Fundstücke aus dem Internet
Hier zwei schöne Texte die wir auf indymedia gefunden haben
Hier zwei schöne Texte die wir auf indymedia gefunden haben
Folgende Mail erreichte uns:
„Sehr geehrter Herr Energieminister,
sehr geehrter Herr Professor Dr. Pinkwart,
bereits gestern wurden der Bezirksregierung Arnsberg die möglichen Rechtsmittel für ein vorzeitiges Ende des Tagebaus Hambach angekündigt: Entweder durch einen Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg auf vorzeitige Aussetzung der Vollziehung des bis zum 31.03.2018 erlassenen Hauptbetriebsplanes für den Tagebau Hambach und/oder durch eine Klage dagegen.
Das vorzeitige Ende des Tagebaus Hambach ist geboten, da die Gewinnung der Kohle im Tagebau Hambach weniger dem Gemeinwohl als vielmehr der Gewinnmaximierung und anderen gemeinwohlfremden Zwecken dient.
Der deutlich überwiegende Teil der Braunkohle aus dem Hambacher Forst wird primär entweder für Brikettkohle verwandt oder zur Stromversorgung im Ausland und in anderen Ländern der Bundesrepublik und dient nach dem Garzweiler-Urteil insoweit schon nicht mehr dem Gemeinwohl von NRW.
Darüber hinaus wird der wahre Gewinn der RWE Power AG verschleiert durch Gewinnverlagerungen von insgesamt 4,3 Mrd. Euro in die RWE Vertrieb AG und in die RWE Supply & Trading GmbH (Jahr: 2014) und durch weit überdurchschnittliche Lohn- und Gehaltszahlungen an die Mitarbeiter der Gesellschaft:
Nach dem im Unternehmensregister veröffentlichten Jahresabschluss der RWE Power AG zum 31.12.2016 hat die Gesellschaft im Durchschnitt des Jahres 2016 9.470 Mitarbeiter beschäftigt. An diese Mitarbeiter wurden Bruttolöhne/-gehälter in Höhe von insgesamt 702 Mio. Euro ausgezahlt, entsprechend einem Bruttolohn/-gehalt von 74.129 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Diese Bezüge liegen rd. 2/3 oder rd. 30.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr über dem durchschnittlichen Bruttolohn/-gehalt von 44.646 Euro pro Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt des verarbeitenden Gewerbe der BRD (vgl. Fachserie 18, Reihe 1.4, 2016, Seite 81, des statistischen Bundesamtes).
Des Weiteren verstößt der aktuelle Hauptbetriebsplan gegen das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind schädliche Bodenbeeinträchtigungen, die geeignet sind, erhebliche Nachteile für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen (vgl. § 2 Abs. 3 BBodSchG).
Jeder, der auf den Boden einwirkt (RWE Power AG und Land NRW), hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden (vgl. § 4 Abs. 1 BBodSchG). Der Grundstückseigentümer (RWE Power AG) und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt (Landesbetrieb Wald und Holz, NRW) sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen (vgl. § 4 Abs. 3 BBodSchG) und den Boden so zu sanieren, dass dauerhaft keine erheblichen Nachteile für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen (vgl. § 4 Abs. 3, Satz 1 BBodSChG), damit ist der geplante etwa 40 Quadrathkilometer große Hambachsee nicht in Einklang zu bringen.
Außerdem verstößt die Fortführung des Tagebaus Hambach gegen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Gemäß § 2 gilt das WHG auch für das Grundwasser. Zweck des WHG ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung das Grundwasser als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (vgl.§ 1 WHG).
Die Benutzung des Grundwassers bedarf der Erlaubnis (vgl. § 8 Abs. 1 WHG), kann mithin sogar grundsätzlich gestattet werden. Die Erlaubnis zur Benutzung des Grundwassers ist indessen zu versagen (Mussvorschrift, kein Ermessensspielraum), wenn schädliche nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Grundwasserveränderungen zu erwarten sind (vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 1 WHG). Davon ist jedoch im Tagebau Hambach und im Rheinischen Revier auszugehen bei einer Entnahme von jährlich 570 Mio. Kubikmetern Grundwasser, davon werden nur 20 Mio. Kubikmeter für Trinkwasser, dagegen rd. 180 Mio. Kubikmeter für Brauchwasser verwendet, rd. 285 Mio. Kubikmeter kristallklaren Grundwassers werden jährlich unwiderruflich in die Nordsee verkippt (Quelle: Internetseite der RWE Power AG).
Nur vollständigkeitshalber sei angemerkt, dass etwaige Rodungen im Hambacher Forst nach dem im Landesforstgesetz vorgeschriebenen Verfahren durch den Landesbetrieb Wald und Holz in Eitorf genehmigt werden müssen, die Bezirksregierung Arnsberg ist dafür nicht zuständig. Auf den diesseitigen zwischenzeitlich durch den Rodungsstopp bis 31.12.2017 gegenstandslos gewordenen Eilantrag vom 26./27.11.2017 wird sinngemäß Bezug genommen.
01. Januar 2018
Kurt Claßen“
Letzte Woche waren Menschen vom ARD Morgenmagazin im Hambacher Forst. Ihr Bericht wird am Donnerstag, 28.12.2017, 6:40, 7:40, 8:40 Uhr im Fernsehen zu sehen sein, dann im Internet unter link
Das Fernsehteam landete zufällig mitten in einer Räumung: Ticker Barrikadenraeumung am 20.12.
Folgende Mail erreichte uns:
„Stand der Sache zum 5. Jahrgedächtnis am 24.12.2017 nach der Zustellung der Verfügung des Bauamtes des Kreises Düren zur Räumung der Wiese am 24.12.2012:
Zu den Arbeitsplätzen, die „am Tagebau Hambach hängen“:
Nicht 60.000 Arbeitsplätze sind beim Ende des Tagebaus Hambach am 31.03.2018 gefährdet, sondern nur weniger als etwa 800 Arbeitsplätze.
Kerpen-Buir, den 25.12.2017
Kurt Claßen“
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/presse/2017/12/212_17_12_21/index.php
Pressemitteilung der Bezirksregierung Arnsberg
„Geltungsdauer des Hauptbetriebsplans ohne Rodungsmaßnahmen bis 31. 3. 2018 verlängert
Die NRW-weit für Bergbau und Energie zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat mit Bescheid vom 20. Dezember 2017 die Geltungsdauer des derzeitigen Hauptbetriebsplans für den Tagebau Hambach befristet bis zum 31. März 2018 verlängert. Durch die Zulassung ist die Fortführung der Kohlegewinnung auch nach dem 31.12.2017 gesichert und damit die wichtige Versorgung der Braunkohlekraftwerke in den nächsten Monaten gewährleistet.
Ausgenommen von der Verlängerung sind mit Blick auf noch nicht abgeschlossene gerichtliche Verfahren Rodungs- und Abholzungsmaßnahmen auf bewaldeten Flächen. In dem Zeitraum bis Ende März nächsten Jahres werden die aufgeworfenen naturschutzrechtlichen Fragen seitens der Bezirksregierung Arnsberg weiter intensiv untersucht und geprüft. Danach soll über die Zulassung des nächsten Hauptbetriebsplanes bis Ende 2020 entschieden werden.“
Disclaimer: Die Besetzung des Hambacher Forst ist keine einheitliche, sondern eine äußerst heterogene Gruppe. Dieser Blogbeitrag stellt deshalb nur die Meinung einer Einzelperson oder einer Gruppe von Aktiven dar, nicht die der gesamten Besetzung. Das gilt im Prinzip für alle Beiträge, die hier veröffentlicht werden, sollte aber bei so kontroversen Themen noch einmal betont werden.
Die Ereignisse, die letztendlich darin mündeten, dass ein Polizist einen Schlag oder Schubser (da kursieren unterschiedliche Versionen) abbekam, sind schon ein paar Tage her, trotzdem wird weiterhin über das Thema geredet. Wir sind eine Gruppe aus dem Forst, die den Stellungnahmen, die dazu bisher geschrieben wurden (siehe hier, hier und hier) eine weiter hinzufügen möchte. So, los geht’s:
Erstmal vorneweg, wir haben Verständnis dafür, dass die Situation emotional aufgewühlt war und Menschen nicht rational gehandelt haben. Wir sehen auch, dass es unfair ist, dass über diesen Schlag/ Schubser, der letztendlich zu keinen schwereren Verletzungen geführt hat, so viel mehr geredet und sich empört wird, als über die teilweise krasse Polizeigewalt, die im Forst passiert. ABER trotzdem sehen wir es kritisch, wie sehr dieser Angriff im Nachhinein gerechtfertigt wird. Es geht uns hierbei nicht darum, jemanden zu verurteilen, sondern darum, zu erklären, warum wir solches Handeln für nicht sinnvoll oder richtig halten. Zum Glück wurde (übrigens auch von Aktivistis aus dem Forst) durch ein Dazwischengehen Schlimmeres verhindert.
Von Ingo M. ging in dem Moment keine Gewalt aus. Klar lässt sich sein Verhalten als äußerst unhöflich bewerten (wurde in anderen Stellungsnahmen ja drauf eingegangen), aber ihn anzugreifen ist definitiv keine Verteidigung mehr gegen die Polizeigewalt der Vortage, die Polizei befand sich ja bereits auf dem Rückzug. Wenn wir in so einer Situation zu körperlicher Gewalt greifen, begeben wir uns auf das Niveau der Polizei herab.
Davon abgesehen hätte der Angriff zu einer Eskalation der Lage führen können. Vermutlich war das Ganze nicht mit den anderen Aktivistis, die an der Barrikade standen, abgesprochen. Diese waren vielleicht gar nicht auf eine Eskalation eingestellt, es wurden also unnötig und ungefragt Mitstreiter*innen in eine Eskalation mit hineingezogen.
An sich schließen wir uns dem an, dass die deutlich größere Gewalt von Polizei und Staat ausgeht, dadurch, dass Menschen verprügelt, in Gefängnisse gesperrt, etc. werden. Dagegen wirkt ein einzelner Schlag für manche vielleicht wie Kleinkram. Aber dieser Schlag trägt in dem Moment in keinster Weise dazu bei, diese Gewalt zu mindern. Wenn also einzelne Aktivistis Polizist*innen angreifen, auch in Situationen, wo es absolut niemandem hilft, einfach nur aus einem Rachebedürfnis, dann begeben sie sich damit auf deren Niveau: Das Niveau des Staates, der Gewalt und Freiheitsberaubung legitimiert, wenn damit „Verbrecher*innen“ bestraft werden.
Folgende Mail erreichte uns:
„Sehr geehrter Herr Energieminister,
sehr geehrter Herr Professor,
sehr geehrter Herr Dr. Pinkwart,
die FDP hat ihr Parteiprogramm „Pro RWE, pro Braunkohle“ offenbar „aufs Blaue“ beschlossen, die Quittung dafür werden Sie in Kürze bekommen.
Etwa 25% der im Hambacher Forst gewonnenen Braunkohle ist B-Kohle, das heißt: Brikettkohle, und nicht K-Kohle, das heißt: Kesselkohle. B-Kohle wird nicht zur Stromerzeugung verwendet, dient somit überhaupt nicht der Sicherung der Stromversorgung in NRW und damit nicht dem Gemeinwohl. Entsprechend sind 25% des liquidierten Hambacher Forstes nicht dem Gemeinwohl, sondern anderen Interessen geopfert worden. Nach der Diplom-Arbeit von Roland Zühlke am Lehrstuhl fur Wirtschaftsgeographie von Prof. Dr. Boris Braun, Geographisches Institut der Universität zu Köln,umfasste der Hambacher Forst ursprünglich einmal eine Fläche von 85 Quadrathkilometern. Schätzungsweise ca. 80 Quadratkilometer sind davon bereits von der Braunkohle vernichtet worden, davon 25% = 20 Quadrathkilometer sind der Brikettkohle zum Opfer gefallen.
Folgende Infos über Soli-Veranstaltungen anderer Menschen erreichten uns:
Ein ähnliches Programm findet am Mittwoch, 20.12.2017, ab 19 Uhr in Klapperfeld, Frankfurt am Main statt.
„Protestfrühstück vor der RWE Zentrale in Köln! Wir wollen gemeinsam frühstücken, protestieren und vielleicht was Schönes malen. Die Aktion wird am 13.12 um 10-12 Uhr vor dem RWE-Standort in Köln stattfinden. Stüttgenweg 2 50935 Köln “
In Leipzig gibts 2 Veranstaltungen:
13.12. 18:30 LinXXnet – Bornaische Straße
Vortrag & Diskussion, aktuelle Lage im Hambacher Forst von Waldbesetzer*innen
danach gemeinsames umziehen ins Liwi zu SoliKüfa & Solitresen
14.12. 19.00 G16 (Gießerstraße) Input zur aktuellen Lage & Entwicklungen
seit Rodungsbeginn 2017
+ Waldmusik von Besetzer*innen aus dem Forst und weitere Acts, Küfa & Tresen
Freitag, 15.12.2017, ab 19 Uhr: Solitresen für den Hambacher Forst im Syntopia Duisburg
Weiden-Neustadt 16.12. 20 Uhr Film und Diskussion
Situation im Hambacher Forst und Hintergrund zum Thema Braunkohleverstromung im Kunstverein, Ledererstr.6
Würzburg Kundgebung am Sonntag, den 17.12. um 14 Uhr am Vier-Röhren-Brunnen in der Würzburger Innenstadt unter dem Motto „Kohleausstieg jetzt! Soli-Kundgebung Hambacher Forst“
Kommt zahlreich!