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2. Prozesstag gegen „Kim Neuland“
14. September 2018 von 9:15 - 16:00
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Der zweite Prozesstag von dreien vor einem Schöffengericht am Amtsgericht Düren, August-Klotz-Str. 14, 52349 Düren.
Der dritte Prozesstag ist für den 16.10.18 anberaumt.
+ + + Nächster Prozesstermin: Freitag, 14.09.18, 09:15 Uhr, Amtsgericht Düren, August-Klotz-Str. 14, 52349 Düren + + + Vor dem Amtsgericht in Düren wartete treuherzig eine Hundertschaft der Polizei um die Prozessbesuchenden durch den VIP Eingang um die Ecke zu lotsen. Dort wurden eifrig die Daten aufgenommen indem Ausweise kopiert wurden, (welche Abends wieder vernichtet werden sollten), neugierig die Taschen und dazugehörige Personen durchsucht und diese feierlich durch den Metalldetektor geschleust. Der Prozess begann dann um 09.15Uhr mit der Verlesung der Anklagepunkte. Hausfriedensbruch, Störung öffentlicher Betriebe, schwerer Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung. Es geht um zwei Kohlebunker Blockaden 2015 und eine Rodungsblockade am 21.01.2016. Im Zuge der letzten Aktion fuhr ein Security mit einem Geländewagen in eine Gruppe von Menschen, mindestens eine Person wurde vom Wagen getroffen und, weil sie daraufhin nicht aufstehen konnte, mit Kabelbindern gefesselt von den Securitys verschleppt und später der Polizei übergeben. Danach wurde „Fledermaus" über vier Wochen in der JVA Aachen gefangen gehalten. Zu Beginn ging die Verteidigung der Angeklagten auf den Vorwurf der „Störung öffentlicher Betriebe" ein, indem sie argumentierte, dass hierzu vorerst der Sachverhalt bezüglich der tatsächlichen Verletzung des „Allgemeinwohls" geklärt werden müsse. Hierzu wurde gefordert zu prüfen, welche Kraftwerke für die Zeit der Aktion in ihrer Produktion beeinträchtigt worden waren und wohin der Strom im Detail ginge. Denn wenn ein Großteil der Energie ins Ausland verkauft würde sei der Vorwurf unter Umständen hinfällig. Daraufhin zogen sich die Richterin und die beiden Schöffen für eine fünf minütige Besprechung zurück, um den Antrag schließlich abzulehnen. Dann wurde der Angeklagten selbst Gelegenheit gegeben, sich zur Sache zu äußern. Sie tat dies indirekt, indem sie die globalen Folgen des Klimawandels und die Notwendig- und Machbarkeit eines zügigen Braunkohleausstiegs faktisch darlegte. Des weiteren wurde die lange Geschichte des Widerstandes umrissen und in Frage gestellt, inwiefern die Rodungen des Hambacher Waldes in den letzten Jahren und daher weitere Rodungen in diesem Jahr überhaupt zulässig wären. Als nächstes wurde die Zeugenanwesenheit geprüft; von insgesamt sechs geladenen Zeugen waren drei anwesend - drei fehlten, von denen sich nur einer entschuldigt hatte. Der Erste Zeuge, auf dessen Anschuldigungen sich die Anklagepunkte maßgeblich stützen ist Security des Industrie- und Werksschutz Mundt war am 21.01.16 Einsatzleiter gewesen. Auf Anhieb konnte er sich nicht genau an den Tag erinnern, da sei „immer so viel los und schon so viel passiert". Nachdem die Richterin ihm auf die Sprünge geholfen hatte fragte sie, ob er Personen erkannt habe. Er druckste herum, dass eine hier im Raum säße und auf konkrete Nachfrage deutete er an, dass es sich dabei um die Angeklagte handelte. Er behauptete, sie an der Stimme und den Klamotten identifiziert zu haben, da sie ihm aus vorherigen Begegnungen bekannt sei. Allgemein fehlte es seinen Aussagen und Formulierungen jedoch an Eindeutigkeit und Klarheit, selbst bei der Behauptung, sie habe ihm Pfefferspray und eine reizende Flüssigkeit ins Gesicht gesprüht oder dass sie unvermummt gewesen sei. Auf Nachfragen der Verteidigung nach Videoaufnahmen erwiderte er, dass nur RWE die Geschehen in und an der Grube filme. Daraufhin wurde eine fünfzehn minütige Pause beschlossen, um das Videomaterial von RWE anzufordern. Der zweite Zeuge, ein ehemaliger Security-Mitarbeiter der Firma Mundt sagte aus, dass er keine Personen identifizieren konnte, da „alle vermummt gewesen waren". Bezüglich der Videoaufnahmen gab er an, dass die Sicherheitsfirma von sich aus die Einsätze filme und der Einsatzleiter die Kamera einer Person zuweist. Aufgrund dieses offensichtlichen Widerspruchs entschied die Richterin, den ersten Zeugen nochmal zum zweiten Sitzungstermin zu laden. Der dritte Zeuge, ein Polizist, der unter anderem Teil der 2016 gegründeten EK Hambach ist, erläuterte die Identifizierungsmaßnahmen der zuvor namentlich unbekannten Angeklagten. Bei der Durchsuchung der WAA im April 2016 wurde ein Schriftstück mit einem Namen gefunden, anhand dessen Lichtbilder bei den Meldebehörden angefordert und bundeslandübergreifend nachgeforscht wurde. Da die beiden unentschuldigten Zeugen noch immer nicht erschienen waren, wurde der weitere Verfahrensverlauf besprochen. Mit einem Blick aus dem Fenster auf die Hundertschaft der Polizei stellte die Richterin fest, „ wenn ich so aus dem Fenster gucke haben die da unten ja eh nicht viel zu tun", da könnten sie auch losfahren und die beiden unentschuldigten Zeugen einsammeln, da diesen ansonsten ein Ordnungsgeld von 150€, ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft blühe. Um die Wartezeit zu überbrücken wurde eine Mittagspause von 30 Minuten beschlossen. Der vierte Zeuge erschien nach telefonischer Aufforderung noch in Arbeitskleidung der Sicherheitsfirma Mundt und kommentiert amüsiert: „Ich bin direkt von der Arbeit gekommen." Er sei seit Anfang 2016 bei der Firma beschäftigt und war zuvor seit November 2014 bei einem anderen Subunternehmen im Vorfeld des Tagebau Hambachs tätig gewesen. Auch er gab an keine Personen erkannt zu haben, da alle vermummt gewesen waren. Als die Richterin seiner Erinnerung auf die Sprünge half und ihm eine damals bei der Polizei gemachten Aussage vorhielt antwortete er: „Ich denke schon, dass ich das gesagt habe." Weiterhin erklärte er, dass RWE ihnen kleine Digitalkameras zur Verfügung stelle und das Material auch wieder an RWE zur Auswertung zurück gehe, das sei „schon immer so gewesen." Er selber habe kein Videomaterial des Einsatzes gesehen. Inzwischen hatten die zuvor von der Richterin ausgesandten Polizist_innen den letzten Zeugen zuhause angetroffen und waren mit ihm auf dem Weg zum Gericht. Um die Wartezeit mit mehr als einer Pause zu füllen wurde sich das aus dem „Fledermaus"-Prozess bereits bekannte Videomaterial gemeinsam in kuscheliger Atmosphäre, jedoch unter Ausschluss der anwesenden Öffentlichkeit, am richterlichen Pult angeschaut. Hierbei handelte es sich um dieses ( https://www.youtube.com/watch?v=R_blumlDgAY ) von Aktivist_innen auf YouTube veröffentlichte Video, sowie Aufnahmen einer Überwachungskamera auf einem zu dem Zeitpunkt nahegelegenen Abraumbaggers, auf dem kaum die Securitys in ihren Warnwesten zu erkennen waren, geschweige denn Personen in weniger knalligen Farben. Der fünfte Zeuge erreichte das Gericht in polizeilicher Eskorte. Er konnte sich an nichts erinnern, noch nicht einmal, wann er bei der Firma Mundt gearbeitet hat (wo er mittlerweile nicht mehr tätig ist). Die Richterin versucht wieder und wieder ihm auf die Sprünge zu helfen, indem sie ihm Passagen aus seinen damaligen Aussage vorlas. Es sei alles so schnell gegangen, da sei nur Chaos gewesen. Er kommentierte dies mit einem eifrigen „Genau" und es folgten wilde Aufzählungen von Baseballschlägern bei denen es sich bei weiteren Nachfragen auch um einfache Stöcker gehandelt haben könnte. Sie seien weggerannt, „ich auf jeden Fall." An eine unvermummte Person konnte er sich nicht erinnern. Zum Schluss stellt die Verteidigung fest: „Immer wieder erhellend, wenn Zeugen getrennt vorgeführt werden und sich nicht vorher absprechen können." Weiterhin äußerte er die Vermutung, dass Erinnerungslücken mancher Zeugen nicht echt seien, sondern dass sie sich nicht mehr erinnern konnten, was nach dem Einsatz abgesprochen wurde. Der nächste Prozesstermin findet am 14.09.18 wieder um 09.15 Uhr am Amtsgericht Düren statt. Diesmal sind zehn Zeugen geladen. Es könnte diesmal wohl etwas länger dauern. Wer also nicht nicht schon genug damit zu tun hat, den Hambi zu verteidigen, ist herzlich eingeladen, sich hier unterhalten zu lassen! Breite Öffentlichkeit und mitschreibende Prozessbeobachter_innen erwünscht!