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SUMMARY:2. Prozesstag gegen „Kim Neuland“
DESCRIPTION:Open Street Map\nDer zweite Prozesstag von dreien vor einem Schöffengericht am Amtsgericht Düren\, August-Klotz-Str. 14\, 52349 Düren.\nDer dritte Prozesstag ist für den 16.10.18 anberaumt. \n+ + + Nächster Prozesstermin: Freitag\, 14.09.18\, 09:15 Uhr\, Amtsgericht\nDüren\, August-Klotz-Str. 14\, 52349 Düren + + + \n\nVor dem Amtsgericht in Düren wartete treuherzig eine Hundertschaft der\nPolizei um die Prozessbesuchenden durch den VIP Eingang um die Ecke zu\nlotsen. Dort wurden eifrig die Daten aufgenommen indem Ausweise kopiert\nwurden\, (welche Abends wieder vernichtet werden sollten)\, neugierig die\nTaschen und dazugehörige Personen durchsucht und diese feierlich durch\nden Metalldetektor geschleust. \n\nDer Prozess begann dann um 09.15Uhr mit der Verlesung der Anklagepunkte.\n\nHausfriedensbruch\, Störung öffentlicher Betriebe\, schwerer\nLandfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung. \n\nEs geht um zwei Kohlebunker Blockaden 2015 und eine Rodungsblockade am\n21.01.2016. \nIm Zuge der letzten Aktion fuhr ein Security mit einem Geländewagen in\neine Gruppe von Menschen\, mindestens eine Person wurde vom Wagen\ngetroffen und\, weil sie daraufhin nicht aufstehen konnte\, mit\nKabelbindern gefesselt von den Securitys verschleppt und später der\nPolizei übergeben. Danach wurde „Fledermaus" über vier Wochen in der JVA\nAachen gefangen gehalten. \n\nZu Beginn ging die Verteidigung der Angeklagten auf den Vorwurf der\n„Störung öffentlicher Betriebe" ein\, indem sie argumentierte\, dass\nhierzu vorerst der Sachverhalt bezüglich der tatsächlichen Verletzung\ndes „Allgemeinwohls" geklärt werden müsse. Hierzu wurde gefordert zu\nprüfen\, welche Kraftwerke für die Zeit der Aktion in ihrer Produktion\nbeeinträchtigt worden waren und wohin der Strom im Detail ginge. Denn\nwenn ein Großteil der Energie ins Ausland verkauft würde sei der Vorwurf\nunter Umständen hinfällig.\nDaraufhin zogen sich die Richterin und die beiden Schöffen für eine fünf\nminütige Besprechung zurück\, um den Antrag schließlich abzulehnen.\n\nDann wurde der Angeklagten selbst Gelegenheit gegeben\, sich zur Sache zu\näußern. Sie tat dies indirekt\, indem sie die globalen Folgen des\nKlimawandels und die Notwendig- und Machbarkeit eines zügigen\nBraunkohleausstiegs faktisch darlegte. Des weiteren wurde die lange\nGeschichte des Widerstandes umrissen und in Frage gestellt\, inwiefern\ndie Rodungen des Hambacher Waldes in den letzten Jahren und daher\nweitere Rodungen in diesem Jahr überhaupt zulässig wären.\n\nAls nächstes wurde die Zeugenanwesenheit geprüft; von insgesamt sechs\ngeladenen Zeugen waren drei anwesend - drei fehlten\, von denen sich nur\neiner entschuldigt hatte.\n\nDer Erste Zeuge\, auf dessen Anschuldigungen sich die Anklagepunkte\nmaßgeblich stützen ist Security des Industrie- und Werksschutz Mundt war\nam 21.01.16 Einsatzleiter gewesen. \nAuf Anhieb konnte er sich nicht genau an den Tag erinnern\, da sei „immer\nso viel los und schon so viel passiert". Nachdem die Richterin ihm auf\ndie Sprünge geholfen hatte fragte sie\, ob er Personen erkannt habe. Er\ndruckste herum\, dass eine hier im Raum säße und auf konkrete Nachfrage\ndeutete er an\, dass es sich dabei um die Angeklagte handelte. \nEr behauptete\, sie an der Stimme und den Klamotten identifiziert zu\nhaben\, da sie ihm aus vorherigen Begegnungen bekannt sei. Allgemein\nfehlte es seinen Aussagen und Formulierungen jedoch an Eindeutigkeit und\nKlarheit\, selbst bei der Behauptung\, sie habe ihm Pfefferspray und eine\nreizende Flüssigkeit ins Gesicht gesprüht oder dass sie unvermummt\ngewesen sei. \nAuf Nachfragen der Verteidigung nach Videoaufnahmen erwiderte er\, dass\nnur RWE die Geschehen in und an der Grube filme.\nDaraufhin wurde eine fünfzehn minütige Pause beschlossen\, um das\nVideomaterial von RWE anzufordern.\n\nDer zweite Zeuge\, ein ehemaliger Security-Mitarbeiter der Firma Mundt\nsagte aus\, dass er keine Personen identifizieren konnte\, da „alle\nvermummt gewesen waren". Bezüglich der Videoaufnahmen gab er an\, dass\ndie Sicherheitsfirma von sich aus die Einsätze filme und der\nEinsatzleiter die Kamera einer Person zuweist. Aufgrund dieses\noffensichtlichen Widerspruchs entschied die Richterin\, den ersten Zeugen\nnochmal zum zweiten Sitzungstermin zu laden. \n\nDer dritte Zeuge\, ein Polizist\, der unter anderem Teil der 2016\ngegründeten EK Hambach ist\, erläuterte die Identifizierungsmaßnahmen der\nzuvor namentlich unbekannten Angeklagten.\n\nBei der Durchsuchung der WAA im April 2016 wurde ein Schriftstück mit\neinem Namen gefunden\, anhand dessen Lichtbilder bei den Meldebehörden\nangefordert und bundeslandübergreifend nachgeforscht wurde.\n\nDa die beiden unentschuldigten Zeugen noch immer nicht erschienen waren\,\nwurde der weitere Verfahrensverlauf besprochen. Mit einem Blick aus dem\nFenster auf die Hundertschaft der Polizei stellte die Richterin fest\, „\nwenn ich so aus dem Fenster gucke haben die da unten ja eh nicht viel zu\ntun"\, da könnten sie auch losfahren und die beiden unentschuldigten\nZeugen einsammeln\, da diesen ansonsten ein Ordnungsgeld von 150€\,\nersatzweise 3 Tage Ordnungshaft blühe. Um die Wartezeit zu überbrücken\nwurde eine Mittagspause von 30 Minuten beschlossen. \n\nDer vierte Zeuge erschien nach telefonischer Aufforderung noch in\nArbeitskleidung der Sicherheitsfirma Mundt und kommentiert amüsiert:\n„Ich bin direkt von der Arbeit gekommen." Er sei seit Anfang 2016 bei\nder Firma beschäftigt und war zuvor seit November 2014 bei einem anderen\nSubunternehmen im Vorfeld des Tagebau Hambachs tätig gewesen. Auch er\ngab an keine Personen erkannt zu haben\, da alle vermummt gewesen waren.\nAls die Richterin seiner Erinnerung auf die Sprünge half und ihm eine\ndamals bei der Polizei gemachten Aussage vorhielt antwortete er: „Ich\ndenke schon\, dass ich das gesagt habe." Weiterhin erklärte er\, dass RWE\nihnen kleine Digitalkameras zur Verfügung stelle und das Material auch\nwieder an RWE zur Auswertung zurück gehe\, das sei „schon immer so\ngewesen." Er selber habe kein Videomaterial des Einsatzes gesehen.\n\nInzwischen hatten die zuvor von der Richterin ausgesandten\nPolizist_innen den letzten Zeugen zuhause angetroffen und waren mit ihm\nauf dem Weg zum Gericht. Um die Wartezeit mit mehr als einer Pause zu\nfüllen wurde sich das aus dem „Fledermaus"-Prozess bereits bekannte\nVideomaterial gemeinsam in kuscheliger Atmosphäre\, jedoch unter\nAusschluss der anwesenden Öffentlichkeit\, am richterlichen Pult\nangeschaut. Hierbei handelte es sich um dieses (\nhttps://www.youtube.com/watch?v=R_blumlDgAY ) von Aktivist_innen auf\nYouTube veröffentlichte Video\, sowie Aufnahmen einer Überwachungskamera\nauf einem zu dem Zeitpunkt nahegelegenen Abraumbaggers\, auf dem kaum die\nSecuritys in ihren Warnwesten zu erkennen waren\, geschweige denn\nPersonen in weniger knalligen Farben. \n\nDer fünfte Zeuge erreichte das Gericht in polizeilicher Eskorte. Er\nkonnte sich an nichts erinnern\, noch nicht einmal\, wann er bei der Firma\nMundt gearbeitet hat (wo er mittlerweile nicht mehr tätig ist). Die\nRichterin versucht wieder und wieder ihm auf die Sprünge zu helfen\,\nindem sie ihm Passagen aus seinen damaligen Aussage vorlas. Es sei alles\nso schnell gegangen\, da sei nur Chaos gewesen. Er kommentierte dies mit\neinem eifrigen „Genau" und es folgten wilde Aufzählungen von\nBaseballschlägern bei denen es sich bei weiteren Nachfragen auch um\neinfache Stöcker gehandelt haben könnte. Sie seien weggerannt\, „ich auf\njeden Fall." An eine unvermummte Person konnte er sich nicht erinnern. \n\nZum Schluss stellt die Verteidigung fest: „Immer wieder erhellend\, wenn\nZeugen getrennt vorgeführt werden und sich nicht vorher absprechen\nkönnen." Weiterhin äußerte er die Vermutung\, dass Erinnerungslücken\nmancher Zeugen nicht echt seien\, sondern dass sie sich nicht mehr\nerinnern konnten\, was nach dem Einsatz abgesprochen wurde.\n\nDer nächste Prozesstermin findet am 14.09.18 wieder um 09.15 Uhr am\nAmtsgericht Düren statt. Diesmal sind zehn Zeugen geladen. Es könnte\ndiesmal wohl etwas länger dauern.  Wer also nicht nicht schon genug\ndamit zu tun hat\, den Hambi zu verteidigen\, ist herzlich eingeladen\,\nsich hier unterhalten zu lassen!  \nBreite Öffentlichkeit und mitschreibende Prozessbeobachter_innen\nerwünscht!
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