Heute wurde ein Aktivisti vor dem Landgericht Aachen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt, für eine Ankettungs-Blockade während der Räumung des Hambacher Forst 2018. Erst vor kurzem erklärte das Verwaltungsgericht Köln diese Räumung für rechtswidrig, nachdem das heute angeklagte Aktivisti dagegen geklagt hatte. Die Verteidigung plant, in Revision zu gehen.
Ob die Räumung rechtswidrig war oder nicht, hat keine Auswirkungen auf das Urteil gegen das Aktivisti. Das liegt an einer rechtlich umstrittenen Auslegung, der das Landgericht Aachen folgt.
Denn eigentlich ist Widerstand gegen rechtswidrige Vollstreckungshandlungen nicht strafbar. Aber die Gerichte dehnen den entsprechenden Paragraphen zumeist so, dass sie ihn nicht anwenden müssen. Solange die Beamten vor Ort einige grobe Formalitäten korrekt einhalten, können Strafgerichte ignorieren, dass die Befehle rechtswidrig waren. Deswegen wurde das angeklagte Aktivisti trotzdem für seinen Widerstand gegen die rechtswidrige Räumung verurteilt.
„Bei dieser Argumentation ist es kein Wunder, dass das Vertrauen in Rechtsstaat und Demokratie sinken,“ so die Verteidigung des Aktivisti. „Solche Urteile, aber auch die aktuellen Koalitionsverhandlungen zeigen unserer Generation nur eins: dass man die Verhinderung der Klimakatastrophe nicht dem Staat überlassen kann.“
Das Angeklagte zieht ein persönliches Fazit: „Infolge dieser Räumung sind drei Menschen gestorben, unter anderem Elf, das eine enge Bezugsperson von mir war. Damit sind wir eigentlich genug gestraft. Was Gerichte sagen, macht unsere Freund*innen nicht wieder lebendig, und wir erwarten hier auch keine Gerechtigkeit. Die Geschichte ist jetzt schon dabei, uns freizusprechen.“
Bei dem verwaltungsrechtlichen Verfahren, in dem das angeklagte Aktivisti gegen die Räumung klagt, ist noch unklar, ob es in die nächste Instanz geht, nachdem die Landesregierung die beklagte Stadt Kerpen zur Berufung gezwungen hat.
Das strafrechtliche Verfahren wird wohl bald das Oberlandesgericht Köln beschäftigen.
Bei Rückfragen ist das Angeklagte unter legalsupporthambi@nullriseup.net und unter 015212895619 zu erreichen.