Totalklage gegen das „Hambacher Revier“: Hinweise des Klägers!

„Kurzfristig hat das Verwaltungsgericht Köln Termin zur öffentlichen mündlichen Verhandlung anberaumt für Freitag, den 18.12.2015, 9.15 Uhr. Die Klage richtet sich zunächst gegen das komplette „Hambacher Revier“, dieses Gebiet umfasst den Tagebau nördlich der A 4 bis zur Sophienhöhe und südlich der A 4 bis zur Eisenbahnlinie Aachen – Köln. Des Weiteren richtet sich die Klage gegen die Verlegung der A 4.

Die Genehmigungen des Tagebauplangebietes „Hambacher Revier“, der Tagebaue nördlich und südlich der A 4 sowie der Verlegung der A 4 sind allesamt unwirksam (nichtig), da sie unter Begehung, Vorbereitung, Förderung und Ausnutzung von Straftaten zustande gekommen sind, die von Bediensteten und Politikern des Landes NRW sowie von Kreisen und Kommunen des Landes NRW begangen wurden.

Bei den Straftaten handelt es sich im Wesentlichen um besonders schwere Fälle von Umweltstraftaten durch die Komplettzerstörung des Hambacher Forstes, durch die Totalliquidation des darunter liegenden Bodens, durch die Grundwasserverseuchung nach Feststellungen des Sachverständigengutachtens von Dr. habil. Ralf E. Krupp, sowie weiter um die rd. 40-Milliarden Euro schwere Freistellung des Tagebaubetreibers zu Lasten des Landes NRW von der Verpflichtung zur Verfüllung des bis zu 85 Quadratkilometer großen Tagebauloches und zur Wiedernutzbarmachung der Landschaft .

Straftaten sind nicht nur durch die genannten Bediensteten und Politiker selbst begangen worden, sondern zugleich auch durch die RWE Power AG, die bewusst und gewollt die offenkundig strafbewehrten Genehmigungen beantragt und ausgenutzt hat und weiter ausnutzt.

Der Antrag in diesem Verfahren wurde im eigenen Namen und im Namen der „Wiese am Hambacher Forst“ gestellt, dessen Mitglied ich bin und in deren Interesse und wirklichem oder mutmaßlichem Willen dieses Verfahren hier zugleich geführt wird. Die „Wiese am Hambacher Forst“ ist eine Vereinigung, die den besonderen Schutz und die Rechte des Artikels 9 des Grundgesetzes hat.

In der Klagebegründung soll Bezug genommen werden auf die Strafanträge, die baldmöglich angebracht werden sollen in Zusammenhang mit dem Braunkohlenplan Hambach, in Zusammenhang mit dem 2. und 3. Rahmenbetriebsplan Hambach sowie in Zusammenhang mit dem Planfeststellungsbeschlusses für die Verlegung der A 4.

Aus diesem und aus anderen Gründen wurde Verlegung des Termins der mündlichen Verhandlung beantragt.

Kurt Claßen

07.12.2015″

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Kurt Classen

    Fiskal- und Justizterror in Reinkultur!

    Soeben, 14.00 Uhr, erhalte ich von der Stadt Köln die Aufforderung, innerhalb einer Woche, d.h. bis zum 16.12.2015, 20.656,18 Euro Steuern zu zahlen. Die Steuerforderung wird geltend gemacht gegen die GmbH meines verstorbenen Vaters, die auf mich übergegangen ist. Am 18.12.2015 ist mündliche Verhandlung der Totalklage gegen das „Hambacher Revier“, deren Erfolgsaussichten durch die erforderliche Verteidigung gegen die Zwangsmaßnahmen der Stadt Köln offenbar vereitelt werden sollen.

    Vor etwas mehr als einem Jahr war bereits eine entsprechende Zahlungsaufforderung an meinen Vater ergangen. Die Stadt Köln hatte die seinerzeitige Zahlungsaufforderung nicht mehr weiter verfolgt, nachdem in den Raum gestellt wurde, der ehemalige Kämmerer der Stadt Köln, der gegenwärtige Finanzminister des Landes NRW, Dr. Norbert Walter-Borjans, stecke hinter diesem Verfahren.

    Es wird davon ausgegangen, dass auch dieses Mal Finanzminister Dr. Norbert Walter Borjans die Fäden zieht.

    Die Forderung der Stadt Köln wird nämlich mittelbar durch ein Haftungsverfahren bestritten, dessen Streitgegenstand identisch ist mit dem Streitgegenstand, aus dem die Stadt Köln ihre jetzige Forderung ableitet. Für dieses Haftungsverfahren ist Finanzminister Dr. Norbert Walter Borjans zuständig.

    Führt dieses Haftungsverfahren zum Erfolg und davon ist auf der Grundlage einer auf diesen Fall bezogenen Gerichtsentscheidung mit großer Wahrscheinlichkeit auszugehen, ist der Nachweis erbracht, dass die Forderung der Stadt Köln zu Unrecht besteht, die Steuerforderung der Stadt Köln wird hinfällig.

    Das Haftungsverfahren lässt der Finanzminister seit über 14 Monaten liegen. Ansonsten würde er ja der Stadt Köln das Erpressungspotenzial nehmen, das jetzt zur Anwendung gelangt und zu einer umgehenden und zeitaufwändigen Stellungnahme nötigt, und dadurch die notdürftig gebotene ordnungsmäßige Begründung der Totalklage gegen das Hambacher Revier vereitelt. Das Verwaltungsgericht Köln hat den Antrag auf Verlegung des Termins der mündlichen Verhandlung abgelehnt.

    Das Verfahren lässt der Finanzminister aber auch deshalb liegen, um die Beteiligten in seiner Behörde und beim 13. Senat des Finanzgerichts zu decken, die die Grundlage für die rechts- und sittenwidrige Forderung der Stadt Köln gelegt haben.

    Der Vernichtungskrieg des Finanzministers Borjans gegen meine Person wird flankiert durch eine heute zeitgleich um 14.00 Uhr eingegangene Ladung des Verwaltungsgerichts Köln in einem Verfahren gegen die Stadt Kerpen wegen Friedhofsgebühren (Streitwert: etwa 6-7.000 Euro). Dieses Verfahren ruht ebenfalls seit rund einem Jahr. Hier nimmt wohl das Verwaltungsgericht die Fäden selbst in die Hand, um auf diese Weise psychischen und finanziellen Druck auszuüben.

    Die Erfolgsaussichten der Totalklage gegen das Hambacher Revier werden von der Gegenseite wohl als recht günstig eingeschätzt. Ansonsten würde man sich nicht den gewaltigen Risiken aussetzen, die entstehen aus der Besorgung der Geschäfte von RWE sowie deren Gönner, Statthalter und Günstlingen und die auf Strafvereitelung ausgerichtet sind.

    Wenn das so weiter geht, muss ernsthaft in Erwägung gezogen werden, den Generalbundesanwalt einzuschalten.

    Den Bediensteten der Stadt Köln sei zur Erwägung zu gegeben, einmal ernsthaft in sich zu gehen. Die von dem ehemaligen Kämmerer der Stadt Köln, dem jetzigen Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans, im Verbund mit dem Finanzamt Bergheim gegen meinen Vater geführten Verfahren waren rechts- und verfassungswidrig und lagen auf der Teufels- und Terrorlinie, die der Finanzminister in seinem Amt jetzt und hier auch verfolgt.

    Ein solcher Finanzminister gehört weg!

    Kurt Claßen
    09.12.2015

  2. Martin

    Durchhalten Kurt !!!!!!
    Lass Dich nicht Mürbe machen von dieser Verbrecherbande.
    Kurt Claßen, ein Mann der Höchsten Respekt und Anerkennung verdient

  3. Kurt Classen

    „Der staatsgelenkte Richterstaat!“

    … die Hiobsbotschaften reißen nicht ab.

    In zeitlicher Nähe zu dem Termin der Totalklage gegen das „Hambacher Revier“ hat sich jetzt auch noch das Verwaltungsgericht Aachen zu melden und drängt in die Einsicht von 132 Ordnern der Verwaltungsvorgänge zu der Klage gegen den 3. Rahmenbetriebsplan Hambach.

    Von April bis September 2015 ist erst einmal nichts passiert. Dann meldet sich Anfang September Professor Dr. Dammert, Bevollmächtigter des Landes NRW, und teilt mit, dass er die Akten dem Zugriff des VG AC entzogen hat und dem VG Köln in einem ominösen Verfahren mit dem Aktenzeichen: 14 K 1282/15 vorgelegt hat. Eine Anfrage darüber, um welches Verfahren es sich dabei handele ist bis zum heutigen Tage unbeantwortet geblieben.

    Auf Äußerung von Zweifeln an der Unvoreingenommenheit der Richter des VG AC durch konspiratives und verschleierndes Zusammenwirken der Richter mit dem Bevollmächtigten des Landes NRW zum Nachteil des Klägers, teilt der Bevollmächtigte Anfang Oktober dann mit, die Kopie der Verwaltungsvorgänge werde 4-6 Wochen in Anspruch nehmen, danach würden die Kopien dem VG AC überlassen.

    In dem Vorverfahren zur Akteneinsicht waren nur ein bis zwei Dutzend Aktenordner vorgelegt worden, zu meiner nicht geringen Überraschung sollte deren Kopie 4 – 6 Wochen in Anspruch nehmen ?!?

    … letztendlich wurden dem VG AC sage und schreibe 132 Ordner der Verwaltungsvorgänge übersandt, von denen allenfalls 10% – 20% zur Akteneinsicht für Betroffenen zur Verfügung gestellt wurden. Dies alleine nährt bereits ganz erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des gesamten Verfahrens auf Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplanes Hambach für RWE.

    Nun muss alles ganz schnell gehen. Die Akten sollten nicht zur meiner Verfügung, sondern auch der Verfügung des Gerichts vorenthalten werden. In dieser Sache bin ich indessen „gebranntes“ Kind.

    In einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesfinanzhof gegen eine Entscheidung des 13. Senates des FG Köln, Vorsitzender Richter Seßinghaus, gedeckt von der Behörde des Finanzminister des Landes NRW, hatte der Bundesfinanzhof ohne Anforderung jeglicher Verwaltungsakten des Finanzamtes – blind !?!? – entschieden; dies war bei einer – unerwarteten – Einsicht der Akten im 600 km entfernten München beim BFH festgestellt, diese rechts- und verfassungsfeindlichen Unregelmäßigkeiten sollten sich in dem Verfahren vor dem VG AC nicht wiederholen, daher bin ich dazwischen gegangen.

    Jetzt soll das staatsfeindliche Spiel wohl anders getrieben werden, indem Drohpotenzial aufgebaut wird, um die zeitnah angekündigten Strafverfahren durch vorzeitige Terminierung der Klage gegen den 3. Rahmenbetriebsplan Hambach zu blockieren.

    Nach allem, was mir in den letzten Jahren widerfahren ist, fällt es mir außerordentlich schwer, bei der Kumulation der Verfahren insgesamt noch an Zufälle zu glauben.

    Dafür spricht auch der Umstand, dass mir der Finanzminister des Landes NRW, Dr. Norbert Walter Borjans, just heute eine Einspruchsentscheidung in einem komplexeren Verfahren zuschicken lässt, das der Finanzminister – aus der Erinnerung – fast 3/4 Jahre hat ruhen lassen.

    „Change System, not Climate“, das ist das Leitmotto der „Wiese am Hambacher Forst“, und gilt für Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans entsprechend, der auch den vorbelasteten Vorsteher des Finanzamtes Düren munter weiter wirken und Verfahren liegen und/oder „contra legem“ bearbeiten lässt!

    Weg mit diesem Finanzminister!

    Kurt Claßen
    10.12.2015

  4. D

    auch du hast natürlich meine vollständige solidarität und unterstützung! lass dich nicht unterkriegen.

    one struggle, one fight!

  5. Kurt Classen

    Verbrechen zahlt sich doch aus, Staatsverbrechen immer!

    Die Zahlungsaufforderung der Stadt Köln über 20.656,18 Euro kann rechtlich nicht angegriffen werden. Bei der Zahlungsaufforderung handelt es nur um einen unanfechtbaren Hinweis handelt und nicht um einen anfechtbaren Verwaltungsakt handelt.

    Im Rahmen der Vollstreckungen wird die Stadt Köln, wie bei der vorangegangenen Vollstreckung in 10/2014, ihr volles Programm abspulen: Abgabe einer Vermögensauskunft, eines Vermögensverzeichnisses der GmbH, Ladung zur Vermögensauskunft, Geld- und Sachpfändung, im Falle des „Nichtgehorchens“: Haftbefehl.

    Dem Sofortvollzug dieser massiven Drohung ist vorrangig bis zum Ablauf der von der Stadt gesetzten Frist entgegen zu treten. Aus diesem Grunde konnte die Totalklage gegen das Hambacher Revier nur notdürftig begründet werden, den vom Verwaltungsgericht Köln anberaumten Verhandlungstermin am kommenden Freitag, den 18.12.2015, muss ich vor diesem Hintergrund leider über mich ergehen lassen.

    Vorrangig vor der Totalklage gegen das Hambacher Revier habe ich nämlich außerdem noch eine Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof zu führen, bei der es um eine andere Steuerforderungen des Finanzamtes Bergheim wieder im Verbund mit dem Finanzgericht Köln aus den Jahren 2000-2002 geht in Höhe von freihändig geschätzt rd. 30.000 Euro geht.

    Darüber hinaus machen die Steuerbehörden mit Bezug auf die Jahre 2000 – 2002 sechs Jahre später Steuer grob geschätzt nochmals rd. 30.000 Euro geltend, die auf einer „Mondschätzung“ von rd. 120.000 Euro beruhen und einen Zusammenhang zu der Rechtslage 2000-2002 in keiner Weise erkennen lassen, … offensichtlich wurde weiteres Erpressungs- und Terrorpotenzial aufgebaut..

    Damit ist der Beweis erbracht: Verbrechen zahlt sich für den Staat also doch aus, hier mit insgesamt rd. 80.000 Euro für alle genannten Steuerjahre! „Der Staat gewinnt immer!“ Das ist die Botschaft, die dahinter steckt. Der Staat gewinnt selbst dann, wenn der Staat in allen Verfahren unterliegen sollte; der Kläger hätte dann nämlich statt der Steuern so gut wie alle Kosten am Bein, denn die von diesem „Teufels- und Terrorstaat“ von Gesetzes wegen zu tragenden Kosten des Verfahrens spotten jeder Beschreibung. … und die Moral von der Geschicht`: Klage gegen Staatsverbrechen nicht!

    Weiterer Beweis dafür, dass sich Verbrechen doch auszahlt: Das Hambacher Revier!

    Na gut! Den Schauprozess am kommenden Freitag mögen die Träger dieses „Drecksstaates“ haben und gewinnen! Die Strafprozesse, nächste Hauptversammlung und die „Wiese am Hambacher Forst“ kommen aber bestimmt!

    Kurt Claßen
    13.12.2015

  6. antiaktivista

    Dann wander doch aus wenn Du so viel gegen diesen Dreckstaat hast.

    edit hambacherforst –> abgesehen davon, dass „wir“ meistens das privileg haben, auszuwandern, im gegensatz zu anderen menschen, ist das problem, was die meisten mit diesem Dreckstaat haben nicht nur in diesem „Drecksstaat“ sondern ein grundsätzliches. Das, was hier passiert und wogegen menschen hier handel n betrifft nicht nur die menschen hier, sondern weltweit!

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