Fundstücke aus dem Internet
Hier zwei schöne Texte die wir auf indymedia gefunden haben
Hier zwei schöne Texte die wir auf indymedia gefunden haben

Quelle: https://twitter.com/Barbara_Schnell/status/946500576434704385
Vorab zwei Termine (die leider etwas kollidieren):
„Die Initative Ein Dom für Immer(ath) lädt am 7.1 zu einer Mahnwache und einem politischen Gebet ein. Ein offenes Planungstreffen gibt es morgen *3.1* um *19 Uhr* im *Allerweltshaus*.“
„Das nächste große #HambiSupport Treffen Mi., 03.01. um 18:30 findet in der alten Feuerwache statt! (großes Foyer, Melchiorstr. 3)“
Dann eine Mail, die uns erreichte:
„Guten Tag zusammen,
aus traurig-aktuellem Anlass diese Mail zum Jahresbeginn.
Am Montag, dem 8. Januar, beginnt in Immerath die Zerstörung des Immerather Domes, St. Lambertus wird im Auftrag von RWE dem Erdboden gleich gemacht.
Alles muss der Braunkohle weichen – Dörfer, Kirchen, Wälder, Menschen und Tiere.
Wir werden die Vernichtung des Immerather Domes nutzen, um erneut ein eindrucksvolles Zeichen zu setzen. Kein weiteres Dorf, keine weitere Kirche, kein weiterer Wald darf für die Braunkohle zerstört werden.
Ein Dom für Immer(ath)
Am Sonntag, 7. Januar, findet ab 12 Uhr eine Mahnwache in Immerath statt. Um 13 Uhr laden diverse Initiativen zu einem politischen Gebet ein.
Ein Tag vorher, Samstag, 6. Januar, Dreikönigstag. Ab 13.00 Uhr werden wir diesen Tag an St. Lambertus begehen. Die Könige am Dom. Als angemeldete Mahnwache an St. Lambertus. Mit möglichst vielen Menschen. Wir werden Tische aufbauen, Bänke aufstellen, essen, trinken, miteinander sprechen, singen, schweigen, musizieren, rote Linien ziehen… wie bei den drei Königen sind kulinarische Gaben aller Art natürlich willkommen.
Folgende Mail erreichte uns:
„Sehr geehrter Herr Energieminister,
sehr geehrter Herr Professor Dr. Pinkwart,
bereits gestern wurden der Bezirksregierung Arnsberg die möglichen Rechtsmittel für ein vorzeitiges Ende des Tagebaus Hambach angekündigt: Entweder durch einen Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg auf vorzeitige Aussetzung der Vollziehung des bis zum 31.03.2018 erlassenen Hauptbetriebsplanes für den Tagebau Hambach und/oder durch eine Klage dagegen.
Das vorzeitige Ende des Tagebaus Hambach ist geboten, da die Gewinnung der Kohle im Tagebau Hambach weniger dem Gemeinwohl als vielmehr der Gewinnmaximierung und anderen gemeinwohlfremden Zwecken dient.
Der deutlich überwiegende Teil der Braunkohle aus dem Hambacher Forst wird primär entweder für Brikettkohle verwandt oder zur Stromversorgung im Ausland und in anderen Ländern der Bundesrepublik und dient nach dem Garzweiler-Urteil insoweit schon nicht mehr dem Gemeinwohl von NRW.
Darüber hinaus wird der wahre Gewinn der RWE Power AG verschleiert durch Gewinnverlagerungen von insgesamt 4,3 Mrd. Euro in die RWE Vertrieb AG und in die RWE Supply & Trading GmbH (Jahr: 2014) und durch weit überdurchschnittliche Lohn- und Gehaltszahlungen an die Mitarbeiter der Gesellschaft:
Nach dem im Unternehmensregister veröffentlichten Jahresabschluss der RWE Power AG zum 31.12.2016 hat die Gesellschaft im Durchschnitt des Jahres 2016 9.470 Mitarbeiter beschäftigt. An diese Mitarbeiter wurden Bruttolöhne/-gehälter in Höhe von insgesamt 702 Mio. Euro ausgezahlt, entsprechend einem Bruttolohn/-gehalt von 74.129 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Diese Bezüge liegen rd. 2/3 oder rd. 30.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr über dem durchschnittlichen Bruttolohn/-gehalt von 44.646 Euro pro Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt des verarbeitenden Gewerbe der BRD (vgl. Fachserie 18, Reihe 1.4, 2016, Seite 81, des statistischen Bundesamtes).
Des Weiteren verstößt der aktuelle Hauptbetriebsplan gegen das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind schädliche Bodenbeeinträchtigungen, die geeignet sind, erhebliche Nachteile für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen (vgl. § 2 Abs. 3 BBodSchG).
Jeder, der auf den Boden einwirkt (RWE Power AG und Land NRW), hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden (vgl. § 4 Abs. 1 BBodSchG). Der Grundstückseigentümer (RWE Power AG) und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt (Landesbetrieb Wald und Holz, NRW) sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen (vgl. § 4 Abs. 3 BBodSchG) und den Boden so zu sanieren, dass dauerhaft keine erheblichen Nachteile für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen (vgl. § 4 Abs. 3, Satz 1 BBodSChG), damit ist der geplante etwa 40 Quadrathkilometer große Hambachsee nicht in Einklang zu bringen.
Außerdem verstößt die Fortführung des Tagebaus Hambach gegen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Gemäß § 2 gilt das WHG auch für das Grundwasser. Zweck des WHG ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung das Grundwasser als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (vgl.§ 1 WHG).
Die Benutzung des Grundwassers bedarf der Erlaubnis (vgl. § 8 Abs. 1 WHG), kann mithin sogar grundsätzlich gestattet werden. Die Erlaubnis zur Benutzung des Grundwassers ist indessen zu versagen (Mussvorschrift, kein Ermessensspielraum), wenn schädliche nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Grundwasserveränderungen zu erwarten sind (vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 1 WHG). Davon ist jedoch im Tagebau Hambach und im Rheinischen Revier auszugehen bei einer Entnahme von jährlich 570 Mio. Kubikmetern Grundwasser, davon werden nur 20 Mio. Kubikmeter für Trinkwasser, dagegen rd. 180 Mio. Kubikmeter für Brauchwasser verwendet, rd. 285 Mio. Kubikmeter kristallklaren Grundwassers werden jährlich unwiderruflich in die Nordsee verkippt (Quelle: Internetseite der RWE Power AG).
Nur vollständigkeitshalber sei angemerkt, dass etwaige Rodungen im Hambacher Forst nach dem im Landesforstgesetz vorgeschriebenen Verfahren durch den Landesbetrieb Wald und Holz in Eitorf genehmigt werden müssen, die Bezirksregierung Arnsberg ist dafür nicht zuständig. Auf den diesseitigen zwischenzeitlich durch den Rodungsstopp bis 31.12.2017 gegenstandslos gewordenen Eilantrag vom 26./27.11.2017 wird sinngemäß Bezug genommen.
01. Januar 2018
Kurt Claßen“

Todde hat uns zwei wunderschöne Diashows mit Baumhausbildern geschickt. Danke an ihn und euch viel Spaß beim Gucken! Live ists natürlich noch schöner, also kommt rum 🙂
Der nächste große Waldspaziergang ist am 14.1.2018!
Wir haben diesen Artikel auf indymedia gefunden:
„Am 24.12.2017 haben wir die Kabel, die den Tagebau Hambach mit Strom versorgen angezündet. So wurde zumindest ein Teil der riesigen Maschinen dort stillgelegt. Die Kabel haben sich in diesem Fall an dem Aussichtspunkt auf den Tagebau (der nach Terra Nova) befunden.
Der Tagebau Hambach ist ein Loch, dass größer als Köln ist und dort wird nach Braunkohle gegraben. Bei der Verbrennung dieser Kohle wird unglaublich viel CO₂ ausgestoßen (und auch andere Sachen wie z.B. Arsen,…) und somit wird der Klimawandel vorangetrieben. Der Klimawandel hat katastrophale Folgen, wie Dürren, Überschwemmungen und Stürme, wodurch viele Menschen sterben oder ihrer Lebensgrundlage entzogen werden.
Außerdem müssen für diesen Tagebau viele Leute aus ihren Dörfern ausziehen, da diese dem Tagebau weichen müssen und der Hambacher Forst, ein uralter, wunderschöner Wald wird abgeholzt.
Stop Coal now!
An RWE: Merry Crisis and a happy new fear!“
Letzte Woche waren Menschen vom ARD Morgenmagazin im Hambacher Forst. Ihr Bericht wird am Donnerstag, 28.12.2017, 6:40, 7:40, 8:40 Uhr im Fernsehen zu sehen sein, dann im Internet unter link
Das Fernsehteam landete zufällig mitten in einer Räumung: Ticker Barrikadenraeumung am 20.12.
Folgende Mail erreichte uns:
„Stand der Sache zum 5. Jahrgedächtnis am 24.12.2017 nach der Zustellung der Verfügung des Bauamtes des Kreises Düren zur Räumung der Wiese am 24.12.2012:
Zu den Arbeitsplätzen, die „am Tagebau Hambach hängen“:
Nicht 60.000 Arbeitsplätze sind beim Ende des Tagebaus Hambach am 31.03.2018 gefährdet, sondern nur weniger als etwa 800 Arbeitsplätze.
Kerpen-Buir, den 25.12.2017
Kurt Claßen“
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/presse/2017/12/212_17_12_21/index.php
Pressemitteilung der Bezirksregierung Arnsberg
„Geltungsdauer des Hauptbetriebsplans ohne Rodungsmaßnahmen bis 31. 3. 2018 verlängert
Die NRW-weit für Bergbau und Energie zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat mit Bescheid vom 20. Dezember 2017 die Geltungsdauer des derzeitigen Hauptbetriebsplans für den Tagebau Hambach befristet bis zum 31. März 2018 verlängert. Durch die Zulassung ist die Fortführung der Kohlegewinnung auch nach dem 31.12.2017 gesichert und damit die wichtige Versorgung der Braunkohlekraftwerke in den nächsten Monaten gewährleistet.
Ausgenommen von der Verlängerung sind mit Blick auf noch nicht abgeschlossene gerichtliche Verfahren Rodungs- und Abholzungsmaßnahmen auf bewaldeten Flächen. In dem Zeitraum bis Ende März nächsten Jahres werden die aufgeworfenen naturschutzrechtlichen Fragen seitens der Bezirksregierung Arnsberg weiter intensiv untersucht und geprüft. Danach soll über die Zulassung des nächsten Hauptbetriebsplanes bis Ende 2020 entschieden werden.“
| Alle Ticker |
21.12.
16:00 Alle Menschen sind wieder draußen
15:00 Haftprüfung im Amtsgericht Kerpen
11:00 Nun wartet noch eine Person auf den Haftprüfungstermin. Alle anderen sind bereits frei und abgeholt.
9:00 4 Menschen kamen um 8:30 Uhr raus.
20.12.