nicht die, die um ein mal schön zu riechen ein Parfum geklaut haben. Nicht die, die wegen Mundraub den ersten Geburtstag von ihrem Kind nicht mitfeiern werden.

Ihr habt mich besser überzeugt als alle Bücher über anarchistische Theorien. Ich werde für meine Rechte und die von anderen kämpfen und dabei das Gesetz so oft wie nötig brechen, was ich vorher noch nie gemacht hatte. Ihr habt meinem Leben ein Ziel gegeben. Danke für die Radikalisierung.“

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Prozess am 14.12. in Erkelenz in Folge einer Hausbesetzung in Lützerath

Update: Verschoben auf den 8.3.2022!

 

„Am 07.05.2020 besetzten 16 Aktivist*innen ein leerstehendes Haus in Lützerath im rheinischen Braunkohlerevier, welches samt des Dorfes in der Kohlegrube Garzweiler verschwinden soll (1). Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat nun das Verfahren gegen einige der Hausbesetzer*innen eröffnet, welche im Gegensatz zur Regierung, konkrete Maßnahmen gegen Wohnraummangel und zur Bekämpfung des Klimawandels ergriffen.

Am 14.12.2021 um 10 Uhr im Amtsgericht Erkelenz, Saal 1.02,
soll der erste Prozess gegen „UP L8“ ( Unbekannte Person Lützrath 8 ) stattfinden. Berichterstattung und Prozessbegleitung sind erwünscht.“

Mehr Infos: https://gerichtesindzumessenda.noblogs.org/post/2021/11/17/prozesstermin-up-l8-vor-gericht/

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Unter Paragraphen 2

Filmplakat mit der Aufschrift: Amtsgericht - Unter Paragraphen

=== Auch Justiztheater muss sich wegen Corona einschränken ===
= Laut telefonischer Auskunft des Gerichts von Mittwoch, 10:43 Uhr, ist der Termin abgesagt. =
(Vermutlich, weil das Angeklagte Husten hat)

Herzliche Einladung zur Liveaufführung:

Am Freitag, 20.11.2020 um 9:30 wird am Amtsgericht Kerpen eine Fortsetzung des beliebten Films und Theaterstücks

Unter Paragraphen

stattfinden. Wieder dabei: Richter Witzel und als Laienverteidiger beantragt: Jörg Bergstedt.
Außerdem als Angeklagtes ein Aktivisti, das im Amtsgericht Kerpen lebenslanges Hausverbot hätte, wenn die dagegen eingelegte Klage nicht aufschiebende Wirkung hätte.

Das Thema der diesjährigen Sendung werden zwei Vorwürfe des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und eine Störung öffentliche Betriebe und Nötigung sein.

Hinweis: Die in Kerpen bekannten Ausweiskontrollen und Durchsuchungen sowie Maskenpflicht sind angeordnet.
Zu Ticketvorbestellungen wird angesichts geringen Platzangebots (Coronaabstände) geraten unter:
Telefon: 02237 508-0
Fax: 02237 508-470

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Berufungsprozess von Jazzy und Winter am kommenden Mittwoch, 7.10.2020, 11 Uhr in Aachen

Es wird sich über Support gefreut, allerdings noch viel mehr über Menschen,die grade an anderen Orten wie dem Danni kämpfen!

(Anmerkung aus Erfahrung: Ausweiskontrollen sind sehr wahrscheinlich. Kommt früh genug, falls es am Einlass länger dauert.)

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