Kreis Düren knickt ein! Blockadetunnel bleibt!
Folgende Mail erreichte uns:
„17.06.2016
Der Kreis Düren betrachtet die Verfüllung des Blockadetunnels mit Fertigbeton mit der Abdeckung der Tunnelöffnung in Holzbauweise als erfüllt, so die jüngste Verfügung des Kreises Düren.
Die streitbefangene Tunnelöffnung sei von einer Tischlerei in Holzbauweise abgedeckt worden. Die Abdeckung hätte anlässlich des Ortstermins mit dem Oberverwaltungsgericht NRW auf der Wiese in Augenschein genommen werden können. Der Kreis Düren akzeptiere diesen Verschluss zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes und betrachte die Ordnungsverfügung vom 27.04.2016 zur Verfüllung des Tunnels als erfüllt.
Nach § 21 des Ordnungsbehördengesetz könne gestattet werden, dass ein anderes ebenso wirksames Mittel zur Anwendung gelangt, sofern die Allgemeinheit dadurch nicht stärker beeinträchtigt wird. Zugleich betrachtet der Kreis Düren die Angelegenheit damit als erledigt.


