In die Mühlen der Behöden und Verwaltungen, Bürokratiehihi

Dass das Sündenwäldchen gerodet wurde soll nicht einfach ohne Konsequenzen bleiben! Die Rodung hat den Biotopverbund in der Jülich-Zülpicher Börde faktisch unterbrochen, das Baggern an der „Manheimer Bucht“, all die wüste Zerstörung von Obstwiese bis Fließ und was alles noch folgen soll…

Eigentlich müsste doch mittlerweile klar sein, dass das mit dem Hambacher Loch so nicht weiter gehen kann. Die Pläne sind veraltet, es gab zu Genehmigungszeiten viele Naturschutz und Klimaschutz relevanten Erkenntnisse noch nicht. Es gibt doch jetzt sogar schon Abkommen und Richtlinien und alles mögliche. Nichts davon wurde in die aktuelle Rahmenplan-Genehmigung einbezogen.
Also! Eventuell hat sich da eine Schwachstelle aufgetan! Einfach mal bei den Behörden beschweren.
Hier also wird eine Möglichkeit beschrieben, auf juristischem Weg Einfluss zu nehmen.
Jede Person, Initiative, Verband, egal ob mit oder ohne eigener Betroffenheit kann bei einer dieser Behörden etwas „anzeigen“ auf Grundlage von BNatSchG §17 Abs.8 und §21
und dem allgem. Verwaltungsrecht.

Es ist keine Klagebefugnis notwendig.
Die Behörde muss das prüfen und entscheiden.
Wenn sie ablehnen kann Widerspruch eingelegt werden und es ist eine Klage möglich!

Los gehts!

Stadt Kerpen, Amt 25.1
MSalewski@nullstadt-kerpen.de
APal@nullstadt-kerpen.de

Bezirksregierung Köln (höhere Naturschutzbehörde)
marco.schlaeger@nullbezreg-koeln.nrw.de
Tel: +49 221 147-2373

http://www.lanuk.nrw.de/
Servicenummer Öffentlichkeitsarbeit und Bürgertelefon:
Fon: 02361 305 1214
Fax: 02361 305 1641
buergeranfragen@nulllanuk.nrw.de

So kann es gehen:

Mail Empfänger: …

Betreff: Antrag auf behördliches Einschreiten (Naturschutzrecht)

Beispieltext:

Guten Tag,

ich/wir möchte Ihnen folgende Naturschutzfrevel bekannt machen:
Ein 6 ha großes Waldstück bei Manheim-Kerpen wurde am 30. und 31.1.2025 und der Rest am 18.11.2025 gerodet. Dies passierte im Auftrag von RWE unter Hilfeleistung der Polizei.
Weiter wird am Tagebau Hambach eine Schneise in Richtung Manheim gebaggert, die nicht für den weiteren Betrieb des Tagebaus, also zur Kohlegewinnung notwendig ist.
Die Biotopvernetzung zwischen Steinheide und Hambacher Wald wurde und wird damit zerstört. Auch die Rodung der Vegetation entlang des Manheimer Fließes, die die Trittsteinvegetation unter anderem für Fledermäuse, Vögel und Haselmäuse ist, stellt ein artenschutzrechtliches Vergehen dar.
Das wichtige, diverse, funktionierende Ökosystem des Sündenwaldes mit über 100 Fledermaus-Habitatbäumen ist vernichtet worden. Das waren Quartiere der Bechsteinfledermaus, einer streng geschützten Fledermausart, die unter besonderem Schutz in der EU steht und für die Deutschland eine besondere Verantwortung hat.

Diese Naturshutzrechtlichen Vergehen werden hiermit bekannt gegeben und beinhalten auf folgender Rechtsgrundlage die Pflicht der Behörde tätig zu werden.

§17 Abs.8 BNatSchG
§21 BNatSchG
allgem. Verwaltungsrecht

Ein Zitat: „Das vorliegende integrierte Biotopverbundkonzept für das Rheinische Revier der drei Naturschutzverbände ergänzt das vorliegende Biotopverbundkonzept des Landes NRW. Es soll damit konkret helfen, die Biodiversitätsstrategie NRW, die Braunkohle-Leitentscheidung für das Rheinische Revier, die Klimaanpassungsstrategie des Landes NRW, die UN sustainable development goals sowie die internationale Vereinbarung zum Schutz der Natur („Kumming-Montreal Global Biodiversity Framework“ , 30% Ziel) umzusetzen.
https://www.bund-nrw.de/themen/braunkohle/im-fokus/biotopverbund-rheinisches-revier/

Sie werden hiermit dazu aufgefordert im beschriebenen Sachverhalt tätig zu werden und mir/uns darüber Bericht zu erstatten.

MfG

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strength for the season <3

We got a message from our friend and comrade Ella sending us good energy.

You can see it here https://www.youtube.com/watch?v=DQLp1hepkaQ

In 2020, an activist who became known as ‘Ella’, was brutally taken from high up in the trees of the Dannenröder forest in central Germany so that yet another highway could be built. This is the poem that they spoke to the court at 417 days of prison, under the allegations of resistance, assault, and dangerous bodily injury on two ‘anti terrorism’ police officers, common charges made against protesters. It is spoken again 5 years later in light of the coming forest cutting season, and review of their case which may bring them back to prison, as some form delusional justice. They share this story so as to heal from the trauma that is ecocide and repression, also to “pray for the dead, and fight like hell for the living!”. This world is what we make it, enjoy.

Ella’s website with the original poem & memoir: https://burnimprisonment.noblogs.org/

More Information about the Sündi and other forests under threat: https://wald-statt-asphalt.net/suendi…

Some notes on why unjust sentences should be reversed: https://www.danni-lebt.de/un-recht/wa…

Ella’s Mastodon: @ImprisonmentisforBurning@nullmastodon.social

PayPal support: paypal.me/burnimprisonment

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Prozess am 23.11. wegen der Osterholz Waldbesetzung

Der nächste Prozesstermin in Sachen Osterholz findet Mittwoch, den 23.November 2022 um 10 Uhr im Justizzentrum Wuppertal, Sitzungssaal J1EG, Eiland 2. statt.

Ab 9:00 wird es vor Ort eine Mahnwache geben. Der Vorwurf lautet Hausfriedensbruch und versuchte Körperverletzung. Lassen wir die von Repression Betroffenen nicht allein! Kommt vorbei!

https://osterholzsoli.blackblogs.org

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Ella ist frei seit dem 9. Mai 2022! Nach 529 Tagen Knast.


Um diese Sekunden geht es im Prozess.
Ganz unten: Bild in voller Größe und Link zum sehr informativen Video.

| english | français |

Am 26. November 2020 fand im Dannenröder Wald die Räumung des Baumhausdorfes „Nirgendwo“ statt. Es war ein Teil der Proteste gegen das unsinnige Autobahnprojekt A 49.
Dabei wurde auch Ella verhaftet und wurde 529 Tage inhaftiert. Die Po­li­zei hatte den Haftbefehl mit versuchtem Totschlag begründet.
Am 24.6.2021 wurde Ella vom Amtsgericht Alsfeld zu zwei Jahre und drei Monate Gefängnis verurteilt. Aus dem ursprünglichen Vorwurf der Tötungsabsicht war die Verletzung eines Polizisten geworden. Es gibt zu den Geschehnissen lückenlose Videoaufnahmen, die eine völlig andere Sprache sprechen. Den entscheidenden Moment zeigen wir hier als Gif. Die Sicherung des „Klettercops“ ist kurz sichtbar hinter dem Transparent. Ella konnte sie die ganze Zeit sehen. Wer sich mit Fußballspielen ein wenig auskennt, weiß, dass ein Tritt anders aussieht. Es sieht eher so aus, als wolle Ella einen nervigen Ball wegschieben, der im Weg liegt. Wie daraus eine Verletzung wurde, bleibt ein Wunder der Medizin.

Am 17. Januar 2022 begann vor dem hessischen Landgericht in Gießen die Berufungsverhandlung gegen Ella. Das Urteil wurde schlussendlich auf 1 Jahr und 9 Monate festgelegt. Ella ist im März 2022 in einen Hungestreik getreten und hat sich im Mai dazu entschieden die Identität anzugeben um endlich aus dem Gefängnis zu kommen. Nach 529 Tagen ist Ella draußen!

Ein Jahr später gibt es ein tolles Zine über diese Zeit, falls es euch in die Hände fällt: es lohnt sich das zu lesen!

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Kampf gegen die Braunkohle in der Türkei: Auffällige Parallelen mit dem Rheinischen Revier

| français | English see below: Struggle against lignite excavation in Turkey:
Striking parallels with the Rhenish mining area

Auch in der Türkei wird Braunkohle gefördert, obwohl die Erneuerbaren auch dort auf dem Vormarsch sind und schon lange klar ist, dass die Verstromung von Braunkohle nicht nur eine soziale und ökologische Katastrophe ist, sondern auch wirtschaftlich immer fragwürdiger. Aber die LİMAK Holding ist anscheinend entschlossen, diese Zitrone bis zum letzten Tropfen auszupressen. Was bisher so einfach schien, scheint auch da auf einmal nicht mehr zu klappen. Im letzten Sommer, als es durch die Dürre überall Waldbrände gab, schickte die Kraftwerksfirma Fälltrupps aus, angeblich um die Brände zu bekämpfen. Seitdem stehen die Leute aus dem Dorf Wache. Sie bekamen bald Hilfe aus den Städten und so entstand ein Widerstandsdorf aus Zelten und Bauwagen, das inzwischen landesweit bekannt ist. Es kam nicht nur die Unterstützung von Menschen, die bei der Bewachung des Waldes halfen, sondern auch von spezialisierten Umweltjuristis. Eine weitere Parallele mit dem Rheinischen Revier (Lützerath): bis zur Klärung der Lage dürfen LİMAK und die Forstbehörde keine weiteren Fällungen vornehmen. Noch eine Parallele: Nicht weit von İkizköy entfernt, in Turgut, hat eine Bäuerin einen anderen Prozess gewonnen. Doch ihr Haus ist das letzte, das in ihrem Dorf noch steht.

Eine BäuerIN. Denn die Leute aus dem Dorf, das sind vor allem Frauen. Viele Männer arbeiten anderswo und die Frauen haben etwas gemacht, was eigentlich nicht von ihnen erwartet wird. Sie kämpfen. Darum haben wir einen Artikel übersetzt, der die Situation aus der Sicht der Frauen schildert. Am Ende finden sie weitere Links, darunter einen auf Deutsch zu einem Artikel aus der taz.

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Vorläufig keine Rodung und Räumung in Lützerath


Tagebau Garzweiler mit Lützerath.
Quelle: Wikimedia, © Arne Müseler / garzweiler / CC-BY-SA-3.0

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Am 20. Dezember 2021 hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass RWE vorläufig auch nach Ende der zugesagten Stillhaltefrist keine vollendeten Tatsachen schaffen darf.
Am Tagebau Garzweiler ist inzwischen nur noch Lützerath von den RWE-Baggern bedroht. Durch das Vorziehen des Kohleausstiegs auf 2030 wurde schon auf den Abriss der fünf anderen Dörfer verzichtet.

Wir erinnern uns: Der letzte Bauer in Lützerath, Eckhardt Heukamp, hatte gegen die Enteignung zu Gunsten von RWE geklagt. Das Verfahren läuft noch. RWE beantragte aber bei der Bezirksregierung Arnsberg, Heukamps Grundstück vorzeitig in Besitz nehmen zu dürfen, also bevor das Gericht über die Enteignung entscheidet.

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[Pressemitteilung] Urteil gegen Hambi-Aktivisti: „Die Geschichte ist jetzt schon dabei, uns freizusprechen“

Heute wurde ein Aktivisti vor dem Landgericht Aachen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt, für eine Ankettungs-Blockade während der Räumung des Hambacher Forst 2018. Erst vor kurzem erklärte das Verwaltungsgericht Köln diese Räumung für rechtswidrig, nachdem das heute angeklagte Aktivisti dagegen geklagt hatte. Die Verteidigung plant, in Revision zu gehen.

Ob die Räumung rechtswidrig war oder nicht, hat keine Auswirkungen auf das Urteil gegen das Aktivisti. Das liegt an einer rechtlich umstrittenen Auslegung, der das Landgericht Aachen folgt.

Denn eigentlich ist Widerstand gegen rechtswidrige Vollstreckungshandlungen nicht strafbar. Aber die Gerichte dehnen den entsprechenden Paragraphen zumeist so, dass sie ihn nicht anwenden müssen. Solange die Beamten vor Ort einige grobe Formalitäten korrekt einhalten, können Strafgerichte ignorieren, dass die Befehle rechtswidrig waren. Deswegen wurde das angeklagte Aktivisti trotzdem für seinen Widerstand gegen die rechtswidrige Räumung verurteilt.

„Bei dieser Argumentation ist es kein Wunder, dass das Vertrauen in Rechtsstaat und Demokratie sinken,“ so die Verteidigung des Aktivisti. „Solche Urteile, aber auch die aktuellen Koalitionsverhandlungen zeigen unserer Generation nur eins: dass man die Verhinderung der Klimakatastrophe nicht dem Staat überlassen kann.“

Das Angeklagte zieht ein persönliches Fazit: „Infolge dieser Räumung sind drei Menschen gestorben, unter anderem Elf, das eine enge Bezugsperson von mir war. Damit sind wir eigentlich genug gestraft. Was Gerichte sagen, macht unsere Freund*innen nicht wieder lebendig, und wir erwarten hier auch keine Gerechtigkeit. Die Geschichte ist jetzt schon dabei, uns freizusprechen.“

Bei dem verwaltungsrechtlichen Verfahren, in dem das angeklagte Aktivisti gegen die Räumung klagt, ist noch unklar, ob es in die nächste Instanz geht, nachdem die Landesregierung die beklagte Stadt Kerpen zur Berufung gezwungen hat.

Das strafrechtliche Verfahren wird wohl bald das Oberlandesgericht Köln beschäftigen.

Bei Rückfragen ist das Angeklagte unter legalsupporthambi@nullriseup.net und unter 015212895619 zu erreichen.

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Freispruch durch Erinnerungslücken

Im heutigen [Anm. 22. März 2021], vorraussichtlich letzten Verhandlungstag gegen ein*e der Hambi9 bot sich der Verteidigung ein müheloser Erfolg. Angeklagt war Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB.

Dieser Vorwurf benötigt irgendeine Handlung, die die Repressionsorgane als „Gewalt“ auslegen können, wozu auch Anketten zählt. Die Anklage schwafelte denn auch irgendwas von „Stahlseilen“, mit denen sich die angeklagte UP an der Seilkonstruktion des über einem Tripod hängenden Skypod befestigt hätte. Mehr als diese Anklageschrift kannte der wie üblich glorreich unvorbereitete Staatsanwalt jedoch nicht von der Akte.

Nun konnten sich von den vier anwesenden Polizeizeugen drei zwar mit Müh und Not daran erinnern, dass es diese Konstellation „Skypod über Tripod“ gegeben habe, außer dem Schriftführer Schleich, der nur im Auto saß und anhand des Funkverkehrs seinen Bericht schrieb, konnte sich aber keiner erinnern, dass der Skypod geräumt wurde.

Der erste Zeuge, Herr Berghauer vom Kölner „Höheninterventionsteam“, meinte sich sogar zu erinnern, dass die Person nicht geräumt worden wäre, sondern selbstständig sich in ein Baumhaus neben dem Weg (DeathPop, Anm. des protokollierenden Zuschauis) begeben hätte. Er, ebenso wie der zweite Klettercop, konnten nur von der Räumung des Tripods berichten. Jener war sich nicht einmal sicher, ob der Skypod, an dessen Existenz er sich durchaus erinnerte, zu der Räumung dieses Tripods gehörte oder nicht vielmehr während der Großräumung im September 2018 angetroffen wurde. Glück für uns, dass das HIT erst zur Reulung begonnen hat, ihre Einsätze selbst zu dokumentieren, so waren die Zeugen ausnahmsweise mal tatsächlich auf ihre Erinnerungen angewiesen, statt sich wie üblich eigentlich nur an ihre Berichte zu erinnern.

Abgerundet wurde das ganze durch Pauli, Kölner Klettercop, mit so tollen Zitaten wie: „Ich hab in der Zeit – ich übertreib jetzt bestimmt – bestimmt im dreistelligen Bereich Leute runtergeholt von irgendwo“ und „Das ist für mich ja nichts besonderes, da fährste nach Hessen, holst Leute runter vom Baum, fünf Minuten später bist du schon wieder woanders.“ An den Einsatz, um den es ging, konnte er sich aber gar nicht mehr erinnern.

Es folgte ein Rechtsgespräch zwischen Anwältin, Staatsanwalt und Richter hinter verschlossenen Türen, bei denen nochmal um eine Einstellung verhandelt wurde, um zu vermeiden, was unausweichlich folgte: Das skurrilste Plädoyer der Staatsanwaltschaft seit längerem: „Wie ja schon besprochen, ich wiederhol jetzt nur für die, die nicht dabei waren, was der Richter eben gesagt hat…“

Einziger Streitpunkt war am Ende die Frage, ob es für die sieben Wochen U-Haft Entschädigung geben sollte, was Richter und Staatsanwalt verneinten, aber dagegen ist das Rechtsmittel der Beschwerde möglich.

Damit geht ein Verfahren in der Hauptsache wohl zu Ende, das nie wäre begonnen worden, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht bereits 2018 auf die Polizeiführung gehört hätte, die nach dem schriftlichen Bericht des Zeugen Schleich die vorgeworfene Handlung nicht als Widerstand, sondern als nicht strafbare Sitzblockade einstufte und die jetzt freigesprochene Person nur zur Personalienfeststellung in Gewahrsam nahm.

Die UP fand das ganze Verfahren lehrreich und äußerte mit ihren letzten Worten ihre Dankbarkeit für das Gelernte:

“Liebe Staatsanwaltschaft, lieber Richter,
Vielleicht sollte ich mich bei euch bedanken. Bevor ihr euch entschieden habt, mich ins Gefängnis zu schicken, hatte ich volles Vertrauen in die Justiz. Ich wollte eigentlich studieren, voll integriert in die Gesellschaft sein. Ich dachte „Gefängnisse sind für böse Menschen, dadurch werden sie sicher besser“ aber ihr habt mir gezeigt, dass die Menschen, die in U-Haft sitzen, einfach sehr arm sind oder aus dem falschen Land kommen.
Ihr habt mich etwas über strukturellen Rassismus und Klassismus gelehrt. Da hab ich gelernt, solidarisch zu sein, indem ich für analphabete Menschen Briefe an ihre Verwandtschaft geschrieben habe, die keinen anderen Weg hatten mit ihnen zu kommunizieren. Dank ihnen habe ich gesehen, die bösen Menschen sind vielleicht die, die die Freiheitsberaubung der anderen organisiert, nicht die, die um ein mal schön zu riechen ein Parfum geklaut haben. Nicht die, die wegen Mundraub den ersten Geburtstag von ihrem Kind nicht mitfeiern werden.

Ihr habt mich besser überzeugt als alle Bücher über anarchistische Theorien. Ich werde für meine Rechte und die von anderen kämpfen und dabei das Gesetz so oft wie nötig brechen, was ich vorher noch nie gemacht hatte. Ihr habt meinem Leben ein Ziel gegeben. Danke für die Radikalisierung.“

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Prozess am 14.12. in Erkelenz in Folge einer Hausbesetzung in Lützerath

Update: Verschoben auf den 8.3.2022!

 

„Am 07.05.2020 besetzten 16 Aktivist*innen ein leerstehendes Haus in Lützerath im rheinischen Braunkohlerevier, welches samt des Dorfes in der Kohlegrube Garzweiler verschwinden soll (1). Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat nun das Verfahren gegen einige der Hausbesetzer*innen eröffnet, welche im Gegensatz zur Regierung, konkrete Maßnahmen gegen Wohnraummangel und zur Bekämpfung des Klimawandels ergriffen.

Am 14.12.2021 um 10 Uhr im Amtsgericht Erkelenz, Saal 1.02,
soll der erste Prozess gegen „UP L8“ ( Unbekannte Person Lützrath 8 ) stattfinden. Berichterstattung und Prozessbegleitung sind erwünscht.“

Mehr Infos: https://gerichtesindzumessenda.noblogs.org/post/2021/11/17/prozesstermin-up-l8-vor-gericht/

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