Beschwerde über die Verlegung der A 4, über die Fortführung des Tagebaus Hambach über die Sicherheitszone der alten Trasse der A 4 hinaus sowie über die Rodungen im Hambacher Forst

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“ 02. September 2017

Beschwerde über die Verlegung der A 4, über die Fortführung des Tagebaus Hambach über die Sicherheitszone der alten Trasse der A 4 hinaus sowie über die Rodungen im Hambacher Forst

Sehr geehrter Herr Präsident des Landtages NRW,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Landtages NRW,

der Abbau der alten Trasse der A 4 und der Neubau der neuen Trasse der A4 sind ohne Genehmigung erfolgt: „Schwarzbauten“. Was mit Schwarzbauten zu geschehen hat ist hinreichend bekannt: Grundsätzlich sind „Schwarzbauten“ stillzulegen und abzureißen, das gilt auch für die neue Trasse der A 4.

Ein „Schwarzbau“ kann zwar nachträglich genehmigt werden, dazu wäre aber bei der Verlegung einer Autobahn ein Planfeststellungsbeschluss erforderlich, dem ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren vorauszugehen hat.

Der Landtag des Landes NRW sei aufgefordert, entweder auf die entsprechende Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens hinzuwirken oder aber die neue Trasse der A 4 stillzulegen und abzureißen.

Bis zur abschließenden Entscheidung über den Fortbestand der neuen Trasse der A 4 ist die Lärm- und Immissionsbelastung aus dem Verkehr auf der neuen Trasse der A 4 auf das absolut notwendige Maß zu beschränken, das erforderlich ist, um einen sicheren und geregelten Autobahnverkehr noch aufrecht zu erhalten.

Vor dem Verwaltungsgericht Köln hat das Land NRW in Schriftform bereits anerkannt, dass die Inbetriebnahme des Verkehrs auf der neuen Trasse der A 4 im September 2014 ohne die nötige Genehmigung im Planfeststellungsbeschluss erfolgt ist.

Genau so wenig enthält der Planfeststellung zur Verlegung der A 4 eine Genehmigung zur Verlegung der A 4. Diesbezüglich verweist der Planfeststellungsbeschluss vielmehr auf den Bedarfsplan des Bundes zur Erweiterung der A 4 von vier auf sechs Streifen, in dem die Genehmigung für die Verlegung der A 4 enthalten sein soll. In diesen Bedarfsplan soll eine „Linie“ eingezeichnet sein, durch die die Bundesregierung die Verlegung der A 4 genehmigt haben soll.

Auf eine erste Anfrage zu dieser „Linie“ hat sich das Bundesverkehrsministerium daraufhin zunächst ausweichend, auf eine zweite Anfrage überhaupt nicht mehr geäußert. Es ist daher davon auszugehen, dass weder eine solche „Linie“ im Bedarfsplan für den Fernstraßenbau besteht noch auf diese Weise eine rechtsverbindliche Entscheidung über die Verlegung der A 4 getroffen worden ist, dafür war ja gerade das Planfeststellungsverfahren zur Verlegung der A 4 bestimmt.

Tatsächlich enthält der Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung der A4 genau so wenig eine Genehmigung zur Verlegung der A 4 wie eine Genehmigung zur Inbetriebnahme der A 4 im September 2014 – letzteres vom Land NRW vor dem Verwaltungsgericht Köln bereits anerkannt.

Der Bau der neuen Trasse der A 4 ist ohne Genehmigung erfolgt, ein „Schwarzbau“.

Die Beseitigung der alten Trasse der A 4 war des Weiteren die Bedingung dafür, dass der Tagebau Hambach etwa 250 m über die alte Trasse der A 4 hinaus weitergeführt werden durfte. Die illegal im „Schwarzbau“ beseitigte alte Trasse der A 4 kann diese Bedingung nicht erfüllen. Der Tagebau Hambach darf daher nicht über die alte Trasse der A 4 hinaus betrieben werden, sogenannte „Rote Linie“.

Vor diesem Hintergrund seien die Mitglieder des Landtages von NRW aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Tagebaubetreiber alles zu unterlassen hat, was den etwaigen Anspruch auf Wiedernutzbarmachung der alten Trasse der A 4 in dem Falle gefährden könnte, dass nachträglich eine Genehmigung zur Beseitigung der alten Trasse der A 4 nicht erteilt wird. Dazu gehört auch die Unterlassung sämtlicher etwa ab dem 01. Oktober 2017 beabsichtigter Rodungsarbeiten im Hambacher Forst.

Ergänzend wird sinngemäß auf das Vorbringen in dem Verfahren gegen die Verlegung der A 4 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Bezug genommen, die öffentliche Gewalt von NRW hatte diesbezüglich zur Rücknahme der Klage genötigt.

Mit freundlichen Grüßen,

Kurt Claßen

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Ultimatum: RWE fordert die Wiese … sofort!

Folgende Mail erreichte uns:

„Zum freiwilligen Verkauf der Wiese hatte RWE eine Frist bis Donnerstag, den 31. August 2017, gesetzt. Sollte ein Verkauf der Wiese bis zu diesem Zeitpunkt nicht zustande kommen, werde RWE Zwang anwenden und die Enteignung der Wiese veranlassen.

Die Enteignung der Wiese ist indessen nur als Formsache anzusehen, denn faktisch dürfte gelten: „RWE ist die Regierung“. Über den ihren Weisungen als Arbeitnehmer unterworfenen Landtagsabgeordneten der CDU, Gregor Golland, hat RWE alle Fäden der Macht in der Hand, mit seiner Stimme steht und fällt die Schwarz/Gelbe Koalition in NRW.

Es wird nicht für ausgeschlossen erachtet, dass bereits vor seiner Wahl zum Ministerpräsidenten im Sinne von RWE auf Armin Laschet eingewirkt und er „auf Linie gebracht“ wurde. Ansonsten ist nur schwer verständlich, warum der Ministerpräsident beim Weggang vom Rednerpult seine Antrittsrede zum Ministerpräsidenten mit den Worten abschloss: „Glückauf“, ein Treuschwur auf die Braunkohle, auf RWE und auf deren Absicht der Gewinnmaximierung, nicht aber auf das „Wohl des Landes NRW“!

Aus dem Schreiben der RWE Power AG:

Sollte bis zum 31.8.2017 eine gütliche Einigung über die Freimachung meiner Liegenschaft Flur 4, Nr. 118, groß: 2.500 qm, nicht erreicht oder nicht zumindest in greifbare Nähe gerückt sein, sähe die RWE Power AG sich mit Blick auf den Zeitablauf zu ihrem Bedauern gezwungen, behördliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die RWE Power AG werde dann bei der Bezirksregierung Arnsberg die Einleitung eines Grundabtretungsverfahrens (= Bezeichnung des Enteignungsverfahrens nach dem BBergG) beantragen.

30.08.2017

Kurt Claßen“

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Programm für September

Der September rückt näher. Und im September wollen wir wie angekündigt alle Skills die es so braucht um im Wald aktiv zu sein mit den revolutionären Massen die hoffentlich schon unterwegs sind teilen. Dafür haben wir uns ein grobes Programm ausgedacht. Es stehen auch schon einige Workshops mit Leiter*innen von außen fest. Aber auch das Programm im September soll, wie alles hier, an die Bedürfnisse der Menschen die hier sind angelehnt sein. Das heißt, wenn ihr hier vorbeikommt und irgendwas lernen wollt, dann machen wir das, egal in welche Woche ist.

1. Woche (04. – 08.) Bauwoche
– Baumhäuser bauen (also auch Knoten, Traversen bauen…)
– geeignete Bäume erkennen
– Bodenstrukturen bauen
– Solarstrom erzeugen

2. Woche (11.- 15.) Blockadewoche
– Lock ons
– Triports
– Maschinenkunde
– Kletterblockaden und Bannerdrops
– Aktionstraining

3. Woche (18.-22.) Dabei-Bleiben-Woche
– Personalien verweigern
– Rechte in Gewahrsam und Haft
– Prozessabläufe kennen lernen
– Emotional First Aid
– Traumabewältigung
– Fingerabdruckfrei arbeiten
– digitale Sicherheit

4. Woche (24. – 28.)
– Aktionen für die Rodungssaison vorbereiten
Außerdem findet das jährliche Herbst-Skillsharing- Camp statt

Klettereinführung finden regelmäßig statt. Über den ganzen Zeitraum soll es Übungen und Spiele zur Gruppenbildung und gemeinsames Essen geben. Außerdem wollen wir für verschiedenen Aufgabengebiete wie zum Beispiel Essens- oder Materialversorgung Arbeitsgruppen bilden. Natürlich ist all das Programm nur ein Angebot um euch den Einstieg ins Waldleben zu erkeichtern, du kannst frei entscheiden ob du da mitmachen willst oder lieber dein Ding machen willst.

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Barrikadenräumung

english
Heute werden wieder Barris geräumt.
Um 7:30 kam ein Anruf vom Kontaktbullen, seit 08:30 hören wir die Gerätschaften.
8:45 50 Bullen + Secus sind im Wald.
9:30 Räumfahrzeug verlässt den Wald. Am Waldeingang steht weiterhin Polizei.
11:00 Am Morgen gab es zwei Sitzblockaden vor den Barrikaden um deren Räumung zu verhindern. Dabei wurden zwei Menschen in Gewahrsam genommen und in die GeSa nach Aachen gebracht.
Alle Barris wurden geräumt.
Zurzeit ist noch ein, im Wald geparktes, Auto von der Polizei umstellt.
Ganz kurz wurde Polizei in Gallien gesichtet.
12:18 Polizei hat sich aus dem Wald zurückgezogen.
Die Menschen sind wieder frei.
Danke an alle die heute hier geholfen haben.

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Indigene Frauen leiteten Umweltkämpfe 2016

von telesur, gefunden auf earthfirstjournal.org

Frauen führen den Kampf in Latein Amerika gegen Umweltzerstörung genauso
wie für Indigenen Rechte. Aber sie sind oft mit Ermordungen, Gefängnis,
Bedrohungen und Gewalt konfrontiert. Sie kämpfen nicht nur gegen
Geschlechtsungleichheit, sondern fordern eine weite soziale Transformation des patriarchalen Systems das nicht zu ihren Gunsten arbeitet – sondern genau so arbeitet wie es von ihm erwartet wird.

Es ist die Ungleichheit und Kommerzialisierung welche das
kapitalistische System Frauen ausbeutet, und Frauen in einem
Zwei-Klassen Kastensystem hält. Im gleichen Moment ist die Beteiligung
von Frauen in sozialen Bewegungen ihr Weg sich zu behaupten und sich
selbst eine Stimme zu geben, in einem System das ihnen keinen Wert
anerkennt.

Die Ergebnise dieser Abwertung zeigen sich in der Gewalt gegen Frauen,
die keinesfalls Einzelfälle sind oder isolierte Zufälle oder gegen
individuelle „faule Äpfel“ (eine Person die andere, oder eine ganze
Gruppe negativ durch Worte und Taten beeinflusst anm. Übersetzung).
Vielmehr ist Gewalt gegen Frauen, besonders Indigene Frauen und Frauen
of Color, ein strukturelles Problem des kapitalistischen kolonialen Staats.

Kapitalismus und Kolonialismus – beides patriarchale Systeme- sehen
nicht den ureigenen Wert in den Wesen und der Arbeit die Frauen tun,
stattdessen werden sie verdinglicht. Diese Positionen sind gewalttätig
gegen Frauen als ein gerechtfertigter struktureller Teil des Staates der
dieses System aufrechterhält.

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Warum ich Gewaltfreiheit ablehne und die Klimabewegung vielfältige Taktiken braucht – Gedanken einer „Zucker im Tank“- Aktivistin

Diese und nächste Woche wird es im Rheinland hoch hergehen. Am 18ten beginnen drei Klimacamps und vom 24.-29. August finden die Aktionstage statt. All dies um gegen RWE und die Folgen des Braunkohleabbaus, u.A. Zwangsumsiedlungen, Umweltzerstörung, Klimawandel und Flucht, Widerstand zu leisten. Die Widerstandsbewegung ist sehr vielfältig: Von der autonomen Wald- und Wiesenbesetzung im Hambacher Forst über die Massenaktion zivilen Ungehorsams „Ende Gelände“ bis hin zu Bürger-Initiativen¹ mit jahrzehntelanger Protesterfahrung. Einerseits hat eine solch vielfältige Bewegung ein unglaubliches Potential, andererseits ist es ebenso herausfordernd die unterschiedlichen Strategien, Aktionsformen und Ideen zu einer stimmigen Aktionschoreographie zu verbinden. Darüber wie dies gelingen kann, ohne das sich die Bewegung spaltet, habe ich mir einige Gedanken gemacht.

Bei diesem Prozess habe ich mir verschiedenste Fragen gestellt: Bis zu welchem Punkt bezieht man sich solidarisch aufeinander und ab wann ist es auch ok, lieber mal zu schweigen? Wie kann solidarische Kritik aussehen? Wie verhindern wir es, dass – gerade nach den Erfahrungen von G20 – eine Bewegung gespalten wird? Und was macht überhaupt eine erfolgreiche Widerstandsbewegung aus? Diese Fragen kann ich selbst nicht abschließend beantworten, aber ich hoffe, dass meine Überlegungen Anregungen für Diskussionen liefern.

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Räumung des Mitmachkongresses Utopival

Diese Woche hätte eigentlich der Mitmachkongress „Utopival“ auf einem Gelände zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) stattfinden sollen. Ein Begegnungsraum für knapp 130 Menschen, die sich eine Woche lang gemeinsam bilden und vernetzen wollten. All dies komplett ohne Geld, ressourcenschonend und mit bio-veganer Vollverpflegung. Nach der Hälfte des Camps kam das Ordnungsamt zu Besuch und ließ dieses am nächsten Tag von der Polizei räumen, da angeblich Leib und Leben der anwesenden Menschen durch fehlende Hygienestandards gefährdet sei. Hier findet ihr die Presseerklärung der Teilnehmenden und hier ein Bericht der Taz. Solidarität und Liebe aus dem Hambacher Forst für die Teilnehmenden des Utopivals!

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